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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Merburchlevchttgsi - Gwßmächtigst ^ und Vn-

überwindtlichsterRömischer Kayser/ auch inHispanien/Hungarn und Böheimb König /

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>?um.

N Verfolg dessen/ so Seiner Churfürst!. Durch!.

zu Pfaltz unterschriebener Anwaldt acl Lausam ^ens-s^f»s)elluci0niz derGülich-und Bergifcher Landt-Ständenunterm i5.und i?.^2ji nechsthin Allerunterthänigst an-gezeiget/ solle derseibhiemit die ferner Allergehorsambste^emorikrarion thuen / was gestalt Höchstged. Jhro Chur-fürst!. Durchl. (auffErsehung und in mfflichen Betracht/daß ersagte Dero Landt-Stände vermahlen nicht zumHaubtwerck zu schreiten gewillet/'sonderen auff vorgäng-licher Zahlung der von vorjährig- unbeschlossenen Landtag

xr?ren6irm'Vieren immerfort ohnabwendig peMirt/ auch

der Unsicherheit / wie baldr auff sothane unverantwort-liche Bezeigung eine nähere Allergnädigste Verfügung erfolgen / und ob nichtStände/ wieesslchmitdewLonc!u5v vom?.ten nechsthingettgten Monaths ^priüzbereits zu höchster Bewunderung geäussert hat / sich dessen Befolgung abermahlsgarnicht / viel mehr aber deren/ underakerhündtohnbegtündeten Vorwenden zuentziehen angelegen seyn lassen / und die ihnen zum Besten so Allergnädigst be-schehene Allerhöchst Reichs-Vätker-und Richterliche Ermahnungen ferner verächt-lich hindan setzen würden) zu Erfpahrung der dem armen Landtman ins gemeinzu Last fallender / und sich von Tag zu Tag gehäuffter schwärer Kösten / die allschonwegen sothaner irrig- und gantz ohnbefuegter- mitbin von Ew. Kays. Maj. selbstseither allergerechtest improbirt-und verworffener via-ren-Forderung / einsweii zusulpenäiren/ und desEndts außDero Hofflager die lub N.L. Copeylich anligende^'Mthrged. Ke5»Iurion zu ertheilen/ bewogen worden.

Es ist nun hierauß zu ersehen / mit was für gutem Fundament / jedoch auchdurchgehends hervorleuchtender Landts-Fürsti.Milde/Se.Cburfürstl. Durch!. derStänden dritte Jnstantz hierinfals beantwortet / und selbige Landts-Jürst-Vätttr-lich ermahnet haben; und hat fast geschienen/ daß sie nach deren Publication ihr Un-recht erkennen / und sich zum Zweck näher legen wollen ; allermassen dieselbe sichfolgendts noch biß auff den siebenten Tag in locoLomlciorum verweilet/ und darübervermuthlich c! liberirt haben ; daß aber solches nur pro iorma , und umb bey Ew.Käyserl. Maj. ihren Eigennutz / und Suchung des prlvari, mit Zurückstellung deSpubici, in etwaszubemäntelen/ geschehen/ erhelletdarauß allerdings handtgreiff-lich/ daß/ da dieselbe den ^aji außeinander gehen zu wollen / würcklich be-schlossen / solches auch guten Theils vollzogen / ohne umb zu fernerer Handtlungzugelassen zu werden / wie jedoch billigst geschehen sollen / die geringste Jnstantz zumachen / und ohne ihre Clarion, wie derselben Schuldigkeit erfordert hätte/ mCorpore, abzustatten / und sich darumb bey der Gnädigst verordneter OommiKonanzumelden/ bloßbin durch die Gülich-und Bergische Synäicoz ibre^clanolis-Auf-sätze zu prseiemiren / sich selbigen Abendts umb ungefehr 7. Uhren bey dem Zeit-lichen

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