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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Mn Gülicd- und Bergischm Statthatteren anmelden lassen; welcher / ohnedieseWff so ungewöhnliche Arth zu pr^tenriren vorgehabte Auftsätze anzunehmen / ge-^elte^/"äico5 folgenden Vormittags zur Cantzley betaget/ umb daselbst die Keso-.jurion darüber zu vernehmen.

Gleichwie nun die zur Landtags Handlung von Jhro Chursürstli. Durch?»Gnadigst verordnete Lommillion , vorderen ^cceprirung sie beyde 5/näico5verneh-men zulassen nöthig gefunden/worinder Inhalt berührter ^elÄcinnz-Auffsatzen beste-hen mögte; also hat sich ergeben / daß Stände darin primo über die verweigerendeAußzahlung odgemelter l)^ten sich weitläuffig beschwuren/ und bedingen ;5ecunäöüber dasjenige/ so Jhro Churfürst!. Durch!, denenselben in der ihnen commum-cirter letzterer Landcsfürstl. k^esolurion beymeffen wollen/ ob hätten sie das Allergnädig-ste Käyserl» (lonclusum ungleich außgedeutet / rechtfertigen wollen; icruöselbigeim Haubt-Werck der Verwllligung/ vorab beyjetzigen Friedens^Laufften zu nichts

verbunden zu seyn/ vermeinen wollen : (V^rcojedannvchproviüonAliccr.und biß zuErörterung des zu-Ew. Käyserl. Majestät genohmemn^ecurlliz, für beyde Landenmallem auffein Jahr lang zsovoo. Fl. mithin eine genngeSumm/welche in An-sehung deö ihnen communicirten der Landes- Erfordernüssen fast bemer-kt/ daß mit dem Einwilligungs-Geschäfftehender der Schertz getrieben / als dar-«u mit Ernst und vernünfftiger Bescheidenheit gethan werden wolle; als wan inher Ständen ^rbkrio, und Hwaren ulrimsrö stünde / keine Erinnerung vom Landes-Henmauft ihre KcAcion, wan sie anderster an Selbigen ordentlich gebracht/undMhmHandlung verstattet worden/ mehr anzunehmen/ und damit abzubrechen/.Mit ÄuhenckuNg häuffiger KLiervilcioneN UNd prorettarwNM einwilligen ; ()umrösichbey solcher Einwilligung der Wörter /»n^o ^ zu bedienen vermes-sen; Welche unvermuthete Umbstände dan/ sambt der hierinfals von SeithenverMd-Ständen gebrauchte gantz ungewöhnlicher Arth / ersagte Landtsfürstl»(lommlMcin billigst bewegen müssen/ und bewogen hat / die solcher gestalt gantzkcheü'loß/ und von Unterthanen allerdings unverantwortlich eingerichtete/ auchauff solch MeAirime, und ungewöttliche Weiß zu überreichen vorgehabte unartige/mithin mehr Bestraffung/ als erschungs-würdige R.elattol78 - Auffsätze nicht anzu-mhmen; Wobey es auch ermelter Gülich-und Bergischer Statthalter/ als ihmesolche nachgehendes in parciculari von ermelten 8vnäici3 prDse-7tirt/ auch folgendes sogar per Norarwm Sc icttLZ inlinuirtt werden wollen/ bewenden Affen.

Nachdem nun auß obigem allem sattsamb erhellet / wie wenige HoffnungMhrhöchstbesagte Se. Churfürstl. Durch!, sich zu machen / daß vielerwehnte DeroLand-Stände zu rechter Vegreifflickkeit so wohl in Anerkennung ihrer Schüldig-M/ 'als des wahren Sinns Ew. Käyserl. Majest. Selbige dahin leitender Reichs-Mrachs-Schlüsscn zu bringen seyn / und dasjenige ergiebig / und hinlänglicheinwilligen und prallnen werden/ ohne welches die Landts - OekeniAn und Ver-fassung nicht bcstritten/ noch bestehen kan / und was gestalten bey Abgang dessen/zu pmvilional-Mittel ferner zu greiften selbiger Seiths der gantz ohnvermeidtlicheeAnWgegeben werde; also wird auch ein jedes unprsoccupirtes Gemüth JhroChurfürstl. Durch!, darin das Wort sprechen müssen/daß bey Demselben nicht ge-standen habe/ noch stehe/ daß die Landtags-Handlungen nicht zum gedeylichmSchluß gebracht/ und die Landts-Nothtürfften nicht nach der Landts-Verfassungausschrieben werden können : mithin Dieselbe sich dannoch/ umb darinsals beydenen jetzo noch immerfort anhaltenden bedencklichen Läufften sich bey Gott/ Ew.Käyftrl. Majest. und dem ?ublico ausser Verantwortung zu setzen / von Landtssürstf.Ämbts-wegen serner proviüonalirer zu prochicuren/ sich / wiewohl gegen Dero Wil-len / höchst benöthigst finden; Worüber dan / und darinsals so wenig die pro-pomon der Erfordernüs / als der (^onrnbuenten von 20. biß 50. Jahr zurück ge-brachter Beytrags-Fuß deroseiths überschritten werde/Dieselbe mit ihrem umbständ-licben unterthänigstcn Bericht einzukommen/ und dabey dero Ständen bey letzte-rer Landtags Handtluna bezeigten Unfug noch weiters anzuweisen sich vorbehalten.

Zu Ew. Kaysel. Majest. Allerhöchster Gemüths Billigkeit leben Sie in-dessen des unterthämaft und rechtlichen Vertrauens/Dieselbe / Se. Churfürst!»Durch!, bey sochaner Demselben solchergestalt abgezwungener provMoo»! Landts-

^ t-ürsil?