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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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W o-crten am wenigsten nach Schluß des Landtags so fort Vorschuß-weiß/ sonderenvon denen Pfennigs-Meisteren per ^MZnanones auff die Aembter seynd zahlt wor-den; wiecs sonsten bey denen rAacirtenJahren 1670.6c 1671. der Olccten halber/achalten/ und welchergestalt von Zeitlicher Landts-Henschafft dergleichen der Stän-den Eigennützlichkeit/und die dadurch veranlaste Verzögerung der Landtagen re5en-nret/ und geandet worden / solches bezeugen die fernere Anlagen 5ub 14.66.67. öc68. ^»6.67.

daß Mr ^ .

c^ioaä;nim, Se-Churfürstl.Durchl.in ^ajo i^^o.bey die siebenmahl hun--dert Tausend Rthlr. aigenmächtig außgeschrieben/ und dahero indem Monathgnugsahme Geldere/ zu Bestreitung der viosten/ sollen erhoben haben / solchesistebenfalö ein unvenäL-rliches Mermm; zumahlen Jhro Churfürstl. Durchl. tniwc pallu "nichts aigenmächtig außgeschriebe / sonderen das dabevorig Jahriges,c^ancum, nebst Abzug der denen Unterthanen nachgesehener fnnff und dreystgTausend Rrhl. (nachdeme Sie Stände über die Einwilligung der Nothdurffr bißin ben 4.ten Monath mit allerhand beweglichsten Vorstellungen vernehmen laßen :und nm oaraust keine Erklärung folgen wolte) <onrinuaüve haben erheben laßen müs--sin; anerwogen lpQ rario 6c nacura , nach Inhalt des Oeclaranons - ^cel'z erfor-dert/ daß der Landcs-Fürst und Her: bey solcher Vorfallenheit das Nöthige ver-füge ; undjgleichwie jorhane Gelder in pubücoz ä^ttiniret/ und verwendetworden ; also schad Stände umb so unrechter daran / darauffeinige l'rXrenüonzumachen/als Sie ja selbst wollen/auch der Haubt-und OeclÄrations-K.ecel5 deutlich nachsich führen/ daß die Landes - Geldere nicht anderst-wohin / dan m luos clettmaroz u5u5,verwendet werden sollen»

6rum, ist unbegreifflich/woher der Ständen Gelegenheit dermalsten we-niger/ als vorhin erleiden solle / biß dahin bey dwcn Wirthen zu zehren/ daß der Land-Tag geschlossen - die oj^ren eingewilliget/ reparcwt/ und eingangen seyn; undwan diesem Umulirten Angeben/ wie nicht/ also seyn solle / so liehet ja bey Ständen/ denLandtag/ wie anderwerts bräuchig/ auch löblich/und eine Schuldigkeit ist/ zu beschleu-nigen/ so kommet derünvirter Zehrungs-Lasten/wie auch die Proüimcions-Gefahr derWirthen von felbsten zu ceKren; Jedoch/ würden Stände das Ihrige behörlichverrichten/ so werden Jhro Churfürstl. Durch!, auch/ wie Sie allerdings geneigtskyno/ die Vorsehung verfüg- n/ daß dk Gast-Wirthe deren Zehrungs-Kösten halberStände nicht beunruhigen/ sonderen mit denen Psennings-Meisters- /Ungarinnen/biß zu deren Abzahlung sich vergnügen laßen sollen ; nach Anlaß der weicherenAnlagen 65. 6c 70. und darin enthaltenen dergleichen Verfugungen; ist es also N. 69.Kweltvon deme/daß Jhro Churfürstl. Durchl. hierunter was neuetllches oder sonstett 7s.denen Ständen beschwärl'.ches inrcncliren sollen;

(^loaci 7MNM 6c 8vum, und denen dardcy rccenlirtett VacarioneN in gemeinenLandts-Angelegenheittn/ Jhro Churfürstl. Durchl. ebenfals bey bemalten Herkom-men ohnverändertich bewenden laßen ; und ist eine bekante Sach/ daß es hierun-ter beständighin also ftye gehalten worden ; entweder ist die Verrichtung beym vor-gewesenen Landtag vorgesehen und beliebet wovden/ oder hat sie sich folgendes cxign-re tta nceellirsce pubücä ereignet? ersteren sa!6 ist zuweilen / nicht aber allezeit/ desEndts so gleich: änderten falsaber bey nechst folgenden Landtag die Gebühr mit bey-geschlagen worden; gestalten einsolchcs das von Ständen selbst dabey stleMesTempel, wegen der Huldigungs-i)lQ.'ten ex /^nno 1717» und der darüber auffdem beynechfterfolgten Landtag eN'ichtetett Dire^orio reparririoniz ungezogener Lxrra6bu5 5ub6?.ohnwiedersprechlich nachweiset; auß welchem Mem dan

vonselbst sich eraiebt/woher erwachsen seye/ daß die dabey rewir-te vieeten etwan späth/ und wegen Verluji 6. pro <lemo zahlt worden; und hatLandständen freygestanden/entweder den Eingang der W bunc u5um äeüimrten Gel-der abzuwarten / und solchergestalten den Verlust der s. pro Lenw zu menagi-rm: oder aber mit dessen Abgang den Vorschuß zu wehlen; gleichwie aberdieses ein freywilliger Handel zwischen denen Ständen / und Pfennigs-Meistermist; also nehmen Jhro Churfürstl. Durchl. hieran keinen Theil.

()uoact! omnm, aber/ w?rd Jhro Churfürst!» Durchl^ zumahlen ohnbefugt/ undwider alle Billigkeit zugemurhet/daß Sie denen Landtständischen Oepmirten nacher^eycldber?,nebst denen würcklich vergüthet-bekommmen Reyß-und Zchrungs-köstenannoch absonderliche l^wren zahlen laßen folten; Rechtlichen anerwogen / daß die!Aa>tenein 5urr0^acumder Reyß-undZehrungs-Köstm (wieStändeaä4rum selbst

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