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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Nothwendigkeit verschafft werbe; so befehlen LVir Euch hiemwgnädigst/ daß Ihr Euch in Erstattung dessen mehr gaumig nochwidrig erzeiget, w. ZlVien den?»cen ^anuaru 165L.

r6;7. ist von böcbstersag. Ihrer Kaps. Majest. diese Änzahl kuppenvon zwey Tausend zu Fuß und drey hundert zu Pferd auff acht Hundert MaMKu Fuß/ und hmwertzuPferdt reciucjxt worden.

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Kayftrlichen Bescheidtö vom Zahr i6z/.

^A erinneren sich Ihro Aönigl. Maj gar wohl/ daß allerhöchst ge-edachte ^ays Maj. besagtes 4oerm pfaltz Grasten tpolstgangLürstl. Durchl zwey tausend Mann zu Fuß und drey hundert zuPferde/ so lang es der banden Nothdurssten erforderen werden /zubehalten zugetaßen;

Demnach aber anjetzoIhro Nönigl Maj» berichtet worden/daßes nach Gelegenheit jetzigen Zustandes gnugsam und erklecklich seye/zu Belebung derjemger Grther in besagten Gulischen fanden/acht-hundert zu Fuß und hundert zu Pferde zu halten ; als erklähren sichIhro ^önigl. Maj. / graste habender Z5>ays. Vollmache dahin / daß. Ihro Fvrstl. Durchl. mit sambt denjenigen / so Sie allbereies austdenBeinen haben/die Anzahl aust acht hundert Mann zu Fuß undhundert zu Pferde/ zu Besatzung der banden/ wider Ihrer Rays.Majestät-- und des Reichs--Feinden/ so lang es Ihro N.ays. Maj.die Nothdursst zu seyn erachten werden / underhalten mögen/ undIhro Fürstl» Durchl. allbereits ein mehrers aust den Beinen hätten/dasselb aust jetzt gehörte Anzahl recju<.iren/ und das Fuß--Volckauff. 5wey/0dermeisten6drey^aubt--L.euth/ zu erspahrung grosser Ua--kösten/ aust die höheren Gtaabs Unterhaltung Vertheilet / unddie ^.andestande hierzu die. gehörige ^onccibauon und Unterhaltungherbey schassen sollen.

unterm ^5 aen solcher Kays. Bescheidt folgender geM

^.bestattiget worden:

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Mr gnugsam zu seyn befunden / daß zu BeschAtzung desL.a»»des / mir Besetzung der festen Orrher/ und in den Gülischenbanden acht hundert zu Fuß und hundert zu Pferde unterhaltenwerden / und daß darzu die L-andtständodie gehörige Lsnnibucion undUnderhateung herbey schaffen sollenrc.

Als befehlen VOir Dr. ^bd hiemit gnädigst/ Sie wollen gedachtte L. :ndstände höher nicht'/ als was die Underhalrung aust achthundert Mannzu Fuß / und hundert zu Pferde erfordert / coüeÄt-ren/ und daß die Monatliche Bezahlung deren Soldaten / Vermög-der banden ^rivll^ionund alten herkommen/durch der L-andrsichaffts^O^urnte und LommMriengeschehe!c.

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Unterm l 4.ten y.briz ejM«n Knm Wird diests clenovo conkrmittt/ in verbis:

von Dr. Abb. zu Beschulung deren fanden Wider Unsere^ und deß Reichs Feind mehrers nicht als acht hundert zu Fuß undhunderezu Pferd erhalten werden sollen die Lolle^en aber/welche hier-zu Vonrröchen/ wie in den banden herkommen/ angestellet und einge^fordert werden j ollen, re.

Anno