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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Landen die Lanco-Schulden: verwittibter Churfütstinn Votal-Gelder/ und Hollän-dische pentioncz, nebst anderen Gelderen (worzu Landständemnterthänigst>angewi^sener masen nichtgehalten stynd) auffgebürdet werden;

Diese denen Landen eingetruckteannochallzufrische Wunden seynd vor wenigerZeit auffs newe hinwiederumb zugefüget worden; da bereits am-2.6.ten nechsthindasjenige mit der That ftlbsti'nsWerckgesetzet worden/ worüber in Gefolg IhrerKays.Maj. höchpreyßlichsten Reichs -Hoff-Raths letzteren Loncluü vom 28. ^pn!j8in verbis: sonderen bey der VON dem ^>er:ewThurfnrsten nun anderweit an- beraumcer Tag - Säumig die Landtags Handlungen z und mithin dasz, 'Kaubt^Verrvilligungs--Geschafft so wohl/ als andere dahingehörige ge--meine Landes Angelegenheiten/ ohne weiteren Verzug / gewürig mitam zugehen/der Landtständen Berathschlagend Einwilligung vcrhewunumbgängslich vonnöthen; zu solchem Endt auch dieser Landtag veranläßedgewesen ;und müßenLandtstände gegen solches der Kayserlicher invorersagtem Lonclulo enthaltener aller-gnädigster inrenrions zuwidet strebendes Einseitiges Vornehmen sich mit unterchä-nigsten l<etstc<Ä umb demehr bezeugen/ dahe ( wan eines Theils.die Schuldigkeithiesiger beyden Landen / worzu von Ihrer Kays. Maj. allerhöchsten Henen Vor-' fahren Dieselbe durch verschiedeneKays- l)ecrera,l<e5cripra,und gar miteiygehohltemGutachren des Churfürstl» (lollcZii zu iüb^i.

^ anligenden in reiffere^onUclerscion gezogen-anderen Theils aber die Über-

mäßigkeit deren in vorigem, Jahr beschchen-und desfals ernewerter pokulacenauchohne nachdencken auff die vorgeeylte Einseitige Außschreibung unpartheyisch ange-^ sehen werden ) sich Zufolg anligenden Lontra-^carüs llib 2.' vor erst klärlich äußerenwird/ daß/ wan auch Landstände zu denen mehristen Posten schüldig seyn solten' (welches Sie jedoch m'emahlen nachgeben können) dannoch die .Halbscheid der ver-meintlicher ernvitionahStewr-Außschreibung zu diesen allen gnugsamblich erklecke;

- da aber Landtstände zu denen Lanco-Schulden: verwittibterEhurfürstinnen Durchl.Ootal-Gelder: wie auch zu dem Holländischen Lapkalöffters angezogener- undin

' dem 5ub 5. anligenden 5raru breiters l<emonllrirter maßen sich gar nicht bekennenkönnen/ daß mit der in vorigem Jahr von Landständen eingewilligter 5umm nichtallein obgemel. der Landen Schuldigkeit/ sonderen auch gar dasinvorigem^cbem^eangesetztchefindtliches^tMcare (worzu die Landen jedannoch ebenmäßig nicht gehal-

- ten)gnugsamb habe best» ittcn werden können,-

Es sagen zwaren Ihre Churfürstl. Durchl. in Dero gnadigsten "Vortrag / daß' SiedeyMntrettung Dero hoherLandts-Fürstlicher Regierung verschiedene/ ohneDero Zuthuen/ creNte Schulden gesunden hätten/und bezeugen darab LandtständeDero unterthänigstes Mittleiden; da^ nun abertLandstände/nebensgemeinmEingesessenen/ daran die geringste VerschUldigung nicht tragen/ desfals werden ver-e hoffentlich so viele/ Jhro Churfürstl.Durchl. eigener Geständtnus nach/ beyvorheri-

- ger Regierung auß demLandt erhobene Millionen ein-unwiderlegliches Zeugnüs ge-chen; umbdemehr / dahe Ihre Churfürst. Durchl. höchstseel^AndcnckensbeyDew

Anforderung solcher excemver Summen / Zusolg deren vorhandener ^OriZina!Landtags>pr0poünonen/jedesmahl gnädigst versichert haben/ daß Sie damit- all-' dasjenige/^ was hiesiger Landenhalber zu bestreiken etwa vorfallen mögte/<versehen/und fernerweitig denenselben nichts zumuthen wolten; folglichen esauch unverant-wortlich fallen würde / denen durch sothane unerzwingliche Geld-Beyträg entkräftteten (-omMuenten desfals ferneren Last auffzubürden;

l Und obwohl nun' Landtständen/ in Gefolgdes m alten 'Herkommens /- eheüdnzur Einwilligung zu schreiten nichtzugemuthetwerden tönte/ es ftyewdan vorange-zogene- Sie hart truckende Beschwerden / denen ertvileAliz, und mit Ihrer Churf.Durchl. Groß - und lLess>eÄiv e -Henen Vattcren Chur - und Hochfürstl. Durch-leuchtigkeiten errichteten Verträgen gemäß/mit Nachtruck erlediget;

Damittenjedöch LandtständeDero alleruntcrthänigste Begierde werckthätig bezeu-gen mögen/welche Dieselbe beständigst heegen/nach dem allermindesten Fmger-ZeigenSr^KaysMaj. sich zu richten/und gegenwärtige Landtags-Handlung mit aller vonIhnen erforderlicher 'Bereitfert-und Willfährigkeit anzugehen ' so haben Die-selbe unterthänigst entschloßen / zu demjenigen / was beyden Landen pro ^nno 17^.in 172;^ mit Fug zugemurhet werden mögte/ sicheres von jedem Theil absonderlichbenennendes , unter denen in vorjähriger gemeinsamber Kelanon breiters

^enchalttnett^cznäiciombus öc k.e5Lrvariü dtrgestalt unterthänigst einzuwilligen / daß

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