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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Wen/und der Landtschafft auffligendm Erfordernüßen ein? so merckliche Gelt-SumMst^ter angehengtembilligen Beding/und Vorwandt angeschafft werden wolle) dieAufthebuygyeß Landtags/und anderwä> tige so beschwerliche Provision keine statt gehabt/und ist den Stan-den unterm 6.ten kiarrii 171 st.gieichsäls cinKeverz.daß emahliges eigenmächtiges Außschrei-ben künfft^ghin zu keiner prXjuäicirlicher Folg gezogen und allegirt werden solle / den nach Hetz-delberg vepmitten Ständen zugestelt/und lud lpe ran von selbigen angenobmen worden; Da-he aber die Übel wag wiederwättiger Gemütyeren die Befolgung desselben zurückgestelt, wirdStänden in Ungnaden nicht zu vermercken scyn / daß sie eine zu Bewahrung ihrer Gerechtsahsmen /Freyheiten/und vor deren Beschwarungs-Zeiten üblichen / durch Kayserl. vecila besich-tigten Herkommens mehr zulängliche Zuverläßigkeit durch den ihnen abgenöhtlgten WeegRechtens zu suchen/mit Vorbehalt aller Ihrer Churfmstl. Durchleucht zutragenden unterthchlitgsten keffeök sich allenfals relerviren thuen;

Inmaßen Stände dan auch unterthänigst verhoffen/und inständigst bitten müßen / daßvermittels Einstellung aller fernerer Emnabm/und pxeczuirung dessen / so eigenmächtig außge-schrieben worden/und deß Endts in die Aembter erlaßender ernstlicher Vewrvknung / wie nichtweniger Aufflegung einer zuveriäßiger vesignärion,und Bescheinigung/was darauff/ mit/undohne Lxecurion eingangen / so dan desselben baare Erstattung dssizm psrris: ^ als wohlauch der gnädigster Verfügung/vaß bemalten Httkommen gemäß die Gelder anderster nicht/dan mit Zuziehung der landtsiändtscher vcpurirlen usÜ8siesi!N2näo5 verwendet werden sol-len / die Landtstände in den Standt gesteller werden mögen / über die prvposinonz-Puncts sicheinander berahmen/und was sie zu deß Landes Woifahrt/und Ausinabmb ersprießlich / mitbindessen wenigen übrigen Kläfften noch beybringlich zu seyn ihrem Gewissen nach vermeinen/ sicherklären zu können-

Lx donLlulo dommiilionc ö^c.

ff. ffaL. docivne GÜilfchev 5xn6icu8°

^ Berglscher 8ynäicu8.

ffovi'5 den !2. 8eprcmt)N8 1720.

kelolutio Zereniäinii LIeÄoriz

Alljf

Die von Gülich-und Bergischcn Landtstanden gestrigen

Tags erstattctc untcrlhü iigitc clircce i<c!.,r>c>Q.

Hm Churfmstl. Durchleucht hat die von Dero vermahlen oayier versamblekm ge-trewen lieben Gulich-uno Bergffchen Landtstänoen von Räthen/ Ritlerichafft unbStätten gelieren Vormittag erstattete unterlhänigste p.eIsNQn untel anderen o-esesvornemblichen zu vernehmen gegeben / wie daß dieselbe vermeinen sich wegen deß zuBestreitung der Landts-Nothrurfft erforderlichen Bcylrags-()uÄmi bey nechjtvorigem Land-tagMereits so zulänglich erkläret zu haben / daß es keiner wenerer Landls Fürftchlicher Äuß-schwbung bedürffr hätte / ihren pnvileAüz dardUrch umb so mehr äei oZirt worden wäre / a!SIhre Churfürst!. Durchleucht Sie Landtstände hierunter ehedcßen unterm 6.ten^lsmi 1719.vermittels besonders ertheilten gnädigsten keverlsl^ gnädigst verwahret hätten / daß du dahe-Mhls Zravitte Landts-Fürsiliche Außschreibung künfftighm zu keiner ptTjuclicirlicher Folggezogen werden solte : und es dahero an dcmc wäre / auch sie Landtstände unterthänigst mr-hofften/und emsiändigst bitteteo/daß vermikls Einstellung aller fernerer Emnahmb / und Lxe-^uirung deß Landts«Fürsilichen Außschreibens und deß Endts in die Aembter erlaßender ernst-licher Verordtnung / wiemicht weniger Aufflegung einer zuverläßigei OesiAnstion, und Be-scheinigung/was darauffmit/und ohne pxecmion eingangen / so dan desselben baare Erstat-tungsä Lallzm pllMX.als wohl auch die gnädigste Verfügung / daß dem Herkommen gemäßdieGelder anderster nicht/dan mit Zuziehung ihrer der Landtständen vepmitten usux äesii-ww8 verwendet werden solten/sie Landtstände in den Stand gestellet werden mögten/ sich überdiepwposmon8.pun6ta zu deß Landts Wolfahrt / und Auffnehmen erklären zu können;

Nachdememm Höchsigedachter JhroChurfürstk.Durchleucht jüngsthin eröffnetegnä-dWe Landtags plvposirion deß mehreren nach sich führet / wie weit sich dieselbe mu der ange-rühmbm Erklärung und Einwilligung dahcmahlen hätten vergnügen lassen können / undMauffdiefernere Erfordernüßen unvermeidtlich verhängt seyen/auch was Sie zu der^rsvirteeAußschreibung unaußsetzlich veranläßet habe/mithin welchergestalt sie Dero getrewe liebe Land-stände Hierunter mrbindtlichsi verwahrt gnädigst wissen/fort mehrmahlen so mündttals schrisst-lchgnädigsi erklärt haben/wie milcwätterlichsi sie das Wachsthumb/und Auffnehmen DeroWer Unterthanen behertzigm/und nichts beständiger wüüschen/ als daß die anscheinende sehr

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