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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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8vo Ander fernerer Verwegenheit gerathen stynd/Mchen hschstempfindtliM^elarionsMuffsatz/ Sr. Churfürst!. Durch!, zum Landtags-Geschäfft<!ommirrirten '

Statthalteren/ Cantzleren / und Geheimben Rhäten / xer cmnmunez s^ncllcos prx-ienriren - und alsDieselve / wie billig/ solch ungereimbtes Geschäfft anzunehmen ver-iveigeret/ dawider ^er^ocÄrium Le volles pronlliren zu cklßen : ürkund der Anlagen

5ubdl.6l.öc6^. . ^

Als viel nun den übrigen Inhalt dieses k^e5^«<A. losen ^eiarionsMuffsatzes belan-

get/da zerfallet zwarn derselbe/ wie-stark er auch mit allerhand Schein-üstd Schmer- .

chel-Reden angestrichen lst/ ex prsecleäuLtis von selösten; und mermret' derselbe umb ^

so weniger einiger kellexion/als dergleichen ohngereimbtes Geschasst all ^6ka?publlca 1r:S l -"

weder gebracht/ weder geduldet werden mag ;

Damit aber auch Ew.- Kays. -Maj. dadurch in Ihren gtrechtisten Erkantnüßen -

nicht ir:gemacht werden/ sonderen deren Unglimpff/ und Ungrund höchst erleuchktt - '

vor Augen sehen mögen/ so hat Anwaldt Sr. Churfürst!. Durch!» nicht umbW .7- -

seyn können Dieselbe ordentlich zu perllringiren / und deren Unfug handgreifftich an- ' '

Zuweisen/ mithin des Endts die vornemb» l^on^nra kürtzlich excrabenäo zu frTmir-men: 'ündzwarn . . _

Erstens: daß Landtstande/ die Chursürstl. Andüüg wegen nicht schuldiger Ge-lebung Ew. Kays. Majest. unterm ?.ten jüngst eröffneter allergnädigster imen-non damit anmaßlich hintertreiben wollen / daß/ ungeachtet dienrme Landts-Lonrri-huenten uncer der zweyjährig eigenmächtiger Steur-Außschreibung annoch seuffzeten/Undschiererligenmüßen/^)ie dannoch aufferla^emEhurfürstl»Lc)nv0caci0ns-Schrei-ben in ansehentlicher'Zahlzum Landtag erschienen wären; so dan

ZweytenS/ daß/ obwohlen Se-Chmfürstl,Durchlchey Diesem Ew. Kays.Maj.

- Allerhöchsten Reichs - Gericht gnädigst vertröstet hätten/ vte Lravamlna zu erledigen:

. selbige dannoch gleich bey Anfang des Landtags avffs new vermehret wären; > sinre-^ mahlen ......

Drittens : die angesuchte Zahlung vorig-jähriger Landtags-^ biß zum' Schluß des Jüngeren/Härte hinwerwlescu werden wollen; da jedoch dieund Zehrüngs - Kösten/ von gemeinen Landts-Zusahmenkünfften/Jhnen/narürllcherBilligkeit nach/ gebührten/esgedeyedie Handlung zum Schluß oder nicht/indem HMP' Sie dieselbe ihrer Lc>m'jiarUi«n halber zu genieffen befugt / und selbige / norÄnrerinde-' mn Jahren - 670.^75. obwohlen damahlm keine sörmblicheEinwilligung geschehen/

- abgeführet worden wären; gestalten

Viertens: Landtstände ehemahlenbey Hoff-folgendtsbey Ihren Gast-gebermauß derLandts-Henl. Rhent - Cammer wären verpfleget-und letzilchen an statt nam-Verpfiegung vi«ttn lärrogiret worden / welche nicht auß Landes-Fürstlichen^-meral-Einkünfften/ sonderen von denen Landtss-Loncribucncc.n/ wofür Stände dasWort zu thun hätten/ abgetragen wurden;

Fünfftens: hätten Jhro Churfürst!» Durchs. in 17Z.0. bey die siebenmahlhundert Tausend Rthlr. und also zweymahl mehr/ als die Stände einzuwilligenvermögt/-aigenmächrig abgeschrieben, also daß im ^ugulw, wo Stände erstcvnvociret worden / gnugsahme Gcldere / zu Abführung dervi«ten/<ingangen wärm;

'bmdfals .

Sechstens:die Zahlung derv^tenuntermVoewand/ntchterfolgten Landtags»

Schluß/ oder beschehener Einwilligung/ solte mögen verzögert werden/ so würk . .charaußeineErmüdungder Ständen/undgareme AbWürdigung der Landtägettw ,

wachsen; sintemahlen eines Jeden Gelegenheit nicht erleiden wolte / nebst Der- - -

.saumbnüs ihrer Hauß-Geschäfften / auß eigmem Beutel zu zehren r anderen Heils '

aber . ^ ^ . . . . . ^ - ^

Siebentens: würden Sie sslchenfals viele? Privilegien und Gerechtsahmsn/ als -

dtNM ^e^arririoneN/ VepmattoneN. Lallam, und k.eÄi6cacic»n-^arriculX - mit btyzu- .

wöhnenentsetzet werden/als wobey keine Einwilligungzugeschehen pflegett ! und daß ^ .

Achtens: dieser Bsrwandirrig seye/ solches bewehrete das pxemj?el der im Jahri7l7.vorgangener Convocanon/zurErbhuldigung; als wovon die Oralen waren zahltworden / ohne daß dabey über einige Oi«ten Einwilligung wäre rrsÄiret worden. ^ ''

Neuntens.: wäre in denen Jahren 1715. in 1720. in 172.1» bey die vierzehn

mahl hundert Tausend Rthlr. außgeschrieben/ und gleichwohten die viu-ten vow

ersteren Jahrs Landtag/ indem anderen nach Verlaust vier Monathen/gegen Ver-.!ust6.k>r°L-mc.iMn>orden; vaßaber A^-^7-