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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Unterm 24- ^uiii beharreten Provision;! QaMKcsrions-Fuß Deroselbm dergestalt gnädigst nichtzuwider seyn lasten / daß der Anschlag auff jede h,ß zu Erreichung deß völligen Auß-fchreibungs-()u3nr! zu erhöhen/auch solche prscaurion, daß bey der LIslüücarion alle denenübrigen ^onrnbuentm zu Last gereichige ohnbillige ?avores verhütet bleiben / zu gebrauchen-Mithln diejenige/welche keine Güther besitzen/uno dannoch Kauffmanfchafft oder andere Nah-rung treiben / so dan welche nebst ihren emhabenden Gütheren besondere Handthlerungund Nahrung haben / darauffabsonderlich nach Proportion, und Unterscheid derselben anzu-schlagen/deßfalS ein billigmäßiger Richtschnur festzustellen/auch darauff zu gedencken seye / obnicht zu 5ublevirung deß Länderey-Anschlags / und Emporbringung deß allzusehr ernidrigtensothaner Länderey Werths auff dte bettialien / womit die Unterthanen nebst denen davon be-käntlich habender guter Abnutzungen an verschiedenen Orthen Handtlung treiben / ein letdent-lichcrlmpoü zulegen / Hüchstgemelte IhreChurfürstl.Durchleucht auch geschehen lassenmöaen/und deroselbm zu sonderbahren gnädigsten Wolgefalten gereichig seyn wird / wan auffsolche Mh dieses Provision! Werck ehebaldigst zur Richtigkeit wird befördert / und nachselbigem der übriger Theil deß von Landständen verwilligmden AußschreibungS-yu»nc» einge-bracht werde; so überlassen jedannoch Dieselbe ermelten Landtständen zu weiterer Überlegungund velibermon, was selbige sonst hiertnfals für ersprießliche Mittel in Vorschlag zu brin-gen vermögen/wodurch die allzuhavdtgreiffliche und lauth-schreyende Ohngleichheit der alterbwricu! vermittelt / mithin Höchstgedachte Ihre Churfürstl. Durchleucht deß völlig'UNdoknabbrüchigen Eingangs deß gesambten Außschreibungs-^n» (welches Dieselbe JhroMeyaußtrücklichvorbevingen) allerdings sichergestellet werden könne / besonders dahe in»lekteren Fall es der kostdahrer Qdsicht/so anjetzo auff die ohnabgangige Einbringung der Gel-der bestellet/und bey der bißhero sich geausterter Mißzahlung ohnumbgänglich nöthig ist/fernernicht bedürffen/auch auffandere Mittel und weeg m5ubüc!mm bedacht zu jeyn > nicht nöthig

Höchstgedachte Jhro Churfürstl. Durchleucht machen Jhro schließlichen billigst die zu-verläss'ge gnädigste Hoffnung/dero getrewe liebe Gütch-und Bergtsche Landstande auß-tken N'ttetfchafft und Stätten werden auß ihren bey vorigen Regierungs Zeiten beständigeingehaltenen, auch zu Anfang Deroftlben Chur-uno Landts-Fürstlicher Regierung Löbl.bstMenFußstapffen nicht außsetzm/mithrn negst trew-parttocischer Behertzigung deß dermah-Am großen Noth-Standts/ und der dem lieben Vatterlandesostarckandröhmdmder Ge-fahr/Höchßgedachter Ihrer Churfürstl. Durchleucht für dißmaht mit solchbeyreichigerEin-tvilliaung/damit Dieselbe die keinen Verzug leidende Rettungs-Mlttel in Zeiten besorgen/diesolchen Endts obigem nach ohnvermeldtiich erheischte Verstärckung Dew AriegS-Mann-schafftohnverzüglich bewurcken/solche mit ^onmr, Gewehr / und anderen Nothtürfftenohn-auWellig versehen lassen / die Vestungen auch m behörenoen Vetenstons-Standt setzen/underhalten . forth alldasjenige/ so zu Abwendung aller beforglicher Befehdung immer ersprießet»mag/zeitlich vorkehren / und also Dero getrewe liebe Landtständ/und Unterthanen Dero fürselbigeohnabläßlich obtragender Landes Fürst-Vätterlicher Lieb / und Sorgfalt nach/satt-samb schützen/und schirmen können/willfährigst an Handt gehen/und Mittels dessen die Endt-schafft der Landtkgs-Handtlungm zu Erspahrung der denen armen Unterthanen zu Last fallen-derschwärer Kösten bestmöglichst/und umb somehrbeschleunigcn/als die ehemahlige (Zravami-NZ 3 poriori abgethan / die wenige etwa annoch ohnerledigte aber denen von Sr. Churfürstl»Durchleuchtan deroselbm hierzu gnädigst benente domm'Mrlen widerhohlter ertheilter Ver-ordtnungen nach/durch eine vepmaüon ohne sonderbahre Weiterung außsündig gemacht wer-den können. Welche von Sr. Churfürstl. Durchleucht billigst erwartende / und zu Herstel-lung deß ehemahliKcn zwischen Deroselbm / und dero getrewer lieber Gülich-und BerglchekLandtständen vorgewesenen gnädigst-unv respeÄive unterthänigsten Vertrawens / folgfambdeß daran so großen Theil habenden lieben Vatterlandts allgemeinen Besten/ und vermahlet»togroßeGkfthrleidenderAuffrechthaltung/auchihrer der Landtständen selbst eigener Konter-vsnön gereichige ermelrer Landtständen unterthänigste vevorions-BezmgungSe.Churfürstt-Durchleucht gegen sämbtliche/und einen jeden ins besonder mit Dero beharrlich hohen Gna-den und Huidm / womit Se. Churfürstl. Durchleucht ihnen Dgethan verbleiben / gnadigstjll erkennen ohnvergessen seyn werden. Urkundt Unserer eigenhändiger Unterschnffr / und her«SorMuckten geheimen Cammer-Cantzley Jnsiegels. Schwetzingen den»° »71s.

kkilipj) Khurfürst.

Vr.

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