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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Darumb so gelangt an Ew. Kayftri. und König!. Catholische Malest. Amvaldt^jl'chmnd Bergiger Landtständm allerunterthänigste Bitte / Oieselbe allergnädigst geruhettinRechtm zuerkennen / daß Ihre Chmfürstl. Durchleucht durch die deßfals einige Jähresther verhengte Außschreibungen zuviel und unrecht gethan / und das auß dem Landt erhobeneszci cMm parnX baar zu restiruiren / oder aber denen Unterthanen an den künffttgen Einwil-ligungen angedeyhen zu lassen schuldig seye / allergnädigst zu erkennen ' und demnegst ge-dachte Seine Principalen/oder vielmehr die Gültch-und Bergische Unterthanen von Ansprachder verwittibter Fraw Churfürstin vorat-und Abführung deren Derselben angelobter Contra-tZoral-Gelderen allerdings loßzusprechen .- und hingegen daß Jhro Churfürst!. Durchleuchtauß denen Graff-und Herschafften ^ee^en und Navenstein / fort übrigen 5eu6al-und ^Iloclist.Cammer-Gefallen der verwittibter Fraw Churfürstin Durchleucht deßfalS zu befriedigen/schüldig und gehalten seye i oder sonst iguoviz wellon moäo feinen Principen IMtz wredersfahrenzulassen.

Darüber;c> tt-.

. Majesiäc/rc. :c.

Älleruntertbämgst-trew»geborsambÜerGülich-und Bergischer LandtständenAnwaldtLcorz. ?er6. V0N ^Isui.

Lxtra<5bu8 prococolli

Mittwoch den iz.ten l^s)i 1609.

CÜaulula coNcetneN^.

Oclem haben die Gülische / Clevische / Bergtsche und'rckifche jeßö anwesendeRäche die Stände zusammen beruffen /und angemeldt/ daß Unsere gnädigste Fürstinund Fraw nochmahlen einständigst anhalten thäte/umb Verrichtung dessen/ wasIhrer Fürstl. Durchleucht ^ pncÄiz Oornlibus» zumWsttumb und sonstengebüh-unlM/ sich bereit vor diesem gegen Ihre Fürst!. Durchleucht undaUch die Stande erkläretMm/ daß der Vorraht und die Gelegenheit jetzo nicht vorhanden / und auch in Ihrer derHerren Räthe Macht nicht wäre/die geforderte zwölfftausent Cronen und anders zu verrichten/damit Ihre Fürftl. Durchleucht doch nit zufrieden gewesen sondern so wohl bey der Kayserl.West, deßwegen Schreiben außbracht / daß durch Lottringtsche und Bayerische Gesandten(welche sich auch allem darumb auffhielten) deßwegen alle Tage vielfältig lollicitiren ließen;Jnmaßen auch Ihre Fürstl. Durchleucht ihnen den Herren Räthen hätten ihre procelwionminlmuiren / daneben auch eine vest^n-zrion ^ wie undwelchergestaltdaS Leibzucht-und Wit-tumbs-Hauß / darzu das Hauß Ravcnftein nahmhasst gemacht/gestifftet seyn solle / überge-ben lassen ; und dieweil immittels die Hoffhaltung allhie cominuiret würde / auch auff diesitzgkmclte Gesandte große Küsten tägltchs anzuwenden / welche/wan Ihre Durchleucht con«renmet/und sich zum Wittumbs-Saeß begebe / dem künfftigm Herren zum besten verhütetbleiben köntcn ;

Als sehen Sie die Herren Räthe/mit Vorwissen der Stände für gut an / daß sonderlichin den Acmbttttn / welche Ihrer Fürstl. Durchleucht m psKiz 6orÄlibuz versi^porkelirt/daheauch Dieselbe allbereit alle Früchten und Vorrath in Errett und Verhört gelegt / solche Früch-ten Derselben propottionalirer alstZnirt / oder dieweil sich darin beschwäret/verkaufft/ und dar-außdieverschriebene zwölff tausent Cronen verrichtet / und auch sonsien das Wittumbs-Hauß/soviel möglich gesilfftet wurde : mit Vorbehalt / daß Ihrer Fürstl. Durchleucht ftey-stehen Wchey Antritt eines newen Herren/was daran ermangelen würde / ferner zu gesinnm/und Demfelbem auch alsdan Caurionem usu-sruÄuariaw zu leisten; auch biß daran die auß demHwraths Pfenning baarerlegte zwantzig füvfitausent Cronen (welche sonstjuxta pacAzciora-

l'uemwendtg Jahrs frjst zu restiruiren) pro camione mögten stehen bleiben ; Mit Deroferner

Andeutung/weil diejes alles dem rechten Herren dieser Landen berühren thäte / auch Demleibi-gm der Küsten Ersparung zum auren kommen würde/daß es derowegen ollen Cbur-und Fürstl.lmerelllrtm Gesandten umb W'stenschaffe davon zu haben anzudeuten ; dessen sich auch dieEtände/wiewohl Sie damit nichts zuschaffen hätten/also nicht mißfallen läisen.

Kkk 5