°> ' ..-> ki'ik ^
>. "'^IlSl:^ M«t.
^Ä>Ä
'-»Zjjx.',-
.'H>W
'".ÄiB
«Wi''
^'WWt»v . ..
. . »ui.
>" V
'I.M. '^M""
..> .l,,^' ....
ÄM
;-zZBaK
15
A-
B«)
ZK'"'
-q x»' x »»
daß sie ihr habendes Recht durch ordentlichen Weg Rechtens außzuübm suchetemmit aller-vnterthänigster Bitt / Wir derowegen gnädigst gerührten / ihnen hierunter unsere Noth-türjstige Kayserl. Hülff Rechtens wider D- Lven/ und Euch mitzutheilen.
Wan nun solches alles unsern an D- Lüden ergangenen gemessenen Kayserl. Befelchenßhnurßracks zuwider;
AlsgebietenwirD-Lden/und Euch von Römischer KayserlicherMacht/bey PöenMyhunvert Marck lötiges Golts/halb in unser Kayserltche Cammer/ und den andernhalben Theil klagenden Landstanden unnachläßlich zu bezahlen / hiemit ernstlich/und wol»lcn/ daß Sie alsobald nach inümürung oder Verkündigung dieses unsers Kayserl. GebottS/die Einquartirung auffheben / und die Adliche Hausier von denen Soldaten befreyen/ hierannicbt saumig oder ungehorsam seyen/ als lieb ihnen ist/ obbcstimbte Pöen und unser Kayserl-Mnad zu vermeiden. Das meinen wir ernstlich. Wien den-; 6. Jumt 167 z.
copia Kayserlichen ^escri^ti an Pfaltz-Newburg. ve;6. /UN.Z67Z.
vK Jr l.LO?Ol.l) ö^c. Obwohlen Wir Uns gnadigst versehen/ D. Ld. würden Unserem iiK^ in denen zwischen Ihren Landstandm beyder Hertzogchumben Gülich und Berg aneinem/und Jhro am anderen Theil obschwebenden Beschwarden und Mißverstand-Mßen den ztten Januarii necbsthin an Sie ergangenen Kayserl- keicrjPri zufolg JohanBernard Freyherrn von Bongard/ wie auch Johan DieterlchFreyherr» von Hompeschzu Mich / und Frantz Wilhelmen von Spieß in ihre Aembter wiederumb reüimirt / undsie dieses Processes nicht haben entgelten laßen: so müßen wir jedoch ungern vernehmen /daß solches biß annoch nicht geschehen seye; wan wir aber einmahl nicht sehen können / wiedieselbe ihrer Diensten also entsetzet bleiben mögen; als ermähnen wir D- Lo. hiemit nach-mahlen gnadigst/daß Sie oberwehnten von UonZ3rär,v0N ttomPelcb und von 5piei5 ohneferneres Zurücksehen in ihre Aembter wiederumb rettiruiren und einsetzen / damit ernstererVerordnung bevor seye. Hieran beschicht Unser zuverläßiger Will und Meinung/ und WirseyndD Ld mitzc. Wienden^s.Junii 167z.
Heut äaroden 26. Juniii-575.jstvorbeschriebenes Kayserl.«.elcnpr in Original;nebenseiner Copey Herzn Frantz Winandt Bertram/als Fürstl. Pfaltz - Newbürgischen An-waldtzurecht insmuirtworden/ dessenZeugnußmein eigen Hand schnfft und vorgetruck-ttsPlltschasst. Wien Ut lu^ra.
(d.. 8.) QeorgiuzZtamkIer Röm. Kaystrl. Majest.
Reichs - Hoffrath Thür - Hüter.
?ro (Ic>x)ia cum Original cOnionz.
(I.. 8..) MannesOeorgius l^unrarü
riuz Im^cnaliz.
coxu Kayserlichen lvcscnpri an Pfaltz - Newburg. ve Pn. ,67;.
MIR l.ec>l>Ol.v».c. Entbieten dem Durchleuchtlgen Hochgebvhrnen PKilix vc-il- i-?^ 'b-lm, Pfaltz < Grafen bey Rhein / -Hertzogen in Bayeren / Grafen zu Veldentz undSponheimb, Unserem lieben Velter und Fürsten/ unser Kayserl. Gnad und alles Guts.Dachleuchliger/Hochgebohrener lieber V-ller und Fürst! bey Uns habendie sin.) Jo-hanDiedmch von Hompesch zu Rurich/und Frantz Wilhelm von Spieß in Umertha-nigkell klagend angebracht / wasmaßen D- Ld. sie der Ursachen/ daß sie sich bey der Land»ständen vor unserem Kayserlichen Reichs-Hoffrath/ verschiedener B-schwärden halber/ ob.schwebender Rechtsfertigung gebrauchen laßen / und die von D Lbd. auffden wnechstverwichenen -s/». Jahrs außgeschriebenen und biß dahin cominuirten Landtag vrr-sestealsogenanti Newrl-cscmwnüzmcnralcmnicht helfsen schließen / noch unterschreiben»ollen / ihrer gehabter Aembter entlaß-»/ und di-selb- theils anderen bereits würcklick wn-»mt hätten- mit allerumertkänigster B'tt/ Wir derowegen ihnen hierunter unsere Nolh-türfftige Kayserl. Hülst RechrenS mitzutheilen gast gerudeten-
Wan wir nun gleichwohl nicht sehen können, wie 5ai>xlic»mm allem auß Ursach ,d°ß ß' sich dieses Proceß lheilhafftig gemacht, dergestalt ihm Atnibteren entsetzet werdenMögen. Äaaf ^ ^ls