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Auffsatz ^elarioais Güllch - und Bergischer Land-
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Leichwie Gülich-und Vergische Land-Stände von Ritterschafft und Haubtstatten sichdie ftfte Hoffnung gemacht gehabt / cs würde aufführe unterm»letztvorigen Mo-naths abgegebene unterthänjgsie Kemsnlwrion eine solche gnädigste Erklärung er-folget seyn / wordurch dem der Land-Ständen in der höchster Billigkeit gegründetenMehren gnädigst willfahret / die in allen und jeden banden / wo Land- Stände f cynd/ un-erhörte Einsttthige Ausschreibung hinwiderumb eingezogen / die fernere Beytrelbung der alsoEinseithigaußgefchnbener / undrepsrrirter Gelder wbibiret / und was bereits erhoben/ säLzlszm reltililiret werden möge.
Also hat desto grössere Bcstrrtzung in ihnen erwecket / da sie in der hierauf? eingelangterMvigstcr keloluricm vom vorgedachten Monaths über alles gchorsambstes Vermuthenersehen/ daß sothane ihre geziemende Vorstellungen ungnädig auffgenohmen / und daher vieleungleiche Beymessungen ihnen aussgcstossen werden wollen ; derowegen dan Land- Ständeihre bißhenge Auffführung genawist erforschet / aber weder ins gemein / oder besonder das ge-ringste nit gefunden/ wodurch ein solches Mißvergnügen/und herbe Lxprelliones sie verdient -jumahlen ihre vollkommenste Ergebenheit swelche gegen Dero gnädigsten Lands-Fürsten undDmcn sie jederzeit im Mund und Hcrtzen unterthämgst geheget haben / und als das kostbare-DKlemodbtß mchreGruben unveränderlich tragen werden) sie auch von Anbeginn der an-gctretttner Lanvs-Herüicher Regierung biß hiehin mit vielen untricglichen Zeugnußcn-v^mpro«dirr / und dardurch derLands-Fürstl. Gnaden sich nicht unwürdig gemacht zu haben gchor-sambstvermeinen ; auch wird kein unpiToccupittes Gemüth / so vorgemeüe LandständischeKelacion Mit psrriyrischen Augen einzuschgwen / und die Zerrüttung/darin Stände Mit denenarmen Unterthanen eingestochten/ohne Vorurthe;! zu bedenckcn beliebet / Ihnen daraußeini-gm.AnstoßmitFug auffladen ; lnmaßcn dan auch Ständen es keineswegs ermangelt/son-deren sich wohl gerrawen / ihre gemessene Verantwortung / und unterthämgste Erinnerung auffalle/ und jede ihnen ungütlig gethane Vorwürffc nothürffclich zu erstatten ; weilen aber sieeinfältig darvor halten / daß die Gebrechen / an deren Ersetzung es schafftet/ allenthalben un-bchaubtllch/ und deren Undestand von selbsten spreche / Ständen auch zu glauben unmöglich/daß von Sr. Churfürst!. Durchl. Holdreichester Gemüths-Neigung deriey Harke Außtrü-ckungen unmittelbar hergefloffen ; so wissen Stände anders Nicht / als Sclbige mit tieffesterEhrerbietung zu clepreciren / die nähere erforderliche Anweisung seiner Zcjth und Orchs ih»nen zu reiervittt! / und inzwischen den Aufschlag denen unmilden Raths- Geberen zu über-lassen.
Daß sonsten der Landtag vom l?. bißanhero sichverzögett / daran tragen trew-gchorsambjie Land-Stände wohl keine Sä uld - haben auch (Gott weiß es) auff einigen schnö-dmEigmnutzm nicht abgezichlet/ da die Zahlung deren bey nechstworigen Landtag äelervurt-repmitt-und eingangen - so dan Ihnen wegen Ihrer bloser Erschein-und Abwartung /mchtabernachdkM etwaigem allemahl ungewissen Schluß des Landtags/gebührender vielen?e M neffestem KelpeÄ angesucht ; daß aber Stände von diesem Tag an biß zu dem gegen-wärtigen m ihren überreicht- billigsten Vorstellungen/ wider geschöpffte bessere Zuversicht / nichterhöret/noch auch diedero Depmariz von der Heydekberger ve^m-uicin comj?erireode viu-ten/lrnerachtet Dieselbe der vorjähriger keiner Bestätigung nöthig habender 8pecikc3rj«n viostz-wm eingetragen / abgeführet worden - darüber haben Stände die allerbefüglictste Anlaß/sichMmerhin laut zu beklagen.
Nun will zwaren die dißjähnge eigenmächtige Stewr-Außschmbung darmit beschönetwerden / daß selbige wegen vorgehabt-aber nach eingefallener unvermeidlicher Bchindemüs-sen halberaußgestellterHerunter-ReißeSr. Churfürstl. Durch!, nur provchunzbrer, derentwe-gen aber auch in der gnädigster Landtags-propolmon Ständen die Versicherung geschehenwäre/ daßdieseLands-Fürstl. vorsorgliche Verfügung ihnen an ihren Freyheiten undl^vtle-M unnachtheilig seyn solle; daß auch annebens Stände bey vorigen Regierungs - Zeiten mitsolchen Lands-Fürstl. Erklärungen in dergleichen Fällen sich offt und welmablen vergnüget ge-habt. Irem daß Se. Chmfi. Durchl.durch die Einziehung dieser ihrer bewü'ckter Lands-Fürsil. Vorsehung eine grosse bey der später Nachwelt unverantwortliche proikirmi..» zu eines
jeden unprXoccupirten Gemüths Elstaunung zuziehen würde ; denen Unterthanen aber/was sie auffdiese vorsorgliche Erhebung zahleten / an dem von Ständen einzuwilligen seyen-dem zulänglichen (^ismo aufzurechnen / vorbehalten : jedoch endlichen auch Se. Churfürstl.Durchl. gnädigst entschlossen seyn sollen / mit fernerer Eintreibung dlefer verordneter Gelder
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