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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Wligendktt gnädigsten le5o!mionil)U5 und Erklärungen stenon plTjuälcanäo , und daß dwHitichm führohin nicht mehr geschehen sollen / gnädigst verwahret; wobey oan das ohne demejumahlenbodeniojespviletlorium von jelbst auff einmahl zerfallen thuet ; und seye esdem

. 'grossen Gorc geklagt! daß der Schwitz und Bluc der Unterthanen / welches ihnen auß allen

Äderendurch die ^normicät der LxaÄionen m letzterem Krieg außgepreffetworden / anjetzodem

conciMen zu ErzwlnMizcincr>miruUrler?oa'caiono,enen solle ; Eswirv ab« venenselben

W»! dieMlligke-lveecn gemeiner Richcen unv deß Jüngeren Reichs-.Adscheivcs §. -yo.S^."iW «hender angeveyen / als die Uuerjuuilchtm deß Lonciz>igen vießfgls nn germglten im Weege

^ ^ nmum.vollren Stände mit einem ak seufftzenden Wehe-Klagen ! daß der Bericht-Sleller mtt so häuffigen denen Gülichund Bergischen Landen in jüngerem Kriege fast überdas Haubr zusammengeschlagenen'undannoch daurendenpl.ei?liren/ und LstAmiräteneineffogeringe Lomp^vn bezeige ; wiewohl es die reine Warheit ist / undder uncriglicher Augen-schein bestättigct / daß die arme Unterthanen ab der ihn davon zugewachsener Unvermögen-heit sich in ersterem halben 5-ecu!v nicht / nimmermehr aber erhohlen werdm/wan derdonciMcy ''XdiÄlViwtz sein landtschädtliches Augenmerck in dem dürren Wort erklecklich : und daß darnach, h,emittelloseLonrrlbueluen / nach einerungemcssener Außrechnungdeß Kriegs-dommist^riatS

'i! ohne Ziel und Maaß beyzutragen hätten / erreichen solle ; es stehet aber diese seltsame Lxce-

j)lio Mit der gleich davorheriger cliamerrslirer gegeneinander ; indeme der Bericht-Geber mitdenen unter letzterer Regierung überhäufft-und so fort wehrenden kxacAlonen/ und Unordtnun-'zu thuen haben/dannoch aber die daherffessende Armseligkeit der Unterthanen prsÄÄibuz ^vlscll'vr^ zehlen / und gar keme v.sterence unter Knegs-und Friedens-Läusttmmachen will.

i;. Können Stande sich zu dem indem gegentheiligem LcKemace eingestrichenemersterem-und so wenig denen Reichs-Lonststunonen / als Verständen Freyheit und denenLandts-Gesätzengemaß eingerichtetem Post in keinerley wege bekennen/und haben deß EndtSschon in ihrensvorlaussigen Gegenberichc die nothtürfftigeErleuterung gegeben allermaßcntwan auch so gar vormahlige deß -Heyligen Römischen Reichs schwäre Verfaßung ast achtzigtaufend Mann äe5lQo( wie jedoch nicht obhanden)ccimmmrt werden müste/ und daradder H.rtzogthumber Gülich und Berg ^ncular Antheil denen höchst-verarmeten Untertha-nen (wie hoffentlich bannoch nicht) auffgebürdet werden könte; so würden dannoch in Gefolglubl^. iZi4.anligendkN exti.A6ku8 ^ebastiani^lmerzReichs ^2triculX die dem 8cbem3ri exlZen> ^ria: eingetragene sieben biß acht Regimenter gar nicht / sondern zu deren vollenkommener Dar-stellung bloßhin etwa ein raufend zweihundert viertzig Mann angefordert / und folg-lichen zu deren Unterhaltung / wan auch gar darab ein DrMertheil an Reuthercy angeschaffetwerden müste / nach Äußsag obbesagten^Kzstiani Eimers angefügter ^rstcuIac Außrechnungkeine dreymahl hundert / ftchs und zwanytg tausend / dreihundert / ein unddreyßig Reichsehaler ^8. alb. sondern bloß hin / erwazweyund fünfftzig taufend/dre^-hunderc/viertzig Reichsthaler 12. alb. zum Beytrag angemuthet werden können / füreins; Zum andern hat es der Landts Uestenstcm-Halber in denen Gülich und Belgischen Her-tzogchumben diese besondere Beschaffenheit / daß das landts-herzliche -erarium mit einem vondersZänderey dahin leistenden Jährlichen Zmß oder sogenanten iLrbfchayoder Schützen-Gelber / weniger nicht Mit denen einnehmenden ^nstn über die 8umm von sechtzig. tausend Reichethaler (womit die Reichs-und Cräyß-onera zu bestreiken) besiän

. big auzirt-hingegen aber der Landts-Fürst/in Krafft deß ex aäverso selbst lab num. 54. beyge-^'Aos gtbenen aäjunÄl, und sonsten unwledersprochener Maßen die vefenston deß VatterlandtS

lu pr^stlren verbunden seye; in weßen allergerechtigster Erwegung dan auch Ew. Kayserl.undKömgl.Majest. glorwürdigste -Herren/Herren Vorfahren juxca schund 5ubta. 125.jstenariä ^caulT co^nicione s>is:viä und auff vorheriges Gutachten deß Hochlöbl. Churfürst!. (-olleZiidie allergnädigste Ermäßigung gesielt haben / daß die Gülich-und Bergische Landtstände/und Landen übcr achthundert Mann zu Fueß/und hundert zu Pferd nicht ßrsvirt/ noch... colleÄirt werden : deren Bezahlung aber denen Landis-Privilegiis gemäß geschehen soll;-F" I, M' nun zu domm^äi'.-oder Anführung dergleichen weniger Mannschafft dergleichen

'' e^/.Atabischer Unterhalt anerforderlich ; auch annebenS denen höckst-erschöpff-

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- ' lm Unterthanen die mehrmahlen angemurhete Anschaffung von so vielen tausend Reichsthaler

Gnaden-Gehälter conrra zperristima julA 6c ex^lest2m /. 2.. §. I Q. §. l 6./. n ^ k» /ocs' '' r ^ auffgebürdet / und vermitsts anmaßender Einseitiger Außschreibung conrra cloÄlinam

'. ! Xlock.ü ^ 7. z 6. ^77. erzwungen werden können / läßet man eines jeden UN-

' >' prseoccupirlen Urtheil anbeimd gestellet seyn ; und Mit was Beftandt/Recht/und Billig-

- ' k reit will doch fürs dritte der Bericht- Verfaßerden Last der m ünno 1714. ^c,>rer Regi-

' 000 mm-