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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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mit dem Beding an sich halten zu laßen / daß indessen Land-Stände solche zuverläßige Mttchvorschlagen/ und würcklich besorgen sotten / worauffen der ^liütz nebst dem Gold der unent-behrlicher Unterhalt verschafft / und andere keinen Verzug-- leydende Außgaben bestrttten werdentönten.

Es werden aber Se. Churfürstl.Durchl. denen Standen veröffentlich gnädigst erlauben/hie gegen unterthänigst anzudienen / daß iLrstlich der vorgeschützter ^iocluz provilloms keinesSinns alihier eintreffe; dan/obzwar Stände leicht ermessen können / daß Ihrer Churfürst!.Durch!. / und Dero Henen Vorfahren Chur.und Hochfürstl. Durchleuchtigkeiten Glorwür-digstcu Ändenckens bey vorgewesenen Krlegs-Zetlen sowohl / als gegenwärtigen wanckMH-ren wussten die Lands'vefenston schwär falle / so ergibt sich dannoch bey dergleichen/in keineWeege zu änderen seyenden Umbständen nicht / daß em zeitlicher Lands^Fürst ohne vorläuffigeccin vocariun der Ständen / und ihrer etwa erwartender freyer Einwilligung eines oder anderenLubticlicina! i Beytrags vor-oder nach entweder provilionzürer oder ander Sinns/ wie es Nah-men hat / einige StewrenEmseithig außschreiben / sonderen in beyden hieruntigen Hertzog,thumbcn Gülich und Berg alten Herkommens/und der Landen Freyheiten und Privilegien ge-mäß Land-und Reichs^kündlg ist/daß in allen / undjeden Stewren/ welche denen conrr»bm.renden Unterthanen imponiret werden wollen / der Land-Ständen Lonsenlus erfordert werde;zu wessn Einhohlung / die diesen Landen biß dahin entzogene Beglückseeligung/ UnanwesenheitIhrer Churfürstl.Durchl. höchster Person dewenigerVerhindemüs geben mögen : daß Die-selbe in denen Jahren ,717.1718- r^-und »720. dieGülick - und Bergische Landtage durchDero hierzu gnädigst commirurte Räthe haben eröffnen lassen. Zrveytens können StändeMit der gnädigster Oeclararion äe non prXjuciicanüo sich unterthänigst nicht befriedigen; nach-demahlen die Erfahrnüs ste leyder viel zu viel gelehret hat! daß / obgleich ihre liebe Vor-Ettern inimrtv des vorherigen 8«culi fo wohl/als in diM Iahren t649.und ^^Z.Mlt vormahllgenLands-H.rmübereinigedieLands-Freyhttt / und Privilegien betreffende punÄa die allerbündtlichstsVergleiche und Conckliones errichtet / Dieselbe durch ein-und andere von Jhro Kayserl..Majest.Allerdurchleuchtigstm Herm Vorfahren errungene allergnädigste , p.e5cripra, vecrcrz

und Endurtheilen bcstättiget/und dabey ein-und andcrmahl reguürt worden / was beyde Her-tzogthumbe Gülich und Berg exigeme Mpremä uecellicsce zu prXÜiren gehabt/ ste Stünde dan-noch hierinnen Wider ihre Freyheiten / Privilegien/ und altes Herkommen mchrmalMbmn-trächtiget/ und zu unumbgängltchen schwären Klagten veranlasset worden.

Desgleichen dan auch Ihre Churfürstl.Durchl. unter einer allzu milder Vorstellung oderVerleitung eines oder anderen den Ständen übel-wollenden Rathsgebercn »uno 1718. eineLumm yon - - 2NNV1719. - - und kurtz vor gegenwärtigem Landtag eine5umm von - - Nthlr Elnseithtg außgefchrieben/und dahero ihnen in keine Ungnaden zunehmen/ wan nach dergleichen vielfältigen wider obgemelte Verträge/Keveriiäiz,und eonclicio-ncs so wohl/ als die von.vochestgen Röm. Kaysern erhaltene Klanstara, p.eicri^2 Lc^irliearz er-folgte Beeinträchtigungen Stände stch mit der bey dero Landtags - propoiuion lediglich ange-regter/ und unlängst erholter gnädigster lx-cl^non stch / und ihre all zu hart verletzte vornenMgerechtsambe viel zu unzui eichig / und nit gnugsamb verwahrt zu seyn erachten.

Und dringet zum Dritten Ständen zur schmertzhafftester Betrübnüs/daß/ wo die jüngereKriegs-Bettückungenkaumauffhörm/ und der liebe Frieden angeschienen / dessen aber die Un-terthanen zeirhero weiter mcht/alSnur dem blosenNahmen nach genossen; gleichwohl von dem/was darunter denen Gülich-und Bergischen Landen wider alle ^gmtät // Proportion, und Mit»leydigkeicaussgetrungen worden / und davon so wenig die betrübte Kedächtnüs/als in der l'o.steritätdaurende bitterste Empfindung im ersten halben Lscnlo nicht verloschen wird/hiervonaber ansttzo/ und mitten im Lauffbes süffen Friedens eine Nachfolge genohmen/ und die nun-mehro elngenthatig verhengte Außschreibung mit einer diesen Landen / erism miummisiMneceilitzcibus, keineswegs auffzubürden seyender unbeydringstcherStewren-Notthurftt be-handlet werden wolle; wie aber männiglichm nicht unbewußt / daß von Kriegs-Zetten aust denFrieden keine Folgerung zu erzwingen/ noch das jenige / was in gemein durch Gewalt geschehen/m diesem einiges Nachtheil gebehre / so ergibt sich der Unbcstand dieses Vorwandts von selbsten;annebensdero zeitliche Landständische prorkocosta, wo es vonnöthen / die wahre Beschaffen-heit / und wie Stände mit denen armen Unterthanen über dle Unmöglichkeit der m vermiedenenKriegen ihnen austgetrückterBelastigungen nach der Lands-Fürstl. Verschön-und Erleichte-rung beyallen Landtags-und piepucarjons-Versamblungen geseustzet / und sich dagegen avlzierlichsten bedungen und relcrvirt haben/ sattsamblich anweisen.

Viertens wird Sr. Churfl. Durch!, durch Einziehung Dero Emseithiger Außschreibungbey keinem Menschen einige pl-oikirucion anerwachßen/wohl aber Derselben el^rie / und höch^sten Nachruhm bey der späten Nachwelt verewigen/wan dieses«? stilce rewporibuz, öec!n-a

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