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unglücklichen Fundt ersonnen/beyzuhalten, und sich und die ihrige darauß zu befeisten / vieletausenr andere aber durch solchen Verfall in vitcreäir,?Mtemenr und Armuth zu stürtzen/ alsodaß hlerauß bereits so viel erhelle/daß vardurch der Landtsherz nicht berechtiget gewesen/ dcßwe<genzumäigenmächtigen ausschreiben wtllkührlicher SuMmen zu schreiten.
Was derverwittibterFraw Churfürstin Vocal. Gelder ahngehet/da ist nicht allein fastlandrkundig / welcher Gestalt Stande zu Unterschrelbung der Lxaclverio iul, num. x;.ahnge.legterpaÄocum ciücalium subcommmarione carceris öc morris ahngestttNget worden seyen / lvN»deren es behaubten ein solches die darüber abgehaltene proibocolla mtt mehrerem/ wie daßvondamahligem Hoff Cantzleren von ^xler Ihnen Landlständen solches als eine pure ^ormzüc^vorerst außgeveutel/unv als Stand / gleichwohlen ex principio, daß die Landen darzumchrschuldig noch gehalten wären/ sich zur Unterschriffc nicht bequämen wollen / nacher Hoffcon.vocirt daselbst lub comminarionecarcerjz 6c morriz darzu zwarn gezwungen worden / jedoch lr»concinenri durch ihren 8/näicum, und ex post nach erhaltenem freyen Fueß von unterschiedenenLandtständen selbii gegen solchen Zwang und Unterfchreidung xcoreMcen lassen.
Gleichdan auch Stände zu älsolchtverweigetter Unterschriffc umb so mehr besingetgewesen / als deren Vorfahren dergleichen dabey wrenstirende der Landen Verbindtlichkeitniemahkkn angemuthet / sie auch denen gemeinen rechten Gemäß darzu umb so weniger ge-halten / dahcad denen etwa erlegten Vocal Gelderen zu der Landen Nutzbah, kett das ge«ringste nicht / wohl aber mehrers zu Zrkauffung der Graffjchafft ^lee^en und Abtüdtungeim^r auft der Herkschaffc!<avenstem gehaffmer Schulden Verwender / dahero auch IhroChurfürstl. Durchl. der selbst redender Billigkeit nach / n^w czui lemic cvmmostum, cielzereriarn lemire incommoclum » darauß der verwitttbter Fraw Churfürsttnnen ihre Vvcem relli.ruiren zu lasten obliegen will / mit Nichten aber nachgegeben werden kan / daß der HertzogtMinder Gülich und Berg ohne dem unter allzuschweren Last verarmbt-und hierzu keimwegen verbundenen armen Unterthanen noch dieses mit auffgebürdet werde / mästen keinExempel vorhanden / daß Gülich und Bergische Unterthanen zu dergleichen jcmahlen dasallergeringste comribuiret / wohl aber / als etwa dergleichen in Hnno »609. denen Ständenangemachet 7 ein solches als eme Rttvemng dölliglich wcustrel haben / es relervirm jedochGülich Und Berg. Laudtstände dw Unfüeg dieser Anforderung in dero haubtgegen Berichtbretters/ und mit warhaffttN/ Md fundirten Karionibuz zu remonstciren.
Von Unterhaltung der beyder in denen Hertzogchumben Gülich und Berg ein undanderer seichs Rhe«ne6 gelegenen Vestungen/ wie auch zu deren Besatzung nötiger Militzmachet der Bmchtsteller ein grosses Plan / da bewehret aber das 3 concipiÜZ sclbjien lub n. ,4.ahngelegtes also genantes rechtliches Gutachten / daß die von Ihro Kuyserl. Majest. l-uäo.vico gloiwürdigstenÄhnvenckenstn^enen Jahren 15 ;7. 6c c 5)8. damahligen Marggraffenund Fürsten zu Gülich geschmckt-und gegebene beeilen / uci lonanc sormalia zu den Stättenund vessen Sarven/und derenUnterhalcung verwendet werden müssen kan also dem armenLandtmann dergleichen Vestung Baw / undoarzu ahnerforderliche k^epärarionez mit Fuegnicht ahngemuther werden; nun haben deweniger nicht Landtstände cicra obligarionem jedan-noch sondern bioßhln in substckum öc chancarive verscheidentlich sich hierzu unterthänigst will«fährig erklähret/uno wäre zu wünschen/daß die darzu so häussig vor und nach unterthänigst ver»willigte Gelder zu vermjährltchen Verbesserungen ahn-und hinverwendet / nicht aber daraußso häuffige kostbahre Metallene Stückbey letzterer Regierung umbgegossen / und in lwu-uverändert/mithin auch die darzu gehörige tägliche Diensten von Ihro Churfürstl. DurchleuchtH>oss Cammer wohe nicht würcklich/gleich unrer anderen unlängst annoch mit also genantmJßenrader Host beschehen/nicht veräussert/ oder verpfändet / sondern dabey belassen wordenwären/worüber dan Stände nicht wenig zu stoliren unterthänigst veranlasset / daß durch derenUnterlassung / auch Ab und Zunehmung darzu gewidtmeter Diensten dergleichen grosserSchaden ahnerwachsen/und kan in diesem pM das newerlich eingeführtes Kriegs domnM.riar sich wahrhafftig keiner guter Xconomie berühmen / wohe die darzu gewidtmete Gelderanderster s Gott weiß wohin) gewendet/und dardurch verursachet / daß dergleichen repzra-rivne8, so vorhin Mit einigen wenigen hundert hätten versehen werden können/ nunmehr» mitso vielen tausenten bestritten werden müssen.
Es schweiget der c^oncipist auch mauß still/ daß/was Stände zu ^onlerv-mon der Landes»Fürst!, keücientz und Statt Düsseldorff/und in Behueff deß Rhein-Baws bey denen tand«lägen fteywilllg außgeworsten / und dem Landtags Renner eingerückt haben / dieses zu sol-chem Ende nicht gebraucht / sondernder so genanter oben der Statt Düsseldorssvor zo.undmehreren Jahren angesetzt und mit starcken Weyden nachbahrkündiger Massen bepfiantz gewosener Kopff mit anderwärtiger Ahnwendung dahin gewidtmer gewesener Pfenningen alsosorgloß seye unterhalten worden/daß darab kein veliigium mehr zu sehen / und wan die
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