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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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schehmseye/ sonderen sie dagegen von D- Lbden immerfort vergewaltthätigt und verfolgtwürden - gestalten dan ihre in beyder Hertzogthunwen Gükch und Berg freye AdlicheHäußer und Rltter-Sitze/ welches/solang sie Hertzogthumber gestanden / nicht erlebt/noch erhört worden/ mit 8. io. etliche mit?.c>. 50.4o.b,ß 50. Reuter/ Fußknechtm undOfficier belegt und dergestalt eingenommen worden seyen/ daß der EinHaber deß AblichtnSitzeseinem jeden Reuter 1.Pfund Fleisch/ ^.PfundBrod/ ^.MaßBier/ i-Vur,tel Haderen/ io.PfundHew/ 6. Psund Strohe täglich neben dm primierÄ plznaGelde-ren2cl 4.6.10. auch so gar 14. iL.uno^o.Rthlr. von zehen zu zehen Tagen geben und dar-reichen müßen: mit welcher Verpflegung sie dannoch nicht zufrieden / sonderen herrlich?ra<5tirt seyn wollen / alles auffjchlagen / d»e Schlüsselen zu den Pforten und Thoren zu sichgenommen / die beste Zimmer OccuMen/ unoin Summaden Eigenthümber gantz ab-treiben ; und obwohl D« lden darbey vermeldet / daß solches allein auffein kleineHeil/ da-mit nicht etwan andere fremdde Kriegs - Völcker solcher Adlicher Häußer und SchlGrsich bemächtigen möchten/beschehen thäte/ so erhelle doch auß folgenden handgreifflich /daß solches Vorgeben nur ein bloser dolor dergleichen unerhörten und unverantwortlichenÄttemarmseye/ dabey auch keiner Wittiben und Waisen/deren Vättere und Ehe- Wir.the nur bey diesen Sachen mit imereMrt gewesen / und dewHaubt - Kecelz prg-renlX nov-l.eZi3tunä3mema1i5 nicht annehmen wollen/verschönt werde; Sintemablen die jenige Ab-sicht Häußer und Ritter«Sitze allein diesergestalt mit Reuteren und OÄciren gewaltthä-tig eingenommen undbelegt worden seyen/ welche den vorbesagten Haubt -kecek nichtannehmen wollen / sonderensich bey ihren Freyheiten / Privileg. Alten - Herkommen / Ge-wohnheit/ Recht UNO Gerechtigkeit / auch Kayserl. Oecreci3,k.escri^ri8, Lc ket)U8 juäic-M5,wie nicht weniger mit den Fürstlichen und !<everla!ibu8 fast zuhalten/ und dabey zumznmemren sucheten: die jenige aber / und deren Adtliche Güter/ welche dm Haubt- ke.^unterschrieben undangenohmen hätten/ bleiben von solcher Bilettirung und Ver-pflegung der Reuter zhsolme frey: da doch / wan einige ftembde Kriegs - Völeker sich derAdelichen Sitze und Häußerenzu bemächtigen gedächten / kein Unterscheid unter de-uen / so den Haubt > kccek unterschrieben / und deren noch klagenden Ritrerdürtigen Hau-sieren und Schlösteren machen würden; Maßen auch ferner/ wie offt äe s-culo s^culumverschiedene ansehentliche/ so wohl feindliche als Kriegs-Völcker in denen Hertzog-shumben Gülich und Berg gestanden / oder ihren Durchzug dadurch genehmen / auch einzeitlicher Hertzog zu Gülich und Berg mit eben soviel oder auch wohl mehreren Kriegs-Völckcr zu Roß und Fuß/ als Dr- Lden zur Zeit seye versehen gewesen: so seyen dannoch dieAdliche Hauser und Ritter - Sitze niemahlen damit Küemrt worden: gestalt dan D- l!dmauch selbsten newlicher Zeit/ als die Frantzösische/ Turenne und Durassische Armeen im Her-tzogthumb Gülich und Berg gestanden und durchgezogen/ den Adsichen Ruterbürtigm keineRmterey zu vetcnüon ihrer Häußer dargeben / sonderen dieselbe von den Frantzösischen dielebendige tAlva Zechen lhewr gnug hättenreckmiren und bezahlen müßen-und ließen Dr-Lden nicht allein die Schlösser und feste Oerther / sonderen auch so gar die jenige AdtlicheHäußer und Sitz / so einiger Veteran nicht bestand / und als durch vorige Krieg mi-mtund abgebrandt/ mehr einem Hoff ohne Mawr und Graben / als einem festen Orth gleichseyen / wan sie nur einem von den klagenden Landsiänden von Ritterschafften zugehmg /mit Reuterey belegen und occu^iren/ wiewohl auch zur Zeit keine Armee selbigen Htltzog-thumben dergestalt nahe/ daßdarab die imparromrung der festen Oerther und SchlMzu befahren - zu geschweige« / daß D. Lden mit denen Kriegenden Theilen in solcherZentz stehe / daß sie sich dessen nicht zu befahren: auch ausser deme die veste Oerther/ wanes ja solche Meynung haben solte/ und in caiünecei?;rari8 nicht durch Reuterey/ sondemvltl-mehr durch Fuß - Völcker äe5enäirt werden müssen; Es ergebe sich aber D- Ld- .daß sie nur die Landstände durch solches Verfahren zu Unterschreibung deß kecek bnngenwollen / klärlich daherdieweilen darauss verschiedenen/ welche proprer b^nc Vimcoim-nuam, k^erümgue juüilllmum 5raw8 öc k^orrunarum (wiewohl sie anre Lc poll aÄum 6e vijori.öL meru coram ttorario Lc I'eKibuz zcl cvnservznäum Zu8 5uum prorestitt ) die novzm

zu unterschreiben gezwungen worden / der Last abgeuobmen - und den übrigen / so omkecek noch mcht unterschrieben / zugelegt worden : dergestalt / daß ihrer einige nunmeyr

über ^00. i.o. lzo.ja^o.ReuterauffdmHäußtrenligenhät welche darauffuner-^örtein/olenclen verübten ^ ln Grund verderbten: auch nunmehr von D- kden ander» Vögte die Ordre ergangen seyen/daß dieselbe von denen Adelichen ^äußeren/«r-

auffju Berpßeg - und B-iahlung der Soldaten nichts mehr vorhanden / die Mobili^<"°

Wtt Fruchten, m.t sambt der Ländereyen Stück , weißverkaufften/und auß demSchilling du Soldaten verpfiegen und bezahlen sollen- und solches alles allein der Urftä"»'

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