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MerdmOeuchttgstcr:c-
Allergnädigster Kayser / König und Her: Her: zc. tt.
Ey Ewr° Kayserl. und Königl. Majest. baden zwarn JhroChmfürstl. Durch-leucht zu Pfaltz in Dero auß Schwingen unterm 8 ttn ^uZuüi nächst hinge«legten .x^v.ten Jahrs erstattetem allergeddrsambstem Bericht zu emtzig imen.rirender Beschönung Dero Einseitigen Außschretbcns/ und vermeintlicher Be-haubtung der über der Unterthanen Kräfften so gar ergrößerender JähilicherLandts^xi^entz unter anderen die untmhämgste Vorstellung gethan / ob warenDero Gülich-und Vergliche Unterthanen zu denen binnen der Statt Cölicn zu zahien-auß-stehenden Lanco-Schuldenhaubtsächtich der Ursachen verhafftet;
Wellen Erstlich Güllch^und Bergische Landtstände zu Auffrlchtung erwehnter iSsncoverwilliget. ^
ZweytettS deren vepmirte sothane LzncoZettUlM UNterschriebeN/UNd teixeÄlve re5cri>
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Drittens zu Auffnahm vier Millionen Holländischer Gülden verwieget hätten / und
Viertens von Ihnen zu Abführung so gemeiner / als Ihrer der Ständen eigenerSchuldigkeit etliche hundert tausend Reichsthaler auß erwehnm Lanco gezogenworden.
Dahe aber Landstände vor Gott und aller ehrbahrer Welt conrelüren können / daranzumahlen unschuldig zu seyn / daß durch ungleiche Einrahtungen denm höchsi-erschöpisienGülich-und Bergischen Unterthanen unter vorbesagtem Vocwandt nebcns vorherigen vonJahr zu Jahr dcnenselben auffgebürdeten deren Schuldigkeit und Kräfften weit überiteigm«den Lasten sothane Lanco-Schnlden angedrungen werden wollen; allermaßen letzt verstorbe-ner Jhro Churfürstl» Durchleucht Höchstsceligsten Andenckens selbst eigene gnaoigste imen°kion nimmer gewesen / vielweniger Ihnen Landt-Ständen sowohl im Jahr 1705. an-derster nicht dan per M3)ora eingeführt-als auch Hnrw lyOZ. unerachttt aller duigesgen beschehener bündigster protettätionen / vermittels kunvbahren Zwangs auffeine Mill-onReichsthaler exrenclirt-mithin nachgehendls durch dergleichen K5sjora wider allinge dabryWiderholte prolettarioncsaußgcwirckte UmbMeibUNg so häufftger General Knegs-Lommis-sariats-öanco.Zettulen in Sinn gekommen : weder Mit Fug und Gewissen in Sinn kom-men künnewoder mögen/dadurch denen zumahlen ^mitten Landts-eingeseßeNen Unterthanenden allergeringsten Last über den Halst zu ziehen ; sondern als bey voriger Regierung diewidrige Landt-verderbliche Rath-Geberen die beyde Hertzogthumber Gülich-und Berg/durch die über Derselben Kräfften heraußgelauffene und wider der Ständen jedesmahlige l)e-jirecirung mittels allerhandtaußgesponnenund via 5aQi eingeführter moäorum exerzorclim-riorum, als etwa Ausklagen, T^xes/gestempelten Pa-
piers/Geist-Adclichsr Stewren/Ritrer-Diensten/^^-L.iefferungeu / T^x.Se-dieneen Vorschuß-Gelder erzwungene fast unzahlbahre Gelt Summen in so elenden undäusserst verarmbten Zustande gebracht zu seyn verlpührt/daß das Werck in die Harre zusam-men zu halten und ferneren Glauben zu werben nicht mehr gewust: dahero in die Forchtgera-then/die Landtsfürstl. Gnade / welche Sie durch an Handt gegebemund genohmenevorhinerzehlte excrüvräinüre Gelt-Mittelen gewonnen / auff einmahl zu vermehren haben / dieselbeSeiner Churfürst!. Durchleucht eingerathen / gestalten mit denen Gülich-und BergischenStänden eine öznc^als die zu Herstellung der verfallenen ^reckrz noch eintzige übrige Sttch-scheide auffzurichten/und dardurch allen Dero erschöpfftm Churfürstenthumben und Landenzu Hülff zu kommen : so es dan auch bald dahin befürdert / daß Jhro Churfürstl. Durch-leucht ChristmiltestenAndenckenssothanen Anschlag 8rgri!)U8 ^suIiXk Osmium nach Auchsub l.ir./z.mLlÄuiula concernenreanligtNder gnädigster LaNdtags -propoimonäe.^nnc> 170^.speciose haben vorstellen lassen ohne jedoch/daß Stände in dieses dunckeles und Ihnen un-bekantes Werck mit eingehen wollen / sonderen sich davon entsch uldigen müßen : weilen abersolches keinen Eingang gefunden / sonderen vorhöchstbesagte Jhro Churfürst!. Durchleuchtin der Deroselben beygebrachter Meinung / als ob die vorhandene öanco das eintzige Hevi-und Rett-Mittel den verschwundenen Glauben wider zu erlangen wäre/gestärcket / durch ver-selben Invemorez mit großem Eyffer und ernst haffter Warnung Dero empfindtlicheUuM^m Stände unablässig dringen lassen / ist es erfolgt ( jedoch anderster nicht dan mit denen aM
ttücklichen Bedlngnüßen / daß eintzig und allein die Summa von einmahl hundert
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