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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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gemeinen Mtterlanhts / nebst deren Landen/ worin sie Emgebohrm UntkkthgMund Stände seynd / gemerne Beste/ ohne anderwerte Absichten erreicht werde,

Ihre Ehurfürsil, Durchl, halten solchemnach gantz überfiüßig und unnöthig/des vergangenen weirläuffige Erinnerung zu wachen; und haben vielmehr das gnä-digste Vertrawenzu Landsiändengesetzet/Dieselbe ihresunterthämgsten OrthS dar-auff mit parriorischem Eyffer bedacht seyn werden/Jhro den bey Dero so mildtreichistangefangener Regierung gantz ohnerwarrherer Hingen verursachten grossen Ver-druß chender zu verminderen/undSr.Churfstrsts» Hurchsi denselben rn das tieffesteder Vergessenheit zu begraben Anlaß zu geben/ als solchen durch Beharrung einervon Jbro Kays. Maj.als des Reichs allerhöchsten Hber-Haubt/ und Richter Selbstdurch Dero unterm A.ten ^ru,und ^^.ten^ast nechstvorigen Jahrs/ über die vonEinigen auß Mittel ersagter Landtständt/Heym KaysiRetchs - Hoff-Rath angehragc?Klag/ ertheiltem Loncluw ^ wobey Seine Käysi Maj. Sie Landtsianvc zu gütlicherAnlegung aljer vermahlen obhandener Widrigkeiten Ihrem Landts-Fürsten mit ge-ziemender Ehrerbietung entgegen zugehen:dw Landrags-Handtjungen'/ und Pahmgehörige Verwilljgungs-Geichäffl/ dem Herkommen und Keceü gemäß/ zu beför^deren.: mjchin sich in dem Haubt- Werck näher zum Zweck zu legen/ nachtrücklich^inneren; nicht weniger das Haubt-Verwilllgungs-Geschäfft/ und dgrauß siiessendeBesorgung der keinen Auffschyd leidender Landts-Verfassung fürdersämbst/ undohne weicheren Verzug vor die Hand zu nehmen/ und sich auff die Landls-Fürjis»xoKuKraerZicbig zu enlschlreßen : Mch sonst in einem und anderen zu mehr anständi-ger Bezeugung exnslbafft anweisen ) bereits bey einigen vorherigenLandtags-Handlungm bezeigter Deröseiths sowenig verdient- alserwatthelerAuff-führung zu größeren: und die Jenige LandtsVätrerliche Liebe/ so Sie denen außihrem Mittel/ welchen Dieselbe solche Bezeugungen am meisten beyzumeffen/ wiesehr sie auch solches wohl verdienet / noch nicht allerdings entwendet haben/ gegen sel-bige vGig erkalten zu machen/ wiewohl Emsolcher Höchstged, Jhro Cburjürstl,Durch!» gegen die Dero selben angestammte Milde / Gnad und Lieb gegen Dero Un-terthanen ins gemein wider alles Vermuthen und bessere Zuversicht abtringende-Mhin bey GOct/ und der Nachkommenschafft schwärzn perantworthen stehendedanwch keines Minns fähig seyn würde / Dero übrige Pevc.r-und getrewist?Me Gülich-und Belgische Landl-Stände und Unterthanen solches entgelten zsiMe.n/ mithin Diese im allerntindesten härter zu halten / als es der Landen Ocfenston,und andere Derselben Bestes betreffende Unibständs WUMbgängllch ersorde-M)

Wehr HMA besagte Ihre Churfürst!. Durch!» wiederholen diesemnach an-hero/wasgestalt Sie in eine- durch die vorherige betrübte Kriegs-Zeiten/ und derenWglückseellche Wur ckung und Folgerungen Derosclben höchst-beschwerlich gefalle-ne Regierung getretten seyn : mithin Hleseibc bey deren Ansehung verschieden?ohne Dero Verschulden / jedoch wie Sie bißher anderer gestalt mit wahrheitßGrunde Nicht rnformirt worden/ in der zu grösserer Wohlfahrt des Teutschen / son-derbahr aber auch m:c des Gütlch-und B.ergischen Vattcrlandts Khp/ und tt^u.cs-noa Dero Lobwürdigsten Herzen Vorfahren geführter besten Imxnnon.cr.cirtt Schul-den gefunden haben; Dieselbe seynd destpweniger nicht annoch gnädigst geneigt/Dero Gülich - und Bergischen Landen Dero gnädigste Erleichttruygs-l^osieutio^alsviel immer thünlich/ angedeyen zu .laßen; - immaßen ein jolchesM) mehr in derThat selbst äußeren soll/ w.anLandstqndedie so offtmahlest angeträgemwegen Untersuchung des banco-UNd Schulden 5cacüs, wie auchculx benennen werden;

Und gleichwie Ihre Eburfürstl, Durchl,diesen Verwirrungen /und Unrichtig-keiten länger nicht zusehen können ? also wollen Dieselbe Dew getrewe liebe-lich-und Bergische Landtstände nochmahlen hiemic gnädigst/ und nachtrücklichst er-innert haben/ mit vorgedachtcr Oepuracwnz Benennung länger nicht an sich zu hal-ten / sonderen damit ohnverweilt fortzufahren.

Was die andere Landts-Nothwendigkeiten / als die Unterhaltung der Mitz-,nöthiger Besatzungen; ^panrung der fo-Mc^ionen - Gebäwen am Rhein-Ssrohmzu Bevorkommung weicheren Schaden : Lastdts-Penüonen/ und Gehälter unumb-gängliche Abführung betrifft / desfals braucht es ebenfals keine weitere Anfüh-rung; Es bedauren Ihr o Churfürstl-Durchl. aber hiebey gar sehr und von gan-zem Hertzen/ daß( wie groß-auffrichtig/trew/ wohlgemeint/ und. Tttls