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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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261
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Gülich- und Bergischer Landstanden von Ritterschafftm>o Haubt-Slätten/ wie solche am 12.ten>i" 17 22. übergeben

worden.

Hrer Churfürstt Dmchl. erstatten anwesende Gülich - und Bergij'che v/. iz«.gesamvrc Lanvlstävde von Räthen/ Ritterschaffr/ und Haubr-Slättenfür den in der Landtags-^o^otirlon gnädigst anvermelten Gruß / undDenenselben insgesambt/ und einem jeden ins besonder darin fernerangedeutete hohe Liebe / und Churfürstl. Gnade so wohl / als auchüber die Hertzogthumben Gülich und Berg fortwachende Landts-Vät^tcrliche Vorsorg unterthanigst-schüldigsten Danck; und clollren Sie dabey ^umhöchsten/ daß Ihnen solche gnädigste Lxprc.tbone8 von Ihrer Churfürst. Durchl.hoher Person mündlich anzuhören : und hingegen Dieselbe ab Landständen unsterb-lich hegender unrenhänigster wahrer Trew und vevorion gehorsambst versichermzu können / der längst erwarthetcr Mücks-Stern annoch nicht erscheinen wolle;

Gleichwie sonst das Ziel deren Landtständen Wünsch und Pflichten darinnenbestehet/ ihres Onhs dahin vvrnemblich beyzuwürckm/ womit das Beste des ge»meinen Teutschen/ und ihres eigenen Vatterlandts beförderet / und es Ihnen-Ständen/als Reichs-und Gülich-und Bergischen Eingebohrnen dabey wohl seynmöge; also comettiren Sie auch vor dem allwißenden GOtt/ und der ga ritz erWe/t/ daftrn hieran / gegen Verhoffen/ was ermanglemund nach eines jeden Be-gehren nicht alles erfüllet werden solte/ daß solches nicht von ihrem ergiebigsten Wil-len/ sonderen von deren (^mribuLuten durch letztere Krieg/und jetzige wohlfeyle/und Geid-klemmigeZeitencomtnuirende großeGeld-Beytrstg geschwächeten Kraff-tmeintzig und allemherrühre; daß aberLandstände hierüber die Rechtllche-nicmandstm verübelende Mittel zur Hand - und zu dem Kayf. Allerhöchst- Obrigkeit-und-Oberlehnherstichen P?lktz - Ambt ihre Allerunterthänigste Zuflucht nehmen müßen/verhoffen von der Chur-undLandts-Fürstb Großmüthigkeit Sie gehorsambst nicht/daß darumb einige rechtmäßige Ungnad sichauffgeladen-oder jemand auß Ihnen/oder die arme Lomribuenten ins gemein was zu entgelten haben sollen: bevorab/dahesolches änderst nicht/ alsumb Ihrer Churfürstl. Durchl. Groß-und Elterliche wieder Ständen Vorfahren getroffene Schlüße/ Einigungen/ und Verttäg in be-ständige Verbindlichkeit/ vermittels Sr. Kays. Maj. Ober - Richterlichen Auß-jpruchs/ und dardurch Ihrer Churfürstl. Durchl. hohe Regierung Selbst / sambt desnen Ständen / und Gülich - und Verglichen Landen in bcyderstiths vergnüglicheWohlfahrt zusetzen; und ehender nicht geschehen/ als/ dahe denenLandtständischenunierlhänigfien Bitten/ Abschick-und Anflehungen alle Gewürigkeit hintertriebenworden - maßen leyder! allzuviel bekant/ wie hart/ und fast unerträglich derge? .meine 5 andr-Mann lud z?rXrexcu : Reichs-und Crayß Anlagen : fort andererLandls-Nochwcndigkeiten nicht allein über die Schuldigkeit/ sonderen gar über dasVermögen ewige Jahren her mitgenohmen; und/ wie bey jetzigen Friedens - Zeitendanut concmbmet/ so gar auch/ dahe die darzu angeforderte Geld--Mittelen vonLandständen nicht verwllliget werden können/Dieselbe/ allen unterthänigsten ^emc»ri-ll^rionen ungehindert/Einseitig außgeschrieben/und zwaren Gülischen Theils/ nichtaufsdm / biß zu erfolgender näherer der alter KLarricul/ im Jahr - 71?.

vorgeschlagenen/ sonderen auff den höchst ungleichen Lomm Mriar-Fuß re^arriret: derLandtständen Öcxurirte/ wie von Alters/ ac! Lailam psrriT nicht allmirriret: nochauch die Gelder / in Gefolg des Vergleichs vom Jahr 164?. auff deren Mitt-An-schaffung aci Hssuz äellinscoz verwendet: die darüber aller Gerecht-und Billigkeit nach/auch denenPnvi1egii5 gemäß/ anerfordertiche Landts-Nechnungen auff den alten ge-wöhnlichen Fuß nicht abgeleger: die etwa in Landls-und Stewr-Sachen vorfallendeBeschwärnüßen von hiesigem geheimen Raths - OicaUeria Mein / wie von Uralmsher bräuchltch gewesen / nicht mehr relpicurt ; die sonst in denen Ambteren vor Ambt-Mann/ zweyen Ritterbürtigen / Scheffm / Vorsteheren / uud Meist-Beerbten:iKdenen Stätten aber vor Bürgermeister und Rathgehörige Stewr-Rechnungen zurhiesiger Hoff-Cammer gezogen - und ferner annoch die newerlich eingeführr -und re-verhöhete Bstr-und Brandtweins ^ccinsm conrinumt: Mithin auch denen

Vuuu Landen