Druckschrift 
Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
Seite
124
Einzelbild herunterladen
 

N.?7.

)( 124 )(

R.clztlox>rimzcommuni5 Gülich-und Belgischer Landtständen

^/lcrcurü den Iiten 5cprLmbn5 1720.

S haben Stande auß der durch Ihrer Churfürstl. Durchleucht gnädigst commimr.ter Räthen ihnen mündtlich eröffnet-auch schrifftlich communjcirter pro^ollciondie Ursachen ihrer Beschreibung / mithin in mehreren ersehen / wasgestalten hierun-ter das gnädigstes Absehen bey gegenwärtiger der Ständen hichin Beruffung. auffdeß Jüngeren m>t der Ständen schwärer wiewohl biß dahm gegen Vermuthen nicht vergüte-ter Beköstigung/und schädtlicher Verabsaumungeigener Geschafften viele Wochen angM.nen/und zu der Ständen großer Betrübnüs auß Churfürst!, unverhofften Geheisch und Be-stich cüstolvirten Landtags Affcerfolgung obwalte/und deß Endts die in vorgehender Landtags-xropoiicion enthaltene pottularaUholet : die auff widerwärtiges Emrathen beschehem ein-seitige Äußschreibung der Landm^Schuldigkeit und Kräffren übersteigender Summ vonsie-benmahl hundert tausent Reichsthaler aber/unterm Verwandt einer unumbgänglicher Noth-lurftk provisorie verfüget: und dagegen die Versicherung/daß solches der Ständen Freyhtttkünffttg nicht nachtheilig styn solle/gnädigst gegeben : sonsten aber die Anlaß/zu Auffhebungvoriger Versamblung/deren Ständen unzureichige Erklärung in punüo der Sr. Churfürst!.Durchleucht von dcrverwittibter Fraw Churfürstinnen forderender voralGeldcrcn/ so dander ö-mco-Schulden beygemeffen werden wolle.

Wie nun Stande auffdaö gnädigstes unterm 22. Juni! negsthin beschehenes Außschni-ben mit äevorister Willfährigkeit gar zahlreich erschienen senndt / umb zu bezeugen / daß sie anIhrer unterthänigster Schuldigkeit gar nicht erwinden lassen wollen ; also äoliren dieselbe zu-vordrist/daß sie Sr. Churfürst!. Durchleucht höchster / und biß dahm sehnlich gewünschterGegenwart sich unterlhänigst zu erfrewen / und Dersselben milteste Hände küssen zu mögendmch anderwärtige Sr. Churfürstl. Durchleucht Angelegenheiten und Behindernden ihnendie Edr und Gnad abgestricket werde ; Es schmertzet auch dieselbe ferner / daß/ wo sie beyvoriger Vcrsamblung so viele Wochen auff ihre Speeßmsich auffgehalten / umb die Erle-digung deren mit alleruntetthänigster Ehrerbietung eingeschickter (^vawinum emständigstangestanden/und daß sie nicht allein so forth ein den Landtschaffts-Kräfften gemeßmes 8ubii.«Kum zu Bestreitung deren der Landtschafft auffligender Nothwendigkeiten gehorsamdst ein-willigen würden/sich gehorsamdst nicht allein / sondern unterthanigst erbottenhabm/xrvvitonödie Summ von hundert tausent Reichsthaler auff gewisse von männlichen billigende Wnßeanzuschaffen / damit die in punÄo ^ravammum evacuanäorum wehrender Landtags-Handt-lung vorfallende ^xi^entz/so weit die Landtschafft verbunden seyn mögte/anzuschaffem dannochdiese billigfettige Ernährung / und unterthanigste Obl-mon nicht habe angenohmen/sondernden Ständen eine po5mve Ubernehmung deß vorigen Jahrs Einwilligungs-c^sm! ange-mukhet/und aller dagegen beschthenerttifftiger Vorstellungen ungehindert / darauftunabwm-dig destandewund dahe man zum ewigen Nachtheil der Ständen Freyheit / wie auch Freywil-ligkeit deren Einwilligungen Gewissens halber hierunter zu äesteriren nicht vermögt/der Land-tag ohne Gurmachung deren JhwChurfürstl. Durchleucht zu untmhamgsten Ehren / undDienst auffgewendeter VerpflegungS-KiMn auffgehobendie (Zr^amina in ihrem die Landl-schafft guten Theils annoch rrückenden Stanbt gelassen : und durch ein wiederhohltes Eigen-mächtiges ÄMchreiben einer solcher hoher Gelt-Summ / welche/der in dermahliger Land-tags propolmon außgeti uckter Gestandtnüs nach/durch die zu fernerer Entkrässrung deß tt-schöpfften Landts an die Hand genohmene herbe Lxecutton8-Mtttelcn auff den schüdtlichcndvmmN^naks-Fuß nicht einmahl für die verfallene/diesseits aber nicht Lgnolcirende lermi-nen haben auffgebracht werden können/die Beschwärden zu vermehren,und dadurch die Landt-schafft/welche die Früchten deß lieben Friedens/ gleichs denen benachbahrten sich billig erfreuen,und etwas reij?irirkn solte/in fernere Unvermögenheit geschet - und die Stande wieder ihrenSr. Churfürstl. Durchleucht äevotest gewtdtmeten Willen zu Ergreiffung derendonlKrmiQnz mäßiaer Rechts-Hülffs-Mittelm genöhtiyet worden scyndt/umb die der osfen-bahrer Gefahr der Vernichtigung außqesteite pnvi!^ia>und Freyheiten deren Ständen / unddarab clepenclirende Wohlfahrt deß Vatteclandrs möglichst zu conserviren / das durch diesenStände sehr betrübenden Verlaust anerwachsems grosses prXjuä'.cium aber nunmehromitdem Nahmen einer unumbganqlich- nöthig gewesener prvviüvnZl.Versehung / so danrung/daß es deren Ständen Freyheit/und Privilegien ohnnachtheilig seyn solle/ samret wMwolle;

Cshatbeydem von Ständenbeschehenen Erbieten (daß zu Bestreitung deren erfordtk'

M

!

ll. P'

1 '''''