^ ''5^.
vv
ZZA
Dtz'°'Btz
»<?ü?^' ^
ZZ/">WÄÄ»
' "'-'-WM«w
'G»R»ch-'i-'M
.
- , c„.üs'i°Ä^
.. ^ c-'zl«K^
(uz) K»
nicht einige hieran auß Unruhe theilhafftig / sonderen die mehreste dervornembster Reichs-Graf-fm/ gttydkittn/ und Haubtstätten < welche die Stände 0er HettzogthumberGütlch undBerg/Ulid dle Landtags LuUegiA re^rZ-seurisen ^auß innerlichen Gewinns - Trieb ihrer für dieImmunität / und Rechten der banden tragender Pflichten/bey dieser/lpiieUsrwnmrereMretseyen; so füget man / umb des gegenftith-gen Anwaldts g fl ssenem Begehren ein übriges Ge-nügenzu thun,hierbey/den von derGüüschcr zum Landtag czu-.liücitttrRu..rschafft undHaubt-stalten so wohi/als auch des He> tzogthumbs Berg unterzeichnet-und ve: stegelt-weniger nit auchplvLxrrsÄu ?rocbocoi!l LoUeAiorum ucriusgue d^obiücsciz Lc (Izvirarum Y0N btydtN gemej-nen Landständischen 5xnüici8 ttiit unterschrieben-und expeülltten Gewalt /umb selbigen 2ctzu regieren.
Undsctzen demnach zu Ew. Kayftrl. und König!. Majest. Stände ihre sehnlichste Zuver-sicht/bitten auch daeumohiemitalleruntttthänigst / daßin Dero Kayftrl. undReichs-Ober-hmlichen S'^utz und Vmhätigung die gppell^cnd-und Wblcnbirende Stände wider alledeshalbcn befahrende W-derwämgkeiten umb so mehr zu nehmen allermlitest geruhen wollen/W theils derselben ihre Empfindtlichkeit derentwegen/aber unter hervorsuchenden allerley ande-ren l^rexten/allichon gehabt / theils annoch m würckücher Betrückung seuffzen/ und nochftmere/biß zu annöthigenoer Verlassung diestrgerechtester Sachen/ zu erleiden/in nicht unzei-tigen Sorgen stehen.
Darüber zc.
,^-chk^
Wj»» Ewer Kayftrl. und König!. Maxest.
Allerunkerthanigst - Trew s gehorsambsser
Gülich-und Bcrglscher Land-Ständen AnwaldQcor^. ?ercI.v0N Maul.
KäjunÄ. iub 5jßN,
^aaclsrumyrocuras.
'Zr zu Endt unterschriebene thun kundt / und bekennen mit diesem offenen Briefs / daßWir für Uns / und Unsere Erben zu Vollführung Unserer an dem Hochlöb!. Kap»'.Reichs-Hoffrach hievorigen / jetzigen / und küuschgm Rechtö-Sachen / gegen wcmeWir die haben / und überkommen mögen/jetzo zu Unserem / und nach UnseremTodt/zu Unserer Erben unzweiffentlichen Redner und Auwald den Hochedl. s ^erclinanä
von ^lau! /zZenttn an höchstged. Kays. Reichs'Hoffrath/ und fals Derselbe etwa frühezeitig mitTodlabgienge/ oder seinen Stand sonsten veränderen würde /gkichfals den N. N-mMen Kayftll. Retchs-Hoftraths - /^genren / als dessen lubltimnren Anwaldt / cOnkimirt/bestellt / und ernennet haben z also und dergestalt / daß Wir zufordcnst alles und jedes / wasdurch ihne und andere Anwaldte / oder sonsten in angeregten Sachen / von Unsertwegen gehan-delt worden / rsrikciren und daß darauff Derselbe / wie auch auft dessen tödtlichen Hinstritt/ oder sonsten anderwärthe Veränderung seines Stands / vorbcmelter. Als in(lslmn Morris , vel mmanüi ZtZtüz fubtticuirter Anwald / in allen angezogenen Sa*chen aÄlve und pzllive , bey Unserem Leben in Unseren/und nach dem Todt / m Unserer Er*dknNahmen erscheinen/allerley ?rocel8außchie wider einbringen /?oriüecljn2rvnZ8, und an-dere ^xceprione8 übergeben / l-ibeüiren/ I.irea> coiueUireN / in szrobacciriiü ^rriLnüreN/ Kcchonül-
km/Veriraris,Lalummm, klzlttim, Vznävrum, k.ei^onüenclomm, in lUremüic)nj5,^stjmscioni8,purAAric>ni5,in lupplemenrnm ?rubzüun>8 , ^xpensar-um, D^mnmum SL
inrere/se . <^ugrrx vilzrinnis , ejnzclem^ue prvrtt^rwnis , auch kiNkN jkdtN anderen Ziemlichen / iNRechten zugelassenen / und MitUttbeil aufferlegten Eydt / etiamü l.-nz vsciiouum fnerir, inUnser / und recheÄiveUnsmr Erben See! erstalten/ allerley Beweiß führen/ derentwegen alleNotthursttverhandle»/ dieselbe miren / wider die Gegm-Beweiß cxcipiren / und rccheQivö ke-pliciren/ vnsiliren/ Iriplic'.ren / ücc. 8iAl!Ig Sc 'N3NII8 reco^miiciren / ln Lunrumlicizm siroeecli-ren/dieselbe pnrziren/zu Bev.undEnd-Urtheilmbeschliessen, diezu eröffnen bitten/ anhören/Mchmcn/ darwider/auch sonsten kelUmnonum w inceZrum begehren / oder an Jhro Kayf
Ff* Majest.