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-neblet und aestanden haben) seynd; und solchergesialt cum eviclenMmo Kearu plus pe«nne Sach zweyn!ahl ^ ; deweniger nicht haben Se. Chursürstl.Durckl Dero mildester Gemüths^Neigungnach/ eshierunter/ nach Inhalt vorigeiäkriaerLandtags--Handlung/bey deme lediglich bewenden laßm/daß darüber an.vorderist/ wie allerdings billig eine formbliche/und spec.Kclrte Ittchnung mögte ein-geben werden; ohne aber daß man sich biß dahin dazu hatte anschicken wollen; wor-Mß dan / wie auch auß deme/ ^ ^ ^
(>ioa6i imum,sast spötlichen Anziehen/ Ew. Kays. Mm. Höchst gepneßenen<!onc!uiivom A.ten ^prili; Jüngst zur Gnüge erhellet/wie klgennutzig Stande sichssür dasgemeine Landts-Besien betragen : und was Sie dem Allerhöchsten Reichs-'Richter/zu gefchweigen Sr. Churfürstl. Durchl. für vevonon im Gemüth hegen;ivo Sie keinen Entsicht wagen/ dessen klaren und deutlichenJnhaltgleichsamb einesunbeareifflichen Sinns zu betadlcn; Ew. Kays Maj. werden auß emer so ver-wegener Ungebühr von selbst Allerhöchst Erleucht ermeßen/ ob an Setthen Jhro Chm-Fürstl. Durchl. möglich ftye / ohne gegen die Lompbcn eine scharffe Andung zu verhan-gen/ und solchergestalt Dieselbe zu unterthanigst schuldigster vev^n zu vermögen/mit Dencnselbcn einige gütliche/ und schließliche Handlung zu treffen / und sich derenKlag'Gedicht zu entübrigen ; fort daß ab denen ^
, orzehlten anmaßlichen Beschwa.oen wenig/ öder gar nichts zuHalten ftye / bevorab/ da die Erfordernüßen / zu deren Behuff die Gelder ohnumb-gänglich außgeschrieben worden / i'pecikcirt/und als ligulä nachgewiesen
seynd: und welcher gestalt dieselbe in uüiz clesnnaros verwendet seyen / man Landtstän-> den mehrmahlen frey gcstellet hat / darüber die Pfennigsmeisterey-Rechnungen nach-zusehen/und sormblichauffzunehmen; ohne daß Sie sich darüber serner angemel-det/ oder l)epurarc)5 benennet hatten; betreffend aber die dabey per Danlennam' mit-berührte Bier-sund Brantweins--^ccin5en; da befindet sich in / von Anwalden' übergebenen umerthänigsten Haubt-Bericht weitläufflg angewiesen / daß diese Auff--
lag keine Innovation, sonderen ein per LTlarias Loncetiicincs acgnirirt-und alt übliches
gsrechtsamb ftye; welches/ obzwaren an sich selbst allerdings liquid ist : jedan-noch von Sr.Churfürstl. Durchl. amore zu rechtlicher mttruÄion und Erör-terung hinverwieftn worden/ umb sich vermittels eines schlechten Begebens beyderpokerität keine verantwortliche Nachred zu zuziehen: und seynd Landtstälidt/Hierunter die mindeste Anregung zu thun/ umb jo unbefugr/ als sie bekemlich mmorabeharren/ die conceäirte Rechtliche Entscheidung der Sachen zu »c^eleriren.
()l.loaci I zrium,ist das anmaßliche Einwenden wider die Abschaffung des Stem-'UNd Kriegs- (lommill'ariat/ und Anordnung einer LommiMon umb so unbefugter/alsweniger Ständen erlaubt seyn will/Ihrem Landts - Fürsten und Herzen Ziel oderMaaß zu stellen/ wie und welchergestalt/ oder durchweiche Rähte/ Sie dieß oder^jencs Geschafft relpiciren laßen wollen: und ist nicht nur bey der Gülich-und Bel-gischen/ sonderen auch bey aller Welt wohl eingerichteter Regierung ein alt / und an-noch tägliches Herkommen/ auch löblich-undersprießlicher Gebrauch/ daß zu einemjedem beschwör-und weitläuffigem Geschafft / wie das Steuer-Wesen ist/besondereRähte angeordnet werden / welche dasselbe beständig rclpicüxen / und wie in prsckemigeschicht/ darüber formblich zu dem von Landtständen immerfort vorgeschlagenemgeheimben Rhat rekeriren: mithin des von lauter Landts-Eingeftssenenvon derRit-terschaffc undgelehrten bekleideten gesambten Rahts Meinung/ und Beschluß dür-über einnehmen / und erwarten ; daß aber nicht nach der alter unrichtiger-undihrer Ungerechtigkeit halber in den Himmel schreyender Landts-^acricul/ sonderenvon Weyt. Sr- Churfürst!. Durchl. zu Pfaltz Lobftel. Gedächtnus vor vielen Jahrenbereits/mit Zuthun der Ständen/ und besonderen Fleiß l^ovibonalirer errichtem^eparcirions»Zuß die Eintheilung / und damit annoch conrinuiret werde / daß daranrecht--und wohl geschehe/ solches müßen alle unprs?occupirte/ umb so beständigerprobiren/ auch die anmaßliche der Ständen Einreden desto mehr inckAniren/ als hiebeygeschicht/ was an sich selbst recht und billig ist / und bloß und allein an Seithen derStänden ermangelen thut / Ihrer Churfürst!. Durchl. hierunter erlaßenen gnädigst-und ernstliche Verordnungen zu geleben / die KeÄiKcacion der ^lacricul vorzu-nehmen und zu befürderen.
Onoaä 14mm, ist ein irriges und gar wahn-loßes Vermeinen / daß ein ZeitlicherLandts-Fürst und Her: von Gülich und Verg gehalten seyn solte/gegen GenießungHes Erbschatzes/ und ^ccinlen / die Nothdurfft pro I)c5entlone?scn« anzufchaf-
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