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AVö^^..- Reichschakr an ^nco-Zettulm außzuftrtigen / auß solchen Jahrs einDw,iom Gelderen hurwioerumd adzusühren/uno darab bey folgendem Landtag denen Stan-de!? die eingelöste ^anco-Zettulenhiuwiederumb einzuliefferm / davor aber weder Landt-stättde/noct) das Landc^//5^ec?>?^^e anzusehen / oder zurelponäirmgehal-m> / viklweniger besprochen werden sollen : gleich solches alles auß der m dlaulula concer-^reäib bicr. L. dißsals von Gülich-und Verglichen Landtstänven unterm 27-ten ^anil'7o;.rm Jahrs erstatteter uutecthäaigster Clarion unhintertreiblich bewehret wird. Es feyndadet gegen oeutlichen Inhalt sothancr außbedungener gantz verbinvtlicher Vorwarden die zurUilttl schreibung vorgcmelter einmahl hundert und sechs rausene Reichsthaler öan-co -Zettulen nur eintzig und allein per k4ajora geschehene/und lauth Anlag lub Urr. e. mstrmtte ^vepmari unter allerhandt schwären Bedrohungen M. Laut der Anlag sub l^icr. l). deren Un.l).häHgen Etnwendens und procestircns ungehindert/zu Unkerschreibung einer Million v mco-Zntulen in folgendem Jahr angestrenget worden und obwohl bey dem im Jahr 1708. er-Mlgten Landtag von Ständen einhelstglich gegen sothancn Zwang prowMret/von verschiede-mn auch dabey anhaltende und unabwendlg Heilanden worden : so haben dannoch die ^kajoraMUllter prXVÄÜret / jedannoch wie vorhin dabey Zufolg m dlaulula concernenre 5ul) I.irr. p.
Wllgmdt unterm 15 ten ^l um selbigen Jahrs erjtattecer unterthänigster Relation auffs NewMrücklich außbedungcn und erhöhtet worden / daß weder das Lande / weder auch^andrstände für ihre Person/noch Bücheralsolch unrer-mschriedelZer Lanco Zettuten und Schulden halber angeschen/oder zu deren Erstattung ange-fallen werden sollen-
Dahe nun aber Venen von Landtstanden/ als Sie die kanco nicht äepleciren/ sich aberMnicht anders darin einlassen können/deßfals außttückltch außbevungenen Vorwarden ge-radt zuwider/gleich darnach von Ihrer Churfurjil. Durchleucht damahligen Genera! Kriegs-^vmmArm(wiedasseibgen?e?ctt / daß dero Lommillariats-Vrieffmit denen von Landt-standen vepmgcn unter schriebenenbzncll'.Zcttulewglelchcn Lauff und Lrechc bekommen )de-wMmsogroße Menge ohne HaltMig gewöhnlichen Landtags in einigen Jahren / damitLaMstänoedew VoritMinqen dagegen nicht machen könten/herauß gegeben worden / daß/mn durch Schickung deß Allerhöchsten im Jahr 1715-die L2NL0 nit zerfallen / Jhro Chm-süA allinger Churfürstenthumben und Landen Einkömbsten durch Lanco-Zettulen versetzetworden wären; maßen in besagtem 1715-ten Jahrsich leyder! geäussert/daß s woheLandt-M vermeint gehabt / es würden Venen außbedungenen doncjiüor>ibu8 gemäß die von derdI>j?utzri5 vermittels vorangezogenen Zwangs unterschriebene kanco-Zektulen bereits fast allemMßktworden seyn) ein 8ram8von fünss Millionen Reichsthaler ( welche das Kriegs-LommMriarohne Vorw'sten der Landtjiänden in L^nco-Zettuleu außgegeben) heraußge-k0i??lnm/uno zu Erhaltung deß durch Versal! der Lanco zu Bodem ligenocn Ocäiks / als-wohl auch Jhro Churfürst!. Durchleucht dabey impeZmrler hoher k^epucanon die Kelcnbirungdtr bttki^verfallcner:odcr aber zu deren Abführung denen Landkständen eine Auffnahmbange-Whttt worden. Hierauff haben zwarn Landt'tände anfangs durch einhelligen Schluß sichWcrthänlgst geweigert/einige Lanco-Zertuten reicnbiren/vielweniger zu solchem Behuft einigeMer aussnehmen zu lassenm Erwegung Dieselbe zu Lreirung so häuffigcr Schulden nichtconcmim hätten / föiglichen auch zu deren Erstattung nicht gehalten wären / umb so we-liigerauch die Gülich-und Bergstche Landen davor verbindlich machen könten/als leyder k die-sklbeNhllichseittwntmkhreres(alsderen Schuldigkeit und Kläfften so gürsich ertragen)heiMbm hätten. Nachdemahlen aber Jhro Churfürst!. Durchleucht Höchstseeligstens An-dmckens diese hierobige wohlgegründete und warhaffte ÄußsagungsVrsachen nicht annahmen/sondern die damahlige Dero höchste ^epuranon und Glorie/ als dabey allzusehr ex-xvM/vor die Brust spannende und zugleich/daß die unverlangte Umbschmbung deren ö.mcc>-Zettulen die geringste Gefahr nicht nach sich führe / sondern nur eine unverbindtliche zur erwa-higer Bewinnung einigen dreäits abzichlende Formalität seye / gestalten Jhro Churfürst!.Durchleucht auß ihren Cammer-oder vomamen Gcfällen allinger Ihrer Churfürstemhum-bm und Landen die unterschreibende Kanco-Zertulen einlöse« lassen / und zu dem End alleIabreinehalbeMilllonReichsthaler verwenden lassen wolten : versicherende / ihr augen-merck/umd Ständen an elner Seithen / wohe die Churfürst!, höchste Kepmarion gefttzet wird/den in ferneren Verwetgerungs-Fall zu befahren habenden Zwang: an der anderer dessen destoleichter Entgehung / weilen keine Gefahr einiger Verbindtlichkelt dabey jene / vorzuzeigen/und dadurch bey Ständen die Klajora außzuwürcken und zur Umbschreibung zu vermögenUnabläßlich aftterfolgen wollen.
Als haben Stände einhelligkich gar nicht/ sonderen gleich bey vorherigen Lanco- Verrich-tungen beschchen / alleinig per Majors, allen dagegen von verschiedenen Landständischktt
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