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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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senbepabgeleibterSr-Chmfürsil. Durchl. Nagel-new? vicattena und Bedienungen seyencrrlchtkl / und mit besoldeten vielen Räch - und Bedienten bekleidet worden / solche auch nochheutiges Tags mehreren Theils cominutret würden / ist ihnen nicht übel/ noch für einen Em-grcff auszudeuten ; Dan die jenige / so ihre Bestallung auß denen Stewrm pra-uMt ha-ben/ den last der armen Unterthanen vergi össert : D»e aber / denen ihres salarü halber auffdie Rhent- Cammer / und andere tunclv8 die Ahnweisung wiederfahren/ seynd in Ursachgewesen/ warumb wegen piTrcxirter Unzuretchigkclt der Cameral - Emkünfften umb so tiesterin die Stände/ und Lanojchastt eingetrungen worden.

Und ist unter anderen das so genantes Stewr - und Rriegs- dommiikriar eins der al-lerschädiichjw dollegiorum gewesenDan s ahn statt/ dati vvimahls die Neg«rung / oderder gchklmber Rath zu Beobachtung der Stewr - Sachen nach denen Cantztey. OrdnungenundLäiÄengewidtmctwäre/ quoaä milksriaaber von denen Land - Ständen dasdahmge,eignetes guamum in so genentem Land- Tags Kenner lpecikce auhgewo-ffen/ nach dessenBelauffahn dir R gimenter/ und sonsten die Anweisung von dem Lands - Fürst!. Knegs-^ommMriv gegeben/ darauffvon denen Soldaten die Gelder beyder Lands.PfenningsWisierey erhoben/ und beym Beschluß deß Jahrs oder mgst erfolgtem Land-Tag so-thane Pfennings - Meisterey - Rechnungen von denen Land - Ständen / oder deren vepmir-ten in Gegenwart!) Land- Herrlicher LommilKrien examimrer würden^ da hatmsn em invielen 5 chjtQiz bestehendes / Mtt8ecrcr-,rixn/ KeAtürzroren/ Rechens-Meisteren undCantzlcyVerwandten bekleidetes vicAsterium zusahmm gesucht/ und selbiges auß Lands - Mittclmbesoldet/ wobey auch die m Smvr - Sachm sich eräugende Streitigkelten / so vorhin zum ge-heimen oder Regirungs Rath gelangen wüsten/und m das Recht einschlagen/ abgethan wor-den / ungehindert fast kem Rechts Gelehtter sich darunter befunden. Über dieses hat es insochamm dolle^o eme Zcithe o so mißlich durcheinander geloffen/ daß darauß mehrere ^üs, als m R gicungs« und^ukitz» Sachen binnen vielen Jahren ins Land ergangen; undwie nun der Land - Ständen erstere Obsorg ist / dabin zu trachten / damit alle Newerungabgeschafft. und das Land durch überflüssige Außgaben nicht unvermögend gemacht werde/sogeschicht ja m Wahrheit nicht zu viel darahn/daß!/ wo Land - Stände umb die N-eder-legung dieses untruchlbahren Lommil^riär. Raths / und daß es im Stewr-Wesen auffden altendenm KuMl. Ordnungen gemessenen Fueß wieder möge gebragt werden/ ihrenMm Lands Herren öffttrs unlhgst gcdttten / hierunter aber ungetröftet verblieben / sieachtzo Lw-Kayserl. Mujrst. zu odecrichlerlicher Stewrung sothanen schädlichen Gebrechsalletg-hoisamdsl anrüsten/ umb so mehr als durch das dem äusserltchen Schein nach auff-gehovttiksGeneral Kriegs - dvmmillarizr Ambt nunmehro eine änderte theils zum geheimenRath/ thssts aber zur Host - Cammer gezogene mehr pnjuäicir!;chere doZrmwn eingeführetwerden wollen / worüber m erfolgenden pun<Ijrltchm Gegen - Bericht em mehreres abgefüh-ret wMn solle.

Nachdem auch der Berichtsteller bey sich selbst wohl gemtheilet/ daß die von ihme zuBemäntelung der wtllkührlicher Stewr-Forderung auß allen Winckelen Herfür gesuchteEmffttwunqm in l?znco juii8 den Stich nicht halten würden / so ziehet er die Schul-den, und ^/ Gelder der verwittibter Fraw Churfürstin zu Pfaltz herahn/ in der Zuver-sicht/ hierdurch eme vermeintliche Befuegnnß deß aigenmächtig außgeschricbenenübermäffi-gMPumri beyder Sach unberichteten Gemütheren zu erwerben/ worüber ob man gleich diechmtilche Bewandmuß zu äeäucjrm biß zu Erstattung dcß Haupt Gegen - Berichts anSeithm Gülich und Bergis. Land-Ständen sich relcrviret/dannoch nicht umbhinsiynkaneinigen Vorschmack darvon zu geben: und zwaren so viel die Lanco ameichet/ was Gestaltenl?and. Stände sich zu denen kanco Schulden memahlen schüldig erkennet haben/ wederannoch schuldig erkennen können/ wie solches in dem künfftigen Haupt Gegen-Bericht mittriffngm Rechks Gründen / und deme beylegenden Jhro Churfürst!. Durchl. selbst eige-nen hoben Keverlslim breitcrs remonknret werden solle / zudeme haben die bey leb - ZeitenJhro Chm furttt. Durchl. lMstseel. Andenckens angeordnete Lommil?3rü es so weit zunchren gewust/ daß nicht allein den Lanco Crestkorm über die Reichs Satzungen ungemef-stneZinsin zugeleget/ und unzahlbahre Lommillariars- Zettulen außgchändiget/auch einel-Otterie auff dir Lanco abnqestelt / und Räkhe und Prälaten darin einzulegen durch abson-derliche Ausschreiben veranlasset/ nach Verfallung der Lanco aber / und bey Umbschrei-bung der Ztttulpn keine Untersuämng/ was deren Hälter m (^gpirali rechtmässig zu forde-ren gehabt geschehen/ sonderen m»t Hinzusetzung newer Inrerelle die Umbschreibung schlecht-hin bewürcket/ und auff solche bljnve Weise e,n grosser ^narocismus augenscheinlich betrie-ben/ und ein vielfältig gedoppelter Judischer Zmß denen Vrieff-!tmn zugestandenworden sepe/ zu keinem anderen End/ als die Kepurarion deren/ welche diesen Wucher/und

Bbb s Unglück-

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