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Als wollen Wir Uns gnädigst versehen / D° L. werden Dieselbe wiederumbeekicuiren/ und sie dieses Proceß Nlcht entgelten lasten. Und Wir scynd Dr. Lbdcn.tlültt.Wien den I i.ten^anuaru 167z.
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^soannez (^evr^iuZ I^unerarli Oxs.
in Lamerä Imperi^I. Immatric. I>lorariu5Mp.
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(^0^la Litanonis 26 videndum ie mcidisse in PQenammlerram» de 26. )unii 167^.
In Sachen
Gültch-und Bergtscher
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Psalcz-Ncwburg zc.
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JR LEOPOLD »e. Entbieten dem ( Tit.) Hertzogen zu NetvbumUnser Kayserl« Gnad / und Ms Guts ( Tit.) Uns haben D« L. Gü-lich und Bergische Landstände in Untttthänigkeit ferner zu vernehmen gebm-vbwdhlen Deroselben unser ihnen den d^ovembr. deß verwichenen rsyi.Jahrs ertheiltes Kayserl. proteQonum, Krafft dessen Wlr sie sambt und /on-ders/in specie aber diejenige / welche bey der wider D- L. an Unserem Kayserl.Hoff verschiedener Beschwörungen halber cmgestelter Klag wcercstlrt seyn / mit chren Haabund Güteren/Schlüsseren,Därfferen/Ädltchen Häußerenwnd Wohnungen / auch Stätten/Flecken/Höfen/Lehen/unV eigenen OtKcieN/Und AembtereU in Unsern und deß Reichs Schutz/Schirm proceAion an-und auffgenohMen/gkbühlMd instnuirt worden stye z der Hoffnung/eS würde D° L. solchem M allem schuldigst nachgelebt/und mu ferneren ZNeMnsund Be-schwörungen wider sie nicht verfahren worden seyn : daß doch dessen allem ungeachtet vonD- L. ihre freye Adtltche Häußer und R'tter Sltze ( welches/solang die HertzogthumberGülich und Berg gestanden/nicht erlebt / nöch erhört worven)mil 8. io. l8. etliche 10. ;o.4D- biß 50. Rculher / Fuß-Knecht / und «DKicieren dergestalt mit Gewalt belegt wordenseyen "/ düßder EiNhäber deß Ädlichm Schcs jedem Reurher r. Pfund Fleisch / L. PfundBrodt/ Maaß Bier / r. viertel Haderen / ro. Pfundt Hew / <5. Pfundt Stwhetäglich neben den pnmiera plana-Gelderen acl 4.6. io. auch sogar 14.18. und 2.0. Reichs-thaler von i o. zu 50. Tagen geben Und darreichen müßen / wie auß den Beylagen lud litt.
L. C. mit mehrerem zu vernehmen seye: mit welcher Verpflegung sie dan nickt zu frieden/sondern herzlich rraÄirt seyn wollen / alles auffschlagen/ die Schlüssel von der Pforten undThoren zu sich nehmen / die beste Zimmer occupirren/und in Fumms den Eigcnthumbergantzabtreiben und obwohl D> L- dabey vermeldet/daß solches allein auffeine kleine Zeit/da-mit nicht etwan andere ftembde Kriegs-Völcker solcher Adtlicher Häußer und Schlöfferensich bemächtigen mögten / beschehen thäte: so erhelle doch auß folgenden handtgreifflich/ daßsolches Vorgeben nur ein bloser color dergleichen unerhörten / und unverantwortlichen ärren-taten seye - dabey auch keiner Wittiben und Wätsen / deren Vättere und Ebewirlhe nurbey diesen Sachen milinrerelürt gewesen / und den Haubt keceß prXtenlT NVVT l.eg>8 funclz.mencalis nicht annehmen wollen / verschönt werden , sinremahlen diejenige Adlliche Häußer/und Sitze allein dieser Gestalt mit Reutheren und OiKcierm gewalthätig belegt / und einge-nohmen worden / welche den vorbesagten Haubt Keceß nicht annehmen wolten / sondernsich bey ihren Freyheiten/Privileg, alten Herkommen / Gewonheit / Recht und Gerechtig-keit / auch Kayserl. l)ecrer»8 , keicripuz , Lc rebu5 juclicariz , wie Nicht weniger dmFÜiA, und Keverlaül)U5 fast hielten/und dabey zu manmeniren suchten : diejenige aber / undderen Avtltche Häußer/welche den HaubtKeceß unterschrieben/und angenehmen hätten /biet-den von solcher Lüecrii-ung/und Verpflegung der Reutheren sblolm frey : da doch /wan einigefrembde KriegS^Völcker sich der Adlichcn Sitzen und Häußeren zu bemächtigen gedächten/kein Unterscheid unter denen / so den Haubt keceß unterschrieben / und deren noch klagenden
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