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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Wdäinlt ihnen ihre gerechtsamebeyUns zu xrole<zmren die Mitte! abgeschnitten würdenyambens sie wieder zu Ulttetjchrelbung deß Haubt-kecels nebm dem 5^n6ico MülheimbM Ousseldorffcimt worden. Weilen aber vtejes alles und sonderlich der Haubc-k<ecelz ooetNOVÜ!.ex trmäamentaliz zu gäntzllcher ^bolirung aller ihrer so lhewr erworbenen Privilegien/ Ke-lmzicm/^nchtten/ und Urtheilen lauften/ dal/siedahero ihres Gewissens und der potterirät-tvegen Nicht darein einwilligen kämen; Also haben Uns 5upx!icanren diesemnach gehorsambstgMuften und gebettett / Wir ihnen hierunter unsere Kayjerl. hülff Rechtens wider D. LdenMzucheilengnadtgtt geruhecen.

Nun ist Uns auch nicht weniger gehorsambsi rclerirt worden / was bey Uns hierin D-Mm und gedachte dero Räthe/ Kriegs - Olkcir und Ampt»Leuth / deren zwey und dreyßigstynd / neben acht Sollen angebracht/ was maßen nemblich Sie sich miteinander gäntzltchM auß dem Grund verglichen / und dahero nicht allein Uri prTlemi, sonderen auch allen vor-hin erhaltenen ^uäicaciz renuncittt haben wollen/derunterchänigster Hoffnung lebende /W>r würden darin em gnädigstes Wohlgefallen tragen/ und da etwan ein oder ander umti-hige bey Uns oder unserm Kayserl. Reichs Hoff- Rath sich serner anmelden wolten/ denselbenkein Gehör zu geben / sondern vielmehr zu gebührendem Gehorsamb anweisen / und Dieselbenichtverdencken würden/ wan Sie seibsien solche leclirioloxm gebührende Besiraftung ziehen.

Wie nun D. Lbden selbst erachten können/ daß diesen noch unverglichenen Landltänden/als welche sich der Union, Privilegien i Kayserltchen ^tanclacen und aller anderen rerum juck-cät.imm nach wie zuvor bedienen/ dleprolecmion ihres Rechtens auff keine Weiß benohmen/M versagt werden können ; Hingegen die von Deroselven wieder sie noch immerfort comi-mirende Thätlichkeiten gedachten Union, Privilegien/ Kayserltchen ^kanäariz und ^nckcariZschnurstracks zuwider lauffen/ und dergestalt beschaffen seynd/ daß Wir von oberwehntemunserm den 8. Junii nechst verwlchenen Jahrs an sie ergangenen Kayserl. Keicrixro xariwrioNicht abweichen können.-

Mistunser nachmahliger ernstlicher Befelch hiemit/ daß Sie denselben alles seines In-halts unverlängt in allem Gehorsamb nachleben / und von allen darüber ferner geklagtenThätlichkeiten wegen der Jagt und des Pfennings - Meisters Uornelü Hermann» ttein5berg,wie auch wegen deß KäiÄi Unioni5 Oallar6rü abitehe / selbe widerumb auffhebe/ und abthue/gleichw/e auch solche Wir hiemit auffgehoben und callüt haben wollen.- und D° Lbden/ daßsie ihres Otths solchem allem nachkommen / Zelt zweyer Monath von der Insinuation diesesanzurechnen fr^Kgiren und bestimmen/ solches an unseren Kayserltchen Reichs Hoff RathOMch darzuthun und zu beschemm/ und damit ernsterer Verordnung / deren Wir end-lich nicht werden entübrtgc seyn tönen / bevor seye:^ Hieran beschicht unser gnädigsterlwMrläßiger AM Und Meinung. Und Wir seynd I r. Lbdm mit :c. Wien den 21. Ja-

t?Will67).

Daß gegenwärtige Abschl ifft mit seinem Original collmotmt / und demselben gantz gleich-lautend! befunden worden / solches wird durch das hiefür getrucktes Kayserl. 5ecrer- Siegel/tlnv mein eigener Hand Unterschrifft bekräfftiget und bekennet/ Geschehen W'.en den -r^.Fc-

167^

(U.5) Kayserl Reichs»HoffCaMey Kegiskraror

Iohan Zissenman.

dopia IVlanciati ^vocatoruIn Sachen

Gülich - und Bergischer Land- Ständen

donrra

PfalH- Newbutg. veäaro^6.^um!i67Z.

IR I-KOPOID kc. Entbieten dem s Tit.^ZPfaltz-Grafen zu Newbmg/ wie ^auchS.Lbden OKciren zu Roß und Fuß unser Kayserl. Gnad. UishabenD-Mm Gülich-und Bergische Landstände ferner in Untetthämgkeit klagend zuvernehmen geben.obwdhlm sie Deroseiben unsere gemessene Kayserl. Beftlchedie zwischen Ihnen an einem / und Derosilben am anderen Theil obschwebende schwäreStreitigkeiten betreffend/ worinnen D- Lbdennochmablen anbefohlen worden ftye/vonallen Thätlichkeiten und Äetrangnüssen / so gegen ihre Union, Privilegien / Altes Herkom-men/Recht und Gerechtigkeiten lauffcn/gän^ und sich deren zu enthalten/hätten inlivuiren laßen: der Hossmma/es würde Sie denselben in allem schüldlgst nachge-iebt/und zu ferneren Klagten kein Ursach geben haben : dkß solches nicht allein nicht ge-

Aaa f scdehm

t,7.