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so können auch Landtstände nicht finden / nochbegreiffen/ wo eine beständigellrung eimutw anderer Landts-pcaölicabel / und durch deß Endts gnadigst vorge-schlagene- allenfals sehr kostbahre Deputation festgestellet werden könne / oder wo-zu in solchen Fällen 5 da in ein - oder anderen Landen keine Besonderheiten vorfallen )solche Deputation dienen-und es mit der Richtschnur / so die Reichs- klacricuige-ben thut / nicht gnug seyn solte?
Und müßen also Landtstände solche unverhoffte-und zu befolgen unmöglichekelölurion mit unterthanigstem l<e5pc6i: äeprociren / und Dero abgelegte Gemeinekelacion mit der instandigstmnterthanigster Bitte erhohlen / daß das beschehenesbiüigfertigstks Erbiethen mit denen angeheffterm Bedingnüssen und Louäirionengnädigst angenohmen-die letztere gnädigst erfüllet / und dergestalt der Landtag zuallerseiths Vergnügen / und deren erschöpffter Lourribucncen dermahligen Trostgeschlossen werden möge. ;c.
Aelario iecunäa parricuIariL dl.14«.
Brrgischcr Landstanden.
Übergeben den n.ten 1722.
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Ergische Landtstände von der Ritterschafft / und Haubtstatten laßmihres unrerthanigsten Drths / unter denen in vorherigen R.e!arionibu«enthaltenen / als wohl auch nachfolgenden ^clervarioniouz, Lonäicio--Nldu5, ^toäisLc Dermimz geschehen / daß das Bergisches provilionali»rer außgefchriebenes Tu-mrum sechsmahl hundert TausendRthler.sich sä zweymahl hundert TausendXehler. ertragend/ohne fernere Louie^uentz/ für dieß Jahr allein / s prima Kisji dieses / biß sä Xia-jum nechstkünfftigen I7^5.ken Jahrs also und dergestalt erhoben werde / daß dar-Wß alles bestritten - nichts darüber ferner außgeschrieben-dasjenige aber / was be-reits eingangen / davon äcoourclrt - die kundtbahrlich unvermögende Unterthanenübersehen / und das annochunbeybrmglichesvon dem ()gsnro abgeschriebetz-deneuVermögenden aber nicht hinwiederumb f wieoorhin mehrmahls geschehen zu Lastangesetzet / mithin auch die<?ravamina so wohlEommania , als psrricularia t weKEndts die von Jhro Churfürst!. Durch!, gnädigst anverlangende Deputation An-fangs zu hiesigen Lommimrten Räthen / gestatten demnegst darüber das fernere zuäeilberiren / unttrthänigst zu ernennen) vollständig erledigt werden sollen; mitdem ferneren Zusatz / daßJhnen diese Benennung f so viel das althttbrachtesBer-gischeö (^oncinZent anbetrifft in keinerley Weiß ptXjuäiciren / noch zur LonlegucnHgezogen - das außgcschriebenes (^ancum nicht Monathlich / sonderen (Zuarcalitcr,!äo<Lo Orämario > erhoben / zur Pfennings-Meisterey Lsilam hingelieffert / undac! MiL äellinacos , zufolg der Landtständen Privilegien / Freyheiten / und alterGewohnheit/ von dortauß verwendet werden solle; mit dem außtrücklichen ferne-ren Beding / so wohl die vorherige annoch unbezahlt rückstehende / als auch der-mchlige Landtagsmnd läe^äelbergische Deputations- Zehmngen und Dioeren alsogleich außzahlen zu lassen ; immassen Stände des Endts Zpecikcacionem vor-erwehnten Landtags-und Depurarions-Zchrungen und Diceren / Landts BedientenGehälter / 5racum Lreäicorutn , Renner / und sönsten übrige Landts-Nothwen-digkeiten unttrthänigst sä prorboeoüum übergeben wollen ; der unterthänigsteeHoffnung lebend / Ew. Churfürst!. Durch!, werden dieses in Hohen Churfürst!«.Gnaden a^greyren / und Landtstände nebst Ertheilung nöthigen Revers»!»« , undLandtags-Abscheidts vermahlen eins vom Tag gnädigst äimicciren, tt»
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Ersterer