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nüßm gttrewisi an Hand gehen sollen; und gleich wie Ew.Aays. Maj. allergnadiJ»sie Imenrion dahin höchstrühmlichst abstehlet/ und solches alles der dürre BuchstabenDero Allerhöchst Reichs-Richterlichen Loncluü außtrücklich bewehret; also hatIhre der Ständen höchste Schuldigkeit / absonderlich auff die darüber eingewendeteLandtslFürst-Vätterliche Ermahnung und mildeste Erbietung ohnaußsttzlich erfor-deret / deme allergehorsambst / undDevstest zu geleben: mit Nichten aber; auff eine Ei-Hennützlichkeit beständig zu beharren / und solchegestalt den/ ihrem Angeben nach/ sohart stüffzenden - jedoch nicht über das Herkommen beschwehrten Unterthan / annoch
über-
Tag/mlt^. ^ ^ . .
steigender Unkösten fruchtlöß zü verschlagen.
. (^uosä z.äuln, thun Jhre Chürfürstl. Durchl. wegen Erledigung der' num nicht nur Jhre bey Ew.Kays.Ääj. unterthänigst gesicherter Vertröstungen wie-derhohlen/ sonderen auch beständig l'uttinirm/ daß kein einiges erhebliches eravanMspeciücirlich scye / Wessen Erledigung von Jhro Churfürst!. Durchl» allein verlangetseyn mögte/ nicht allberits der Billigkeit nach erlediget/ und gehoben seye» undwill dahero nach einer grober Lalumme schmecken / daß sich deren beym jüngeren Land-Tag noch mehrere geäußert haben solten; bevorab/ da
' (Zuoaä ^rium, und die dabey angemaste Vorstellungen / wegen ihrer v'-osttnEi-s gennützlichkeit / erweißlich ist/ daß bey ehemahligen Zeiten / wo in denen Gülich - und" Bergischen Landen annoch kein beständiges Regierungs-?ormar eingeführet gewesen/und die LonvciearionLZ der Ritter<und Ständen aufm-plätten-Lano Hin-bescheidenworden / Demnselben weither nichts / als das blose Futter für die Pferdt seye abge-legt gewesen; . folgen dts die Zeitliche Landts-Ke^nrcn sich auß Gnaden /und garnickt außeinigerSchuldigkeit/und inErwegungdergeringen AnzahlderStänden/mithin bezeigten OevotestenEyffershaben bewegen laßen / Stände auch bey Hoff zubeköstigen/ und zu verpflegen; wie aber nachgehendts Ständen die Hoff-Kost nichtmehr schmecken wollen/ und Ihnen die v-oeten/oder baares Geld lieber gewejen/sohat ein Zeitlicher Landts-Her:/ ohne sein Nachtheil/ darinumbso mehr gehchlcn kön-nen / als dabey fest gestellet worden / daß/ gleichwie vorhin zu Vergütung der genosse-ner Hoff-Beköstigung/ beym Schluß des Landtags ein proporeionirtes (^anrum mit- beygeschlagenworden/ also auchherkunfftig der Ettragdervicvten demvjre<Aorio^.e.' xarrittoniZ mit eingetragen/ und vom Land bezahlt werden sollen; gleichwie solchesN. 65« Se die in denen Anlagen 5ub 65. öc 64. enthaltener kxrracAuz Landtägs-Abscheider von
<64» !6of^UNd r^5peÄive vireökorü k^epartinonix dts Jahrs 1717. ^bewehren» aller-
maßen ein solches durch diejährliche Landtags - Abscheiden von allen solcher Zeit fernernachgewiesen werden konte/ wannicht die wconreüabileNororieMt/ und vorgedachtebeyde cxcrema ccmporum,0er Sachen Richtigkeit- Äberflüßig befestigte; Es thutdahero undbey solchen Umbständen/ wo dergleichen gemeine Landts-Detrichtungm/wegen anderwertigen von denselben genießender erträglicher Vortheilen ohnentgelt-!ich zu thun okli^c stynd / auch vorerinnerter maßen ehemahls gleichsamb ohnentgelt«
^«65.
Stände sich einbilden ; dewenrgermicht laßen es Jhro ChurfürA Durch!, hier«unter lediglich bey der bißheriger Observavtz dergestalt bewenden / haben esauchmehr-mahlen verbindtlichstzugesagc/ daß/so bald vorbeschriebener/ und üblicher mäßen/zu solchem Behufs würde seyn eingewilliget/ reparcirt/und erhoben worden / SievenErtrag der t)i«ten so fort abführen laßen wollen ; solchem nach ist höchstzu ver-wunderen/ daß Stände hierüber so grosse WeiMüffigkeit erregen / und des Endtsannoch die' Landtags Handlungenvon denen Jahren x 6/o.sc 71. anziehen dörffen;dajedöch deren lub 6hiebeykommender ll.xrrÄlAu5 Oire6eorii reparticioniskbenfals
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das Landr mit-beygeschlagenwordwwie Sie Landstände dan auch selbst geste-hen/daß Sie nicht aüß denen Landts«Fürstlichen-^eveliüen/sondercn gemei-nen Landts--Mittelen entrichtet würden: Ja gar/ wan Dieselbeauff ein oder anderesBedürfftigkeit von denen Pfennjngs-Vttistcren vorgeschossen verlangt würden/ De-nenselben darab 6. pro denro angedeykten/ manifcNo tane ^uciicio, daß die Diäten/und noch weniger deren Vorschuß dem Landts-Herzen als eine propre Schuldigkeit/sonderen dem gemeinen Landts Loorribuenre« / nach Anlaß der beym Landkags-Ab-scheid prsrbZirenden Zahls -- lermin aKciren; allermaßen t^ororium, und unver^Minlich/ auch allen nöthigen fals ohnwiedersprechlich nachgewiesen werden kan/ daß
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