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Von denen nn siebenten Post daher gesetzter sdnst anderm
iLrftrdernüßm^^wtffen Stande nichts ; beklagen sich aber wehemühtlg/ daß die ihnenvon denen aussHwoelderg gethanen Deputationen / als wohl auch beyden letzteren LandtagenWllrständige Gebührnüßen biß auff gegenwärtige Stundt annoch vorenthalten werden 5obgleich Von ihnen deß Endts die Nothturfft längstens angewiesen worden ; und wird imübrigen ein jeder/der mit dem Beucht-Geber gleiche Lust hat / denen pnvac Lomrihueuten uner-Mgliche Burden/und allerley nicht schuldige Lasten auffzuhalßen / dem cakukcori dieses ge-ganten unvergreifflichen Erforderungs 8cbemari8 das Zeugnüß gern mittheilen/daß dersclbs^in Handt. Werck wohl verstehe/ohnr daß er mit dem zu Endt angehengten /^.sich deßent-Mtn zu verwahren vonnüthen gehabt: gefiißentlich aber ist ä doncipiüa, das denen Landt-ßälidkN i^ Hnuo i^I.communicirt'lul) n. i2,?.anligendts ^cbema (IlemenrilllMX ^xigenti-eWnmehro darinnnen verändert worden / daß die selbigem eingetragene Gnaden Gehälter:
WithinvonEw.Kayserl.Majest.allergnädlgstanforderendeTurckett-^ülfl - Pfmmngs-Mister:^^/^ats:^Hst-Lammer-Rathen 5cbo!1,und mehr andere unbckante Anfor-Mgs Posten und der Bedienten Vorschuß- Gelberen dahierzum Vergeß gerathen / undaußgelajsen worden ; glcichdan auch nicht zu begreiffen gewesen / unter was Schein die Gna-vm-Gehältcr / und übrige auß der Lusst hernehmende Anforderungen denen armen Untertha-nen auffgettungm / viel wenigereme ex^uuoi7i9. undi7^v.beydemReichs-donvemzu
Rtgmspurg unekfindtliche / gar auch von Allerhöchstgedachter Jhro Kayserl. Majest. nachMt denen Tmcken getroffenen höchst-glor-und ruhmwürdigsten Friedens-Schluß denenReichs .Standcn nicht einmahl angemuhtete Türcken-Hülff/zurLxiZenh bracht werden kön-nen? und zwarn umb so weniger/daheLandkstände die Höchstgedachter Jhro Kayierl-Ma-jest .vochmetwaim Jahr 1716. von denenReichs-Ständenbewilligte Tu»cken-Sttwr be-reits cüra xrTZuälcium 55 conse^uenriam jedannoch/ zu eintzigem Jhro Churfürst!. DurchleuchtMtmhänigstem !<eipeÄ und 5ub!evirung dero Cammer5Mzr8untcrthänigstverwilliget-m6Land! repZ5titt/und vorlängst bereits erhoben worden ; daß also unter diesen und dergleichenzuMhien uMsindtlichen Vorwänden so wenig / als denen vorherigen die allergeringste Be-stgnüß/vielwemger vorschützende keinem Gesätz unterwvrffene Noth zum Emseithigen Auß-Weiben bescheiniget werden könne.
Wchwienundtt Gegm-^OnclpMnichtdargethan hat / noch darthmn wird (iclguoZfolemmssime acceprarur ) daß Landtstände sich temahlen von denen Reichs-und Cräyß oneri-buZliuWtzt haben / vielmehr das Gegentheil klar am Tag kigt / davon ihnen in denenJahren 1718. und 17^?. lub Lerris couäirlombu8 fast wieder ihre Pflichten und über der Un-techMn wahres Vermögen/nebens denen von Jhro Cburfürstl. Durchleucht pro De5en°sme pzmT ö: Pi-Tstsrione onerum Imperil genießenden Erbschatzes / Schutz-und Accißs^elderm/viermahl hundert tausend Reichsthaler nur umb ihren gnädigsten Landts-Urstm und Herren auff die ergibiste Weise zu befriedigen / eingewilliget / von demselben je-desmchlnoch über die dreymahl hundert tausend Reichmhaler mehr 3uckorlrarive,undindem Zchr 172.0. so gar gegen der Ständen Wissen und Berufjung / viel weniger Be-lieben / ein weit mehrers eigenmächtig außaeschrieben / mithin siebenmahl mehr erhöbet;Mben / als die Reichs und CräyssFrTstaäonez und übrig? Landts Nothwendigkeiten er-beiMthabkn ; anerwogen der Unterhalt deß durch Kayserl. Juciicarz auff achthundert ZsZueß/und hundert zu Vferdt ermäßigten klllin. dem die der Vesiunger?
Gülichuyd Düsieldorff/and die Zahlung der Cammer-Ziehler gegen deren VersorsMg gleichwohl der Landts-Fürst neben anderen stattlichen ^ameral-Einkünfften noch Ecbesonders den Erl^Schatz und ^ccssen genießet / mit emer geringer 5umm als emmahtzhunderttausend Florm zu bestreiten.
Dervwegen dan auch mit allen fünff Sinnen nicht zu begreiffen ist / wieder Bericht-Steiler / nMdeme Er die Landts Fürstliche Jura in der Kayserl. Wahl'dapirularion undReichs-Satzungen zu gründen / und über alle pAtüculäre Landes Verträge / altes Her-hiumen / Freyheiten / Gercchtsamben und darüber außgewonnme Kayserl. Endturtheile zuechkcken / sich bemühen wolle / das über derselben Ertrag / und Maaß-Gebung Zrrennr-lesStewr-Außschreibm damit zu erzwingen sich getrawen könne ? wohlbetracht / daß beydekndritlen/vierten / sechsten und siebenten Post/ die Mstemia cioustirurionum Imperii, deßJüngercn Reichs-Abscheidts und der gemeinen Rechten/imö eriam quiicuuque prTtexmz ne°celllrariz vel mäiran8 pubIjcX(weßenthalbm jedoch die Untersuchung einem Landts«FürstenMtallein/ sondern denen Landtständm mitcompemt) ihme uoronö ermangelet : so gar<luch/ daßdervondem<^oncwstjmsoofftangewgenernul!unwichtiger Äaubt-^c5ß§.9.N0
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