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«nd BerAischer Landtagen/ wegen Besitzung ihrer darzu berechtigter Güter nicht auß-geschloffen werden; und ohne dieß solches in hieniedrigen Gülisch-und BergischenHertzogrhumberen (die kundtbarlich ihrer naher Angräntzung halber mit denen Chur-Mmsch-Clevisch-undMärcklsch-auch anderen mehreren Landen vermischet ftynd/und darin die Güter/ sonderbahr die Adliche durch Heyrathen/ P2Ä2 kamlli-e, oder son-sten Sterbsälle hin-und her gediehen ) so eben nicht zu änderen; dieses aber wohlhoch zu befrembden/ und eine Landte- schädttiche-auch dem 5ecreco ^rsruum sehrnachtheilig'Mithin allerhandgehäfflgen Vorwurffen underworffeneSach ist/ daßZvürckliche Landts-HcrUiche KlilMri, LcncraieN/ OMcicrs/ Räthe und Lalarürte Be-gmbte/ wider das alte Herkommen/ nunmehro bey denen Landtständischen geheimencolchc-rentzen und Rathschlägen eben auch/ lhrer im Lande potkäirend-darzu ouslikcir-eer Güter halber/geduldet werden müßen;
Zu deme/ wohe die Corpora 3racuum ^uliat öc ^lonnum an der Ausfnahmsunt>Wohtfarth beyder Hertzogthumber eine gcme.nsambe Fremd billig tragen; alsoempfinden Stauch an denen darin eingcschltchenen-und an statt der kcmcäur alle-mahl beschünender Irrungen und Mißbraüchen ein gcsambtes Leid-Wesen/ und In-kerelZe; und haben darumb bey allen vorherigen »auch noch bey Müssenden gegen-wärtigen Rechte-Streich gepflogenen Landtägen in ^oncrcro flehentlich geseusstzet/silbige abzuschaffen; daß aber an Senken des Landts-Fürstl. ^mistelu niemah-len ein wahrer Ernst obhanoengewesen/ wederannochseye/ die Landen vonGülich/und Berg/ durchAbsiellung gemeiner Landts-Beschwerden Endtlad- und Vermin-derung der unerträglicher Stewr- Bürden/ und Auffhebung aller Newerungen inden alten Flor und Wohlstandt zu setzen-mithindenenNothleidenden Lomribuen-ten einigen Genuß des lieben Friedens angedeyhen zu laßen / kan jederman daradftttsamblich/ und mit halb geschlossenen Augen absehen/ daß (dahe Stände von et-lichen Jahren her die eingerissme Landts^ververbliche Newerungen/ und Trückungenlfecikcirlicheingeklagt/ und umb deren Kemeciiarion bitterlich gkschriehen: als aberselbige nicht erfolget/ solche bey Ew. Kays. und Königs Mas. ReichS-Obrigkeitlichenjuüitz-Ambt angcbragt/ und gmchwohl selbige bey letzterem Landtag qbermahl er-höhtet/ sich auch derentwegen wider ihren Willen und Verschulden in den viertenMonath/ gleichwie auch bey denen vorhergegangenen lange Zeit vergeblich sichauff-getMn haben) cndtlich an statt wurckltcher Abhelssung/ zu einer scheinbarer/ wieaber ex secuncl^. 6c ccttia commum !»caruum t<e1aciune l'ub e;Lc 1^9. zu verlesen/rchcttaGülich-und Bergischer Landen unzumchig-und uneinschläglicher pcr^u».kwns -Lvmmilbvn und rel^e<Atvc DcpucÄltczn bloßyin verwiesen werden wollen;
Deren vergeblich-und derLandts-HeulicherErklährungen Unzulänglichkeit Ew.Kays. und Königl. Maj. längstens/ Dero allerhöchster BegabnüS nach/ Selbst aller-gnadigst erkent zu habcn/darauß zu vermuthen ist, daßDiesetbe auß eigener allermildj-ster Bewegnüs veranlast worden/ eine KayserUche (^ulumMion anzuordmen; zweyfelSohne/umb von Derselben einen unpartheyischen Bericht zu erlangen; deren Lxpcäi-«on dan Stände schon einige Monathen hiebevorn gmffert/ und auff eigen-ihreKosten / wie hart eö Ihnen auch gefallen / außderLödl-Reichs-Hoff-Cantzley/ unddemlax Ambt außgelöset-wentger nicht bereite veranstalltet haben/ solche an höchstgehörigen Orthen geziemend zu ^5cnciren/ und Derselben Vollzug/ so viel an Ihnenist/ zu beschleunigen.
Und wie nun oberzehlt-und allingen sonstigen der Sachen Umbständen nach alleHoffnung verschwunden/ daß die von Ew. Kays. und Königl. Majest. Selbst mehr-mchlen allergnädigst vorgeschriebene sowohl / als von Dero AllerdurchleuchtigstenHmtn Vorfahren am Reich östters abgeurtheilte-der Landen Verträgen/ und de-nen Aeichs-Satzungen gemessene ^^Äwung Gülich- und Bergischer Ständen undUnterthanen jemahlen erfolgen werde; hingegen aber heiterer dan das MittägigeSonnen-Licht an Tagliget/ daß das Landts-Fürstl. ^imllerium nur immerzu auffder Sachen Verlänger-unb stetige frische Bemäntelung/auch auffanders nichts sichbefleiße/als wie die Pcl söhnen der Ständen zergliederen-den bedungenen Schrifft-Steller in Befärbnüs unbilliger Sachen/ wider sein eigenes Vatterland/ und besse-res Wissen underhalttn-und steiffen-denen so vielfältig betrangtenHunger und Kum-mer leidenden Underthanen aber (obgleich zu des Landts»Fürstens und deffen Nach-folgers empfindenden eigenen Swaden/ und in der Folge auch Ew. Kays. und Kö-nigl Maj. und dem gemeinen Reichs- Dienst zum höchsten Nachtheil) die EussersteUnvermögenheit/ Elend/ Brod-bedürffcig-und darauß endlich entspringendeKlem-
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