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Mtt Lanco biß hiehin von einigen dawider gethanen Außsagen/ und außtrücklichen pro.^noncn/auß wohl gegründet-und darin enthaltenen trifftigsn Ursachen / worauffdieBuchung annoch alhler geschehet/ als wohl auch deutlichen Inhalt obangezogener ver»
bindtlicher Lonöirionen/und also umb deweniger cirra8racuum donienlüm, kinem öc lnren-lioncm specialirerexpressim angezogen Wtrdi'N köNNt / ^ÄU5 lic^uiciem ^enrium ulrrA eorumfmem öc Inrcnrionem operari non ciebenr.
19 ^ 5^^/. /?. 2-.
^ Keservarionis Inäolez ech, ^su8 tarrum reäbümczue lilai conlcrvare.
7^. I.
k c^uocl su!) donäiciorie vcl cerro l<e,pe6bu ör, c^ui libiuz vicem lialaec, co ce§-sanre, nonconlichic.
^lwv. 1. 98. «, 7.
Deme hinzukommet, daßeseineungezweiffelte/ so wohl in denen natürlichen Rech-ten/ als dero Guiich - und Bergischer Landen besonderen gerechtsamen/und ia8peciein de-nen mit Zhro Churfürst!. Durchl. hoher Herzen Vorfahren iucceüive abgehaltenen Ver-gleichen gegründete Sach tst / daß erwehnte Gülich - und Bergische Landen für die jenigeSchulden/ so von ihren Lands - Herren ohne Zuthuen der Ständen crciret / nicht verhafftetslym; sonderbahr aber in gegenwärtigem Fall/ dahe selbige so wohl vor Auffrichtung derö.nco, als nachgehends zu denen bey damahligen schwären Kriegs - Zeiten anerforderlichenM s -Nothwendigkeiten cirta0b!i^ric>nem auß eussersten Kräfften und fast darüber allesimmer mögliches (in unterthänigst tröstlicher Hoffnung/ daß Ihnen ein solches öffters gnä-digst smcemttr maßen bey diesmahllgenFriedens-Zeiten angedeyhen/ mithin aä Vluz äe-ttmzloz verwendet zu seyn berechnet und angewiesen werden soll ) beygetragen haben:erfö!g-lichen der geringster pr-ercxms^ecelllcaris pubücT pro 8ubciiri5 ^uliX öc iVlonrium creancli clebi"rz nicht obbanoen gewesen; gleich dan/ daß Ihrer Cburfürstl. Durch!, höchstseeligst. An-denckens gnädigste Inrennon nimmer gewesen stye/Dero sich auff das eusserst angegriffenenUnterthanen dergleichen anderwerte Lasten auffzubürden ; daraußen unwidersprechlich er-hellet/ daß Dieselbe zu Abrödtung der gua-stionirter Lanco-Schuldewauß Dero anderwertenkiqcnenll .Lvenchn und E!nkömbsten Jährltchs die Summ von fünffmahl hundert tausendMlr. verwenden zu laßen sich öffters gnädigst erkiähretund unter solcher Erklährungdn Ständen Einwilligung / ohne aber daß selbige/gleich äe ^sure hätte sollen geschehenmüßm/ per unanim.1 außbracht werden können / in Umbschreibung der biß primaml/lj.ttN Jahrs verfallener L lnco-Zetrulen lu!) äiverstz, minime zurem scllmpleris Conciino-mkus erhalten; auch guä unicuz Sc priv?.rusl)c!)icor, lauth der dem Bericht - schreiben luk^ 14. (warab/als viel dabey angezogenen Landständifchen (üvnscntum betrifft/ Pro^u6tto0l,j;mzIizall?runterthänigst gebetten wird) beygelegter vbiiAsnon,das Spirale von vierMillionen Holländischer Gülden auffgcnohmen : die kettimrion des Lapir3ll8 und Abfüh-rung der lmerUleprivarive versprochen/ dero vomamulEinkömbst n undGefälle dafür ver-pfändet/ und einzuräumen zugesagt- den Landständischm Lonlensum aber eintzig und alleinder Ursachen eingenohmen haben/ weilen Ve; mög bekanten Lehen-Rechten und derGü-lich-und Berqischer Landen besonderer Privilegien kein Lands-Herr seiner eigener oderanderter Schulden-halber von seinen Landen das geringste ohne der Ständen vorherge-hender Bewilligung und darauft folgender Kayserl. allerggster ^pprobarion absplcißen /vereußk, en/ oder versetzen kan.
Gleich dan j tzt Regierende Jhro Cburfürstl. Durchl. in die Auffnahmb vorerwehntervier Millioncn Holländischer Gülden/und Versetzung darzu anerforderlicher Gefällen/nachAnzug L)ero selbst eigenen ^ä)un<Ai sub n. ^4. den gnädigsten Lon5en8 ertheilet / und dar-durch so wohl/ als auch mit Bestätigung der ö^nco, mithin bey Dero hoher Regierung sogar ersolgttr Einrichtung anderwertsn k mco proro^rions-p.eglemems/ die von DeroDurchleuchtigsten Herren ämecestoren gemachte ö-^nco-Schulden s^nolciret haben«
Als ergibt sich Per Schluß von ftlbstm / daß Jhro Churfürst!« Durchl. zu Pfaltz außDero eigenen allen Chur-Furstenthumben/ und Landen Gefallen,die annoch ausstehendeLänco-Schulden umb so unbeschwärter abführen zu laßen! schüldig/als Dieselbe <zua»X°rez univerlalis Dero höchstseeligst. abgelebten Herrn Brüdern Churfürst!. Durchl. kaüa zupMiren/ und Debirs abzuführen gehalten/ uri
^iläcr. Vecian. 1. 2/. 41.
^replaan.^e^/^. 1. /. ^.74.^^.
Und zwarn umb so mehr/ als es faji nickt anugfam zu verwundern/woher die nebens so
Eeet häuffig