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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Hnmeer/und davon HinterbliebenerGber^vK/ers denen armen c^mükucnten noch auffbü?»den ? wo eines Theils selbige zu Adjjattung unbegreifflicher Lvnrnburions-Fummm der Zeitangestrenget: über dieses auch für sothane lüouppcn nicht allein etliche MillionenGeldez gezogenffondern gar auch die von Ew. Kayierl.Majest- und anderer Hoher Hm.Hrn.sllürter 17rouppen wegen bey denen Haustigen ^larcb-und Demarchen von denen Unterthanengenoßencr Subliäentz/angeschafften schwären Vorspanns/auch erlittenen groben Pxcei5enbaaraußzahlte anschenrliche Gelt-^nra selbigen mehreren Theils entzogen / und zu vormahligem^5^/-^o^F^Kc!ncsErt worden/ ihme Bericht-Steller aber vielleicht beßer / als denenStänden erinnerlich seyn müße / warumb man darauß die OKciers nicht befriediget habe ?anderenTheils / daß der Bericht-Geber sich zu wiederhohlten mahlen erkläre /daß mitdeme/wasbey voriger Regierug vorgegangen / sich nicht zu bekümmeren habe.

Im änderten Post weiset sich zwam freylich die Schuldigkeit per le , nicht aber zur newenBeschwärung der Landtschafften / sondern daß auffdeßen gnädigste proxosiüones

(worin die ^ammer-Zrehler / obwohl Landtstände nach Anlaß vormahliger Comps^tenund von Jhro Churfurstt. Durchleucht Herren Vatteren höchstftel. Andenckens bey dero lub«um. 126. in cbmiula concernence anltgendergnädigster Landtags pro,polmon äe ^nno 167z.gethaner selbst eigener gnädigster Erklärung darzu Nicht gehalten / sondern selbige ex diuneraliabzuführen stehen / dannvch allemahl nahmentlich mit begriffen gewesen) Stande cirraobli-A2riouem j!d0ch/UNderZa Keversa!e cten<onprXjuäicancjo jederzeit ihre Einwilligungen gerich-tet / derjelden Liefferungzu versorgen ; Stände aber mit Nichten zu verantworten Haben/Mttdas CammerZerichliiche Reichs»PfcnuiNZsMe'.stcrey^Ambt unbezahlt geblieben;

Die im dritten Post angezettelte beireffend / ist der Eigenschafft folcherley Handt-iungen nichts ähnlicher / als daß solche von dem freyen Willen deren Omr-Menten dergestaltlediglich äepenckrm / daß auch bey sich eräugende? Conrmäiökion und prolestäüon nur eineseintzigen Lommembri 8rztuum da6 gantze Werckin eine Unverblndtlchkeit germhe / und derarme Unterthan dafür nicht responkbcl stye ; auff was Weise aber es mit sothanem öanco-Geschafft sich zugetragen / und wie ftyerlich und kräfftig nechst abgelebte Seine Chur-fürst!. Durchleucht höchftseeiigsten Andenkens die Stände und Landen von aller Ver-hafftung frey und ledig gesprochen - also daß jetzige Seine Churfürst!. Durchleuchtals Oeroseiben erster Erdfoigersie dießfals mit keinem Schatten einiger Befugnüß belangenmögen / solches wird auß der darüber absonderlich verfaffeter Geschichts und Rechrs-Austführung sonnenklar und unzerstöhrlich zu ersehen seyn;

Eine gleiche Bewandtnüß hat es mit denen von Ihro Durchleucht der VerwitlibmFraw Churfürstln im vierten Post prTcenrirevden 0s^/-<9elderen / als welche jetzo Regie-render Seiner Churfürst!- Durchleucht czuä clechmdli SereniMmi LleÄoris Lc prominemizUT-

reüi Lc 8riccestori umverta!i,ram feuciali <zuäm Lllociiall mo-L^ lmmobil^rr, nicht adtt VeNtN

Landlständen obtigen kan ; zumahlen derselben unter denen p^ctis äorabbuz crfindt!ich>un-gültige Umerschrifft anders nicht / als durch angedröhett schwere Ungnad / Gcfangnüß/und harte Thätlichkeiten erzwungen worden : wie cm jolches durch die Neben^«^allergchorsamdst repr^lenrirt Wird;

Zu der in de,n fänsstm Post vermeldet-md von einem zeitlichen Zandks-Fürsien selbst/we-genM cchebmdmErd: Schatzes und /^ccifen schuldiger der Vestungen Gülch>

und Düsseldorfj haben Stände allemahl fteywiljzg kingewlUiqet / den geringsten Theil aber. nicht daran / wandle Gelder zu anderwärtigen nicht ciMmnm Behuff verwendet worden:wie dan auch die Stände deß Hertzogthumbs Berg zu dem ferner angeregtem Rhembaw(welcher jedoch allen Relchs-ciMttimnonen nachdem Genuß deren Ällen und WkMelts-E'nkünffienemtzigund'ein anklebet) ein undandermahlen emnahmhafftes (^uamum ohneeinige Schüldigkeit außgeworffen-mit denen Gül-schen ständen aber höchlich zu äoliren haben/daß wegen ihnen nicht leistender alküb-und ordentlicher LandsÄechtwng und jedes insol^ches Unwecsen verfalle.

Der sechste Post wegen deß/cirra ullüm consenlumS^pr-Lloirum 8raruum,fid!scheuc^/^und findet sambt denen praxenckrtm Cammer-Schulden seine ErlediMebenmäßig plirrem.

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