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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Mledigen / und dadurch allen bey DeroHöchstpreißlichsten Reichs-Hoffrath obhan-denen Klagten abzuhelffen; da widrigen unttrthanigst unverhoffenden Fals SieLandtstände von Gülischen Haubtstätten/ außeintzigem Gewissens-Antrieb / zuRettung der höchst verarmten Landts-Eingesessenen/und fast zuBoden ligenden^andtständischen Privilegien und Freyheiten/sich wider unterthanigsten Willen ge-nöthigt befinden / bey den in nechstvorig-und dießjährigen so Gemeinsamben/ alsvarricularen kelationen enthaltenen außtrückllchen Vorwarden und BedingnüssenZu bestehen - selbige hiehin zu erhohlen / und alles Ihrer KaysMaj. allergnadig-ster Vecilion allerunterthänigst Anheimb zustellen»

5. L. Kox

Als Gülischer Haubtstätten

OireÄorcn / und mehrerer

terbürtigm^rorettÄtioN z gegen den Auffsatz

?articuIariL ,

den Ii.ten ^ugulk. 1722«

Mdemebey jüngeren der Güiich-und Bergischer Landtständen uttker-) thänigst abgestatteten ^elLcionen der Bergischer vire^or sich Nah-mens seiner / und Mehreren auß dem Bergischen Ritterbürtigen L-ä-s» > wM leZio'gemüßiget befunden / wider all dasjenige / was darinnen ei-maßen zu Nachtheil der Landen / und Standen Rechten/Freyheiten / Privilegien und allen Gewohnheiten exprimiret / in Be-folg einer deßsals prOrbocotlum feyerligst gethaner Bezeugung / zu procettiren:tnitlerwcil aber sich von newem zugetragen / daß die sich in dem Bergischen KollegiaIn ihren Stimmen gefügte Bergische Ritterbürtige / wider den durch drey (Wllegi»sestgestelten s und in dem ^er^uaruor Lollegia gemachten Schluß-s Verwög wessen"jedesmahi die mMor Sm-nmazu refeUren / fölglichen die von Gülischen Stätten/ we-gen setz angebrachter vissiaria mit den Herren Rittttbürtigen in punüo(>uanrivonkeiner Würckung seyttd / sonderen von selbsttn zerfallen ) wöhl gegründeten ge-meinsamben Auffsatz kelacivnis tecuncise ein-und andere ungewöhnliche / und UN-werbindtliche-der Landen Freyheiten / Privilegien und alten Herkommen zuwiderlauffende Schlüsse gemacht : das Bergisches Lommgcnt indemGülischengemein-ssamben <^uamc> (wobey die Bergische Länden biß äsco unverrückt bestanden) beyIhrer vermeinter Einwilligung überschritten / und Sich also dießfals von dem al-so Einseithig gemachten Auffsatz P.eiarjcini5 parciculariz, aller dagegen beschchener güt-licher P.emonllr2ri0nen s wodurch dem publico vorgesehen / und der Zweck/ der vonIhrer K'äys. Maj. allergnadigst ertheilten vecreren / hätte erreicheowerden könnensungeachtet / nichtabwenden laßen wollen; in Rechten aber / und in GcjolgderLanden Privilegien herbracht / daß in (Zraruiris 6c inloliriz, und denen der LandenFreyheiten tam in parriculari, gnäm Lnmmuni betreffenden Äiugen eines jederen^'on^nluz erfordert werde / und Einer des Anderen Recht zu übergeben unmächtig

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5V

AMW >. ..

Alshatermelter Bergischer virc^or, und übrige Ritterbürtige ihre vorhineingewendete prorellarion erhohlen-und Sich abermahlen gegen- dieß newerlichesunzuläßiges Unternehmen / und allen deme / was bey ermelterKelarioniparciculari^onceniium der'LandenRechten / Freyheiten und Privilegien zuwider enthalten /

prorbocollum ^rorettanclo bedingen / 6c ulceriori Lxrenüone, ^renuz 0j?uz, lalva,ihrem ^nclico auffgetragen / diese ihre aci procbocollnm beschehene Bedingnüs derWon Ihrer Churfürstl. Durchl. zu diesem Landtags-Geschafft gnädigst angeordne-ter Lommillion zu übergeben / undin Ihren Nahmen zu conreliiren / daß in sol-chen Auffsatz ^rriculsri--p-elarioniz^onreiNiZ nicht gehehlet/ noch immer gehehlen

werden/

ill!.