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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Uon^Rtchnuttgengetrewlichauffgelegt/uudexzminirt werden solten / dörffte der erstes Änblic?Meren /daß nicht die Halbscheidc deren Gelderen / welche von Landt-Ständen darzueinge*williget/2cl tmvc vestmamm utum gediehen.

()uoaci5c.irum m.Ii^rem seynd unter voriger Regierung etliche Regimenter zwam außZandts Mittelcn auffdieBein gebracht und erhalten/derentwegen auch von der Kayserl. Ma-»eliät/derCron Engelland / und denen General-Staaten sehr grosse ^ubüctia gezoacmderLandtschasst aber darab nichtsvergüthtt worden.

Bey jetzigen Friedens-Zeiten / und da der Unterthanen Unvermögen von dem Berichts-conciji.tim leldst ahnerkam wird / will ferner den Standen eine so übermaßige Gett-Summatlgemuthkt werden / daß / dafern auch die (llom^A^ez ronus Komsni lm^>eUi in eine Bewesgunqgkbracht / tinv einzchenfachttallttsrlhigvr Auffbottbelieb« würde/so diiiieineReichs-L.me-von mehrdan zchenmahl Hunden rnustnerNan» versqsset werden müste-dannockdirHerWlhuMberGuUch und Berg zu so ansehenllichem Kriegs-Herr ihres Theils nachAvk-«chnung5eb-g.-n.^m»m semer Grundc SSul defi^eil. Röm. Reichs Sicherheicbkyweitem nicht so viel Mannschafft zu stellen/und zu unterhalten hätten/als den Landtständenhat auffgebürdet werden wollen : Massen wan das H. R- Reich eine ^rmee von 75000hinzustellen rclolv.rm thatt/juxravech. ^imei/beydeHertzogthumbenGülichund Berg inwcoz i 52. Mann zu stellen hatten. "

Dieselbe haben sich nie geweigert / thuen auch solches annoch nicht / all das ienige zu ver-willigen / und zu p^lüren/was ihnen mit einigem Fueg zugemuthet werden kan. Sie stynd

«uchgewiß/ daß / wan das von ihnen bedlnglicholleiirtts^nmm von viermablhunderr

taufeneReicbsthaZ. redtlich angewendet/und der Schuldigkeit Zufolg denenStänden darabdie Nachweisung geschehen wurde/alsdann solches nicht allein zweyfach erkleckm / sondern auchnochemmerMicherUderflußzumNutzm derLandtfchafft / und künfftig sich etwa ergebendenNothwendigkeiten m^der landtschafftltcher^zsz vorrathig verbleiben könte : daß abermcrum Achmium die Stewren quffgebürdet/und Eigenmächtig außgeschrieben werden wollen/isteinaller guter RegimentsVorm/ und den Reichs-^Qnüimrioncn / auch derJustitzund

" "V. U" ^' welchesd:r Berichts cloncwisi Luffs newt wttderumb i n Vorschlag bringt : Gestalt/watt man überden Bestand und Justitz/desselben Elnfuhiung gewissenhaft nachforschet / darüber alsbaldtdie unverblümte (>nlür bey den 'i b- oloZtZ , und insonderheit bey dem berühmten s^we(5 /»/?. 7. 5?//???. 14. sich sindkt , ubi äicir : c.äem lm^oürionem

Zlliciram 6c injullam elle. k^uiL a6clenäo i'arionem ^ ^u0cl,(zuae»cloimz?onimr l'nbussU'n s'ebuz jlli^^

quXlNvebumm, aur com^aianrur acl donium^rionem vel uüum , rum comin^r rececli z

lleblradw^orcione , guTseivanclaell, uc rridurum slrjuÜum ex ^arresormse : Lüm itäpzusie-rjorez.gui iT^iüs mzjorem baberic himili^m öcnumeioliorem ^rolem Tgue ^ vel mzviz ^avenluixvuäm Oiüores 6c Oirilliml; , live htomines üm?zu5>ere5 tive Oivirez , incli^em omninu rebu5bumanX VilXnecllaiiiz, uc lünr, acl commaneni Viöium regmiuncur , vel eonrrs, öcsirizm -leiizsunr necelläria.

Und hat die Erfahrnuß selbst die wjukitz dieses dolleQ-mon^mocli leyder gelehrtindem/wikdie Ucem-und Konsumpttsn8-Auff-ag mit ungeziemendem Gebrauch der LandlS'Für chGewalt im Jahr 1700. ist cie tZÄo mti ocluclrt/und zu Brreichung dcren invenmrcn / und chrerLliwerwandtm geüoet wordm/diedc'r.rribueinm so groß / als klein / zumBettel-Staab gera^thm/und diejenige/vorab in denen Aembteren / und Orthen / wohe man sich mit der BM-Zachternchret/ und deß schwären Acktrbaws halber häuffiges Hauß^Gesind haltet / e-mndritten Theil / ja fast die Haibscheid mehr in einem eintzigen Jahr in der Ucem allein habenZahlen müssen / als der Eonniduem dem ordentlichen Stewr-Fußnach in einer KM0NReichsthai. zu zahlen gehabt hätte.

Welcher Ungleichheit und inMitzchalber dan Ew. Kayserl. und König!. Majcsi. G^or-»HenVatter und Vorfahr am Reich allergnädigst bewogen worden/auffÄknftehkNJhw Churfürst!. Durchleucht zu Sollen (a!ß dero dlerifty Unterthanen / und andere benaw-bahrte beym Gebrauch dieses lcmdtschädlicven t.ic^nr-und SoMmprionL mocli haubl sachlichwitleidktin) unterm 24-Xdrl8 L700. ein geschärsstes ?vlznäs.mm dlAlllzronum 6c Inbibicormm^ym?zmpl!Ü5'IülbzricIo in Ildel r-irc 6cc. 5inc Ll.iuiulz zu erlheilen - wobey es dan auch billig zubewktiden/und der Gebrauch der alter kl.micul jn so lang emqefolget werden muß/ biß darahnwn Landtständen ein anderer ^locl',5 sieZikbkt / oder die ^srncu! verbessert stye: dan wan schonWmcheiligem Angeben nach / bey auNrung einiger Viss>r0p0rrivn die kveviüo Sc ^e^isicaliobörzunehmest »st/so hat doch darüber der Landts-Fürst bekändtiich allein keine Macht/

Ccc jond^