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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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wütigkeit so dan/ ihrer Obligenheit und Pflichten nach / dafür sprechenden Gtän,den das betrüblich so genandtes leehres Brieff-eragen in d;e lange Ewigkeit über-laßen möge . .

Als bitten Ew- Kays. und König!» Maj- AnwaldtS i'rwcjpalen offtgedachte-lich - und Bergische Landtstände aiiergehorsambst/ ln so unbehaubtlich mißtlgemWeesen/dermahtenElns Dero Ober-Lchnwrl»starcken Schutz/und OberrichterlicheMaaßgebung mit Kays. Ernsterniretten zu laßen und nach/ solcher gestalt sich täg-lich verschlimmeren!) - und zu gäntzlichem völligem Umbstürtz der Gülich-und Ber-gischen * Vormahls in schöner Blühe und Klafften gewesener getreulicher Reichs-Landen/ neigender Bewanvtnüs.- weniger mcht/umb der Sachen näher auff denGrundt zu kommen/ forth diesen Hertzogthumbcn zuKaystrl. Selbst eigenem/unddes Reichs Besten wieder auffzuhelsten/ in Behuff der zu Fortsetzung obbemerckterKayserl.<^ommiNicm, und gegenwärtigen abgemüßigten Mchts-Streit unentbehr-lich-nöthigen Kösten allergnäd:gst zu vergünstigen/ daß wenigstens einige TausendReichsthaler/ zu dieses Wertts gmawer Untersuch-und Fortsetzung/ von Ihnen außdenen Landschafften erhoben werden mögendamit im widrigen/ auß Mangelbenörhiger Mlttelen/ nicht alles unter der Klagt erligen-die Landtstande und gemeineUnderthanen/ Rttter/und Bürger/Bawren/und Etngcsissene auff einmahl gleichgemacht werden / und hernach/ aber zu spät / auß wohl emgertchttten Reichs -Lanbweine Einöde erwachsen möge-

Daran

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Ew. Kaps, und König!. Mas.

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Allcrunterthänigst-trew-gehorfambstex

Gülich-und Berg. LandstMdm

Ninwalvt

LcorZ. ?exä. U0N Nau!»

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Vomag/bep k eallumirung des Gülich-und Ber-

gischm Landtags/auff den is.tenluau 1722.

5» - .4 ^ ^ » > ErDurchlmchtigster Fürst und Herz/ H/rzc-rlpUlippPfaltz-Gm?

» 5»^ bey Rhein/des Heil» Römischen Reichs Ertz-Schatzmeister und Chur-

Fürst : in Bayeren/ zu Gülich/Cleve und Berg Hertzog: Fürst zu Mörß;Graffzu Veldentz/ Sponheimb/ der Marck und Ravensberg; Her: zukaventteinöcc. Läßet/ nebst Entbiethung Dewgnädigsten Gruß/ Sr.Churfürstl. Durch!, getrewen/lieben Gülich-und Bergischen Landstän-den vonRäthen/ Ritterschafft/und Stätten hiemit gnädigst zu wissen machen/ daß/gleichwie Deroselben Ihr der Landtständen zahlreiches Erscheinen/ auffDeroLandts-Fürst!» Beschreiben zu gegenwärtigem gemeinen Landtag zu sonderbahrem gnädigstenWohlgefallen gereiche / also auch Höchstged» Ihre Churfürst!. Durch!» zu Ihnendas Landts-Fürst-Vätterliche Vertrawen gesctzet hätten / Dieselbe sambt / undsonders bey der jetzo bevorstehender Landtags--Handtlung ihre Pflichtschuldigste l>-vmion und Absicht dahin gerichtet haben und mit all ersinnlicher parrincischer Sorg-falt sich dabin embsig-und eysserigst bestreben würden / damit das bey allen derglei-chen Handlungen billigst-und eintziglich zum Zlchl sührende-des Teutschen allerftithS

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