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sondern es kommet Standen zu das Recht / die von ihnen eingewilligt daließ zu repamren/also / daß die keÄikcäüo UarriculX vurch die Landtstände iub auckorirare ?llNLi^>iz rerncoria»liz heschehemund in so weith dieses auff solche in Rechten gegründete Weise nicht vorhersa-gen / der ^rricuIzr-Fueß beobachtet - nicht aber auff die von dem Churfürstl. Stewl-dommi^rpro libiru arrenrirte Arth verfahren werden müsse : daß man nemblich dieserStatt/Ambt/oder Gemeinheit ein nahmhafftes abgehen lasse / und hingegen solches einemandern Ahn-und Zu last setze daßman auch die Nachlassen wider indasLandt/ undunterdie Vermögende außtheile - auch daßman die allecumte Stkwr-<Tu2nra von denen Em-pfangeren per au<Äic.nem sich versprechen lasse - und damit solche gesichert eingehen können/denselben die Macht gebe/etliche causent ReichSthlmehr unter die domrilmenten umbzMegm/auffdaß der Vermögender das jenige mit abtrage/was der Unvermögender/der saumsieligtr/oder wemeder kecepror wohl - und mit der Lxecmion verschönen will / zu prXliirm hat; Mlassen sich diese Ungebührlichkeiten durch die xrTrexitte Unzulänglichkeit deß alten von Lande-ständen unter landtshenlicher ämborirät errichteten ^amcular.Fußeö nicht entschuldigen:wohl erwogen/daß etliche Stätte/Aembter/und Orther unvermögend/auch schier der mehrisurTheilderdonriibuentenverarmt / undmexec^uibkl seyen/nichtad socyanemalten^l.irncukr.Fuß/ oder desselben vorschützender etwahiger Ungleichheit: sondern eintzig und allein von de-nen so lange Jahren her ohne einiges Mitleiden erpresseten unbeybringlichen Stewren / undanderen Belastungen / forth denen ungleichen dommiliarlarz-c^uorisarlonen / und noch würck-lichunbarmhertzig verlangenden LandtS-verderblichen Lxecmionen herrühret ; da nemblichdompzAnien/und Regimenter Soldaten in die Aembter verlegt / und ihre Verpflegung in U-tilgung deß Stewr-Hintcrstandtszu geniessen angewiesen / dergestalt aber denenUnterha-nendas Vluth auß Nägelen/und Zähen außgetrucket wird.
Und wie nun 5 wan diese vvrläuffige summarische Ablehnung mit denen in dem gegenseiti-gen Bericht eingefedert-theils ipcciostn/ theils zur Sachen ungereimbt / allen Theils aberungegründtten Scheinreden gegeneinander gehalten wird) sich mehrmahlen sonnmheitenr-gibt / daß das unterfangenes Eigenmächtiges Ausschreiben nicht nur einen als den anderenWeg mjuttiiiLabel/sondern auchdarpurch ein offenbahrer Eingriff in die ^ivileAz,Freyheiten/und Gerechtsamben der Standt / und Landen von Gütich und Berg geschehen/und dahew dieErsetzung alles dessen aä dMm parriX, was über die Kräfften / und der Ständen Verwii-ligung/auch nach eingewendeter äppeüarion Eigenthätig außgeschrieben/und erHoden worden/allerdings recht und billig : sogar auch / wan deme durch allerhöchste OberrichtlicheMachtundHülffnichtgestewret werden solte/ die gäntzliche zu Grundtrichtung dieser von Alters soSonsaM gewesener beyder Hertzogthumben Gülich und Berg unvermeidenklich seye;
Als bitten Landtstände nachund nachmahen allerunterthänigli / Ew. Kayserl. und Königl.Majesi. allermildest geruhen zu verordnen / wie ihrer seiths vorhin zum öffteren allergchor-sambst gebetten / oder den Ständen / und periclitirenden Unterthanen zum besten in einiger-ley Weist gebetten werden sollen.welche inzwischen nichts widriges einräumende ohnermange-len/ihren pünktlichen ^»aubt-Gegenbnchr also zu beschleunigen / auffdaß damitehistensgefast allerunterthänigst einkehren mögen.
Darüber:c.
Gw. Mps.undWmLl. ZVajestäc/!c.:c.
s
Allcrunterthänigst-trew-gehorsambsttt
Gülich - und Bergischer LandtständmAnwalvt
(-corz. I'crcj. v.
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