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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Wsllm ; Zumahlen f obwohlm eines Theils Se. Kays. Maj. Sie Lande-

Kände dabey zu Angehung einer hinlänglicher Einwilligung ernsthafft erinneren

und anweisen/ dannoch Die ermeltem Auffsatz einer Gemeiner ^ekrion beypflichtende

MndtstandedieseKays- soofft wiederhohlte in Ernst gemeinte Verordlnung straff-

bahrer Weise bey Seith setzen / und auffeine- dem von Ihrer Kays. Maj. als unzu- .

länglich verworffenen-in nechst vorigem Jahr / wiewohlen nach auffgehobemn

Landtags Handlungen / wider das Herkommen / anerbottenen ^uanco in der M-

vrovorrion / gegen die Lxißenrim fast ähnliche unerkleckliche Summ anzutragen/ MU'F''?.'.'.-': -

^ndgleichsamb mit denen Kayserlichen vecrecenund Erkäntnüssen den Spott zu '

treiben sich erkühnen anderen Theils den deutlichen Inhalt des Reichs-Hoff- .

xaths Loncluti vom 18.ten Vecembri81721. s wobey Jhro Kays« Maj. die pcoviilv- '..

nal Erhebung der Sechsmahl Hundert Tausend Rchl. allergnädigst genehmen /

und diese Dero Allerhöchst - Reichs - Richterliche Willens-Meinung in dem den ''

L.8.ten ^prili8jüngsterfolgten näherenconcW5o §. 1 .mo so klärlich bestättigen) beflis- .

sener Dingen nicht begriffen ) an Stat der Ihnen hierunter obligender allergehor- '

sambsterFolgleistung Seme Churfürstl. Durch!. Mittels einer zu der von Ihrer -

Kays. Maj. außtrücklich höchst gebilligter Bestreitung der Sämbtlichen zu. des

Vatterlandts veienlion und Wohlfarth erheischter Notthurfften / forth anderen .

Landts-Außgaben ohnzureichiger Einwilligung ausser Standt / diese unver-

meidtliche Erfordernüssen zu besorgen / setzen - hierdurch der hiesiger Landen Ver*

Lassung und das biß anhero mit unermüdeter Landts-Fürstlicher Vorsorg möglichst

auf Recht erhaltenes völlig verrücken / und in eine unersetzliche Verwirrung ''

stürtzen wollen ; und über dieses sich nicht entblö-den/ Ihre-sich in denenSchran- '-MMMsU'-''.-'.'

cken der Kayserlichen Verordtnungen haltende Churfürstl. Durchleuchtigkeic einer 1/^

Eigenrichterlicher Verfügung / kcheÄ-vergeffemr Weiß / zu beschüldigcn : in

der That aber Ihnen selbst Recht zu sprechen/ und also gegen Ihren von Gott Ihnen ^

vorgesetzten Landts-Fürsten und Henen/ mit Hindansetzung Ihrer Hüldigungs-

Pflichten sich als Richters aufzuwerffen / und gleichsamb Gesätze vorzuschreiben; ....

Mithinwegen der Verwittibter Fraw Churfürstin Durchl. Vocal-Gelder / forthHervanco-Schulden / widerbessersWissen und Gewissen / dasjenige in Zweiflet.zuziehen/was bey vorigen Regierungs-Zeiten auff öffentlichenLandt-Tägcn/nach -

reiffer Verathschlagung /verbindtlich genehmet und geschlossen/ und durch MMM .v '.viele darnach gefolgte ohneWiderredegutgeheischenund bestättiget worden ist;

Seine Churfürstl. Durchl. erkennen gnädigst wohl / daß die zu Umerhal- 7 .

tungder KMitz / und Vestungen / und dergleichen zur Landes vefeniwn und Ei-chc rheit erforderliche Bedörffnüffen denen Schulden auf gewisseMaß vordringen: W-HAM'-Dieselbe tragen zwarn auch den mindesten Scheu nicht/obgemelte deyde-forth ande- .

re Schuld-Posten Seiner Kays. Maj. als des Reichs Allerhöchsten Richters Ent« WchDkG^.^. '..'.scheidung / wie biß hierzu von Deroselben mit aller Gelassenheit geschehen / ferner ' ' ' '

zu unterwerffen; befinden aber gnädigst nicht / wie bey dem Allerhöchsten Gott/ '

Sr. Kays.Maj. und dergantzerunpartheyischer Welt zu verantworthenftye / dieVerbindlichkeit zu denen bey öffentlichen Landtägen übernohmenen an sich pcivjlcZijr-tenobgesagtea Vocal-Gelder/ und öanco-Schulden in eine weit außschende Rechts-Fertigung zu verwickele» / und indessen die 5ub k»äe ?ublica deßfalS versicherte viele(^ccciicc)re8ihrer Zahlunghalber lange Jahren hindurch seufftzen-und guten Theilszu Grundt gehen zu lassen ; bevorab da dadurch der imereüe-Last mehrers anwach-sen -und denen Unterthanen der Last schwerer gemacht würde; .

Ameichend die von Ihrer Churfürstl. Durchl. lediglich/auß Antrieb Dero zu

Dero Gülich-und Bergischer Landen möglichster Erleichterung/und daß Diese vor

Dero anderen Landen nicht pr^caviret werden mögen / obtragender Landts- Fürst-

Bäuerlicher Versorg wohl meinend berührte per^uirungDeren vonDero gesamb- ^

Landen zu tragen habender Lasten.; da haben zwarn auch Dieselbe hiebe-vornallbereits beyAußtheilung des Einjedes Dero Landen treffenden Beytrags sol-che Vorsehung gethan / damitEines für denanderen nicht beschwehret/ sonderendie Bürden mit gleichen Achselen getragen werden; nachdem aber Höchstged. ^

Jhro Churfürstl. Durchl. auß einiger Landtständen Selbst eigenen Eußerungen »K/'w'a bgemerckt haben / waßgestalt Selbige in dem Wahnob wären Dero Gülich- und ^' x::- . ^Bergische Landen vor Dero übrigen mercklich prcexrsvtret einige Zeither gewesen /und dieses eine der Ursachen seye / warumb Selbige auff die Gülich-und Bergische A ''

Landen das unverlangte Erkleckliche zu verwilligen Bedenckens trügen:

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