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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Zehntens: die Landständische ve^ucatt nacher tteycielberZ ihre Oicrken sotten em>.pfangen haben/ wäre zu miltbericht; Jndeme Dieselbe die Reyß-uyd Zehrungs-Kösten allein auß denen bey der Pfennings-Meisterey Lail'a vorräthiggeweftnen vc-^urarwAs-Gelderen Hergenohmen hatten : wolten gleichwohlen diesenwiehart er auch Ihnen fallet / in cttva an Seithen setzen:

Eilfftens: wolten Siesich zwarn keiner incer^rerarion Ew. Kays. Maj. Lonclus?

vom ?.ten^rM5anmaßen; wünscheten aber auch/daß Sie dessen eigentlichen Smu

enachen mögttn; und würde

Zwölfflens: in dessen^c-mbrc>x.rimop^miret: ob wäre derStanden Beschwer-den abgeholffen ; es würden aberchie im vorigen Jahr außgeschriebene Geldere/ycbst der neuerlicher Vier-und BrandtweinS-^cciz annoch würcklich beygetrjebenwhnsdaß denen Unterthanen darab was angedtyete: die Gelbere zur Landt6-<IaM einge-lieffett: der Standen OLpumtm darüber einige Anschaffung und Rechnungs-Auff-'nahm verstattet würde / umbzu sehen / wohin solche Gelber verwendet worden.

Dreyzehentens: fcheinete zwarn dasKriegs-und Steuer-^ommistarjatverändertzu seyn; es wäre aber eine noch beschwerlichere (^ommiMon angbordtnet; undNkbst dem Würde annoch auffden <olnmistarjat - ^e^atticions - Fuß zu^oUeKiren conci"nuirer.

Vierzehntens: vermeinten zwar Stände /wrab bey jetzigen Fri'edenV^Zeiten/ zonichts vcrbundemsonderen Se^ Churfürstl.Durchl. gegen Genießung des Erbschatzes/oder /^cw5cn/und sonsten/ gehalten zu seyn/ die vefenstouem iXcrlT zu bestreiken; eStönten auch Stande auß denen bey damahligen so wohl/ als vormahligen Friedens-Zellen/ ohne Ihre der Standen Vorwiffen und Belieben auß dem Land erhobenencxciMven Gelt-Summen/ und darab annoch ohnabgelegt-außstchenden Rechnungenünen Überschuß anweisen; so wolten gleichtvohlen

Mnffzehntens: Zu Bezrigung ihrer Begirben/die LaNdks-,Fürsiliche Gnad behzu behalten/und iubprorestärioue, an keinen Beytrag gebunden zu seyn/noch ihremanmßlichen ^ppellations * Proceß zu piTjuckciren / zu Behuff des jenigen/ was vonRelchs'-undCrayß wegen / denen Gülich^und Bergischen Landen abgefordert werdentönte/ öc zweMahl hundert Tausend Rdhlr. dergestalt eiNF

willigen / daß Dieselbe Gülischen Theils/ nach dem Xnno z 719. vorgeschlagenen 67^--^ons-Bergischtn Theils aber/ nach dem alten tttacttcui2r-Fuß re^rmt/ und daDhieran die Landts-Schüldigkeit ttwaübertreffmdes (^usncum vor ohnnachtheilig ge-ilten werden solte; da/ zumahlen

Sechszehntens : Sie anweisen wolten/Daß dürmit alle Reichs-^onstimnonS«Mßige Erfordernüssen zweyfach bestritten werden könten - Sich vorbehaltende/hierüder/weiten alles/ was von Ihnen Standen herkommete/ Sr» Churf. Durchl»'mübelvorbracht würde /Allergnädigste Kays. l<ell)turic>n einzuhohlen; und daschiß dahin mit all fernerer einseitiger Außschreibung/ wie auchEmnahm der Bier-undBrantweins ^ccinsstillgestanden werden mögre ; und was dergleichen mehr sichdabey angezogen befindet/ welches semer kundtbahrer Unerheblichkeit halber dahier ge-dachtzu werden/ nicht merimen

Wieschlechtund elendig es aber Mit diesm anmaßlichen Vorstellungen bewandseye/solches ergibt sich ex pr^äeäuöriz, und absonderlich dem exbLbjrttn Haübt-Bt»'richt von selbst; und bezeuger es noch mehr/ guoac!

?ämum, die schwache Einbildung der Standen / wo Sie keinen Entsicht tragen/Jhrem Erbgehuldigten Landts-Fürsten und Herzen gleichsamb/als eine Willfährig-keit/oder gar Gnad vorzurücken / daß Sie auff dessen erlaßene don^ocscions - Schrei»den zum Landtag erschienen seyen/da jedoch ein vernünftiger Mensch nieMahlen darangezweiffeit/ daß diese LompariTion derStänden höchste Schuldigkeit seye: auch kein'Lxempelaüegäbel ist/wo Gülich- undBergjsche Stande sichjemahlen hierunter ver-weigeren dörffen; und Sie dahingegen vom Landts-Fürsten / und dem Landt soviele ersprießliche ^molumenra und Vortheile genießen / daß diese geringe Bemühung/und ohnedem? obligende Schuldigkeit mehr dan zehnfach belohnit/ und vergoltenseye ; Jedoch besiehet hterinfals der Ständen Schuldigkeit nicht blsßhw in der^omparin.m/sonderen vielmehr in der auffrichtiger Gemüths-Neigung/ mitwetcherSie zum Landtag erscheinen / in dem Vevvresten Auffführen / womit Sie Ihrem gnä-digsten Landts-Fürsten und Herzens welcher alleLandts-Nothdurfften milt-Vätter»lich versorgen muß ) begegnen-und denen gebilligten / und iXmotischen vc!Wer2cWNMund Vorschlägen / womit Sie dem Landts>Fürsten/ zu Bestreitung deß Ersorider^

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