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circn. Es behaubten aber Stande / daß die Landen von Güuch und Berg aklolute nichts thun müssen/ weilen derVergleich äeannc» 164^. dleCc»nct,r,c)NL8äeannci,668. und vielerwent.Zenrenria Imperia!,8 Ziel und maaßgeben/wan und wle weit selbige zu conn iduiren haben ? es auch auß derUrsachen nicht thun können/weilen sie alles/was sie gehabt / ja auch die Kleider vom Leib auffgeopfferc / und noch darzu m unerzwingltche E chulden sich vernefft.auch gar viele das Leben selbst dabey eingebüßet haben.
Und befindet sich die Bestämgung der Warhelt dieses Elends / und Armseligkeit in dem a n Se.Pabstl.Hetl. von5. Sr. Churfi Durchl. im Anfang ihrer Regtrung exl„b>,rt'lud n.84. hterbeygehender 8uppl,ca aci esseccum ob-rinen^i inrliilrum pontistcium pro colliZenclo Clero. in deren l^arrariva Sie nicht allein die Entkräffctgungder weltlichen Cci:,trib>ue„ten in nis A'ermlnis: A«»«/ , e?'
prc, Principe,!,>loc,vu genoh'.neu/ son-deren auch in solcher alleiniger Coniiäerarion Se. Päbstl.Hetl.das begehrte lnäulcuin concecittt habe.
Was übrigens vonVerech-undVerwendung der erhobener Gelder ucl c!eKin.,rc>8 Viu8.und sonstei^mehröe.iei»Ständenzuwlder in denen Chursi. l <e5»1uric>nidu8 lpeciuss angezogen wird/solches concraciiciren Srande/wn.len es den l'unäwm der relpeätivs unbewtlligt 'UNd etgenthätlicher Außschreibunq haubtsächlich nicht berrissr/siudasmahl nur Zeneralirer, indeme nicht zu juliiticiren / daß in jetzigen Reglerungs.Zelten die schuldige / und demVergleich cle unnc,, 64?. ahnliche Nachweisung ihnen jemahlcn geschehen / 1 ele, v,ren sich aber hlcbey feyerilchst«lle und jede aä verll, „tische Außstuchten/und pr .^rexten absonderlich abzulshnen. Allergnäd-gster Kayser/ Kö«ntg und Herr/Her, l es ltgen demnach rreu gehorsambste Lsndstände unter ernem Last von mehr dan eilff-nahl hunderttausend Ntlhr/die theils in denen Jahren 17,8.und »s wider DerselbenBeliebeu/außirücktiche l', veeAucionmnddiese/cppellarionz und theils a Xisjo 1710. biß acl ?Aajum »7^1. ohne derselben Berust-vielwenigerConteiiU-rung/lireque eriam penclenre^ind also mit emem vorsetzlichen ^rrLiacur pru arkirrio außgeschrieben/auch gros.svsten Theils bereits eingetrieben worden/ der Überrest aber biß auffdiese Stund aniioch mit in Himmel schreyenderLxecuriczn beygetrrebci» wird
Und senffzenderowcgenwegtgstensumb eine rempcual In!?,i?iric»n.damit unter unstatthaffrenVsrwand derbemk.,<ltc) selbst conrrariuender^incerarinn cle non prcejucücan^.ci sie das unschätzbares Kleinod ihrer Elnlv.llt'guns-Freyheit nicht verltehren/iwch die übrige gering bemittelte Uitterrhcuicn mit denen anderen schon erschöpffcen/-durch Erzwingung nicht schuldig übermaßig-uad unbewllligter Steuren alle zum Bettelstab verstossen sehen mögen.Es cerc,ieiiSrände^rc>()c>ntervaric>ne jurium c»nervtiilimi8 riruli8accjuitirf„un,,necnc)n pro ulcerwr,ch,mnc>v,runäc>- das Chursi so genantes steur-ccnninissariat abercleconrinunlncrocaprancin^inclebirsaugenciomud conreärreuStände vor Gott/versprechen sich auch den Beyfall aller und jeder/welche gegenwärtigeVorstellung nur unpraeciccuxntcn Augen einzuschawen/undden wahren Hergang der Sachen patriotisch zube-hertzigen belieben/daß sie an deme / daß der Landtag zu keinem fruchtbaren Zweckgedyhen/gany keine Schuld habernsondern weniger als die zu End ihrer ersterer l<e!ac,on li.il? n. 77. enthalten und ohne diß der Land grulib-Gesätzenähnliche Reparation nicht begehren/noch auch Se Chursi Durchl etwas leichter und billiger aceorchren koviien,-da sonsten/ nachdeme die Ecgenmachl/auch wehrenden Landtags gegen alle gütliche Handlungs Gewor-He tm m,Ü-ranscher harnster üxecurion gedauret/ und noch immerfort dauren thut / Stände wohl veraniaftgewesen wären/abzubrechen/und sich zu beurlaubet!/ solches aber Sr Chursi. Durchl zu nnterthäatgster Ehrerbietung doch nu ge-than ! sondereu laut ihrer fernerer gehorsambsterAuffsatzen ihres Orths gewiß nichts erwtnoen laßen / welches dieVereinigung des Lande fürstl. Hanbts mit denen Landständtschen Gliederen beförderen mögen.
Wan nun auß dieser so wunderlich bestelter Bewandnüs die Absichten der gegenseühtger Rathsgebern allenthal-ben hervor trmgen / umb einen nie beschranckten Dominar zu erwerben / uud mit Anordnung deren Sttwren s»wohl/als auch der Landrägen nach eigener Wlllkühr zu verfahren/solches auch der Churpfältzts. ^genr 8cü1ostemindem obbesagcem L.xl,il?lro sul? !<nd. "vorlaufftgeA»zeig,n pun<5tc» des außgcschriebenen Landtags - ^pzro z.lulii „unter denen klaren Worten schon vorgedeutet hat/daß nemblich Se.Churfl.Durchl zu Pfaltz wohl befugteLlrsach gehabt hätten/den letzteren Landtag bey dermahligen Umbsiänden nicht außzuschretben / indeme leicht vorzu-scheuder Dingen bey diesem eben sowenig/ als bey vorigen was ersprießliches zu hoffen : nichts anders/als ob die(lon voctr-und Constencirung der Standen nicht von emtger ex i.eZi!?n8 pacri^herrührenderSchuldigkeit äe-penciirte; sondern (wan die Stände zu denen Pokulnri8 nicht alles mit blinder Willfährigkeit dargcben / obgleichderen einige so beschaffen/ daß selbige entweder die Landen nicht angehen / oder doch Stände erheblicher Bewegnüs«sen/und Gewissens halber dann Nicht willcgen/und dieses der LandS.Fürst vorsehen könne) alsdan Demselben freystehe adstgue Cirarione Conclnlc» 5racuun? pro lidiru, und also/ob keine Stände undGruad-Gesetzeumcheübrlg/öte ClollLskeu ins Land zu reparcirem allermaßen sich dieses in der Tath selbst noch unrneglicher hervor thut/nachdemahlender jüngerer Landrag in dcr lnrenrion wohl keines Sinns veranlasset worden / umb darauisbaSBeste der Landen von Mlich und Berg vor2lugcn zu hgben/ und ouffr-chtig zu besorge., / wie selbige m thren üdtt-haufftcn Betrückungen zu sudleviren/uiid das Genoffes des lieben Friedens thetlhafftig zu machen ; sondeccnwleauß allen Umbstanden handgreifflich ist / fürncmblich nmb die Zeit zu gewinnen/ in kxeczuirung der mit angenia-sten ciestpoeischen ^,I?ic,io ins Land verkündeter vieler hundert tausend Stewr-Gelder ebenn aßlg mit starckerMachrbiß zu deren völliger Einbringung zu conrinuiren/ demnechst aber denen Ständen das langweilig vergeb-ltchc Klagen / und denen biß auffden Marck außgesogenen<(loi,ci is?uenten das betrübte Nachsehen zum Trost zuüberlaßen ; FolgendsEw. Kays. und Kömgl. Majest. hierauß den betrüblichen Zustand der Gülich-und Ber-gischer Standen und Landen/ und wie selbige auffdte eusserste Spitze Ves Verlusts aller ihrer Freyheiten/ Gerecht'samen und Vermögens anjetzo leyder l gefetzet / allergnädigst/ mtthtn allerhöchst.obrtgkeillich erkenne» werden/d-eunvermetdentliche Nothwendigkeit obhandenzu seyn/sochanenschon allzuweit emgerisseuenUiiweeseo/undcicho-tischen?rvceäuren mittels einer nachtrücklicher !n!iil?ir,c>n zu stöhren.
Als erhohlen Stände htchm den Schluß ihrer 5ub p8rc> nup. etnqerichterallerunterthäaiqsterAtiM
mitderhöchststeheutltcher Bitte / Inhalts dessen/ Denselben die allerhöchü.Obernchter.und OberlehnchettlichtHulff / wegen des auffden Verzughafftendmnd täglichs anwachßenden bittersten Schadeos und Verderbens owlängeren Anstand allergnädigst angedeyheu zu laßen. ' ^
Daran:c.
Ew- Kayscrl- und Kömgl- Majest.
Allerunterthanigst - tretv - gehorfambster
Gulich-undBergjscher^ndjj«nden Anwald L.?. von^.'
Land-
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