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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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^ommemvr.5, gleich unter anderen auch Bergischm OireÄottN/ wie auß dessen sob Utk. 5.anligenden Schreiben zu ersehen / eingewendeten proreüaüonen ungehindert in eines und an«deren untmhänigste Erwehr - und Abwendung widrtgenfals besorgenden mehreren / leydcrÄlzuviel erfahrnen Zwangs/ erfölglich varauß entstehender bey damahligen schwäresten Kriegs«Zelten ( wobey zu Lwr. Kayserlich - und Königlichen Majest. juxra vul^re illuci: czuocimmllteayr l-e^es. kein allerunterlhgsterk(ecursu5 füglich gcnohmen werden können)zwischenHaubt/und Gliederen höchst schädlicher Zerfallungen/ die k<elcnbirung deren ä

biß acj^rimzmkvtaji 1715. verfallener Lanco -Zettulen unter anderen mit dem fernerwemn außtrückiichen Beding jedannochverwllliget/ und deren Depm^oz zu deren Umer«schrelbung bevollmächtiget / daß nemblich jährlichs zum Lanco -weesen auß Jhro Churfütstl.Durchl. allingen Elnksmbsten simsfmahl hundert taufend Rthir. zu verwenden: mithin füralsolche ö-mco-Schüldtgkeit/ und detzsals herauß gebend - und wechßelende Lanco-Brieff SieLandstände ins gesambt/ oder besonders nicht angesehen/ noch davor zu recht convenmt/ oderbesprochen/ sonderen vielmehr davon völlig erlediget und frey gehalten werden sollen; jnmaßtnT-irc. (5. dan auch Jhro Churfürstl. Durchl. höchstseeligsten Andenckens unter lub Utt. d. beyligen-der gnädigster Kesolmion vom 28-ten May r 714.ten Jahrs nicht allein die von Ständen beyl .irr .k'i. I. der /nvn obüanribuz cüveill8 5ub bicr .lil. I. x.i.» anligenden von DireÄorcsi und mehr anderenK. I.. schrifftlich eingewendeten procestÄtionibu8, per ^lajora bcwürckter Kelcribirung der üznco°Zcttulen angesügtt Bedingnüs (daß nemblich jährlichs zum Lanco - weesen auß Ihm Churf»orl. allingen Emkömbsten fünstmahl hundert tausend Rthlr. zu verwenden seyen) genekmet/sonderen ftrnerweir ggsterklähret/ es würden der Landständen zur kanco. Oepmaü (ust lo.nam ^ormalia) denenselben bey künffrig und folgenden Landtagen referirm können/ wie genawDieselbe dero hohes Wort hierinfals zu erfüllen sich beflissen hätten: welche Oepmirte dan auchzusehen könten / und im Werck selbsten befinden würden / daß sothane fünffmah! hunderttausend Rthlr Jährlichs zu Einlösung der Lanco - Zettulen/ und Bestreitung der Geld«Auß«nahmb vollkommentlich verwendet / und die von Landständen rescrttmt- und durch

die Geld - Auffnahmb eingezogene Zettulen zu fälligen Zeiten richtig abge führet worden seyen;gleich dan zu dessen demehrerer Festhalt - und Versicherung offt höchstgem-Jhro Churfürstl.

^ Durchl. höchstseel. Andenckens Vei mög lob l.m. anligenden unter eigener Hand und vor-gerücktem CanHley 8ecrer> Siegell außgkftrtigten gnädigsten ^eveiializ vom dritten Junii^7l4 die Stände von allem prXjuchtznachtheiligerdo^seguence und Verbindlichkeit derenGülich-und Bergischen Landen / zu deren auff der öanco hasttendm Schulden / wegenUmbschreibung der verfallener Zcinco -Brieffen gnädigst verwahret haben : mit der fernemaußtrücklicher Erklähr« und Versicherung/ daß derentwegen Stände an ihren Persohlien/Haab und Güteren execmive nicht angesehen/ sonderen darinnen von Jhro Churfürstl. Drl./deren Erben und Nachkommen jedesmahlen beständig vertrottm / wider Gewalt beschützetemd beschirmet werden sollen.

Und dahe mm von vermahlen Regierender Churfürstl. Durchl. die Errichtung der özncosuff denselben Fuß und wie es Landstände auffm Landtag verwilliget für! lonam sorma-lla k^ariKcaticirilz 8eremlllmi 5ub l .irr. anligend^ gnädigst spprobiret: auch die in ^nno2714. per KlajvrA verwllligte Auftnahmb von ein - biß zwey Millionen Rcichsthaler zu Ab-zahlung der öanco - Schulden / nach Außweiß solchen Jahrs abgehaltener Landtags«Handlungen anderster nicht / dan unter vorigen Bedingnüssen beschehen ; Das abersul, 24. angezogenes banstest in5cu8 8c2ribuz in Truck außgegeben: und dagegen beydamahligem Landtag außttückltch proreüiret worden; gleich solches alles auß dem m L^u-iula concerneme 5ub k.irr. 0. anligenden Landtags - Abscheid zu ersehen; Als zerfallet desBerich tsiellerm ungleiche Vorstellung von selbsten. Daß auch zu Abführung so Mi«ner Lands als Ihrer der Ständ eigener Schuldigkeit etliche hundert tausend Rchlr. auß er«wehnter öznco gezogen seyn soiten / ein solches wird der Berichtsteller nimmer julliLcirenkönnen - wohl aber hat sich zugetragen/ daß eltva8;ooo» Rthrl. zu Befriedigung deren^nno 1670.2^ procellum Vienneniem außgefehemr Depucirten hinverwendet : diese abervon Jhro Chutfürstl. Durchl.in denen Jahren :7l z. 1714. und 1715. laut der Anlagenl.ic.l>.O. ^ ^ und zwarn Gülischer Seiths durch Jährlichs einseithig außgeschriebene neun«

zehn pro demo, und also weit!) über deren Antheill/ hinwiderumb eingezogen worden.hero nicht zu ergründen/ auß was geringsten Anschein Rechtens denen Gülich-undBVschenUnterthanen (so bey vormahligen Kriegs Zeiten ein mehreres/als die völlige Lands-Nothwendigkeiten anersorderen können / mit Darsetzung Güther und Bluts herschiOnmüßen) annebens die Abführung so häuffiger/nach Außweiß vorhin subk.m.^. angeregter

Landtags - propostüon zu Erhaltung dero zu Bodem gelegener Cbur-Pfältzisch« und

burgischer Landen creirter Lanco^chulden/ gegen vorqngezogemn von Anfang der

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