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Mögen/das Ihrige wider alle Billigkeit/ und uraltes Herkommen zu verzehren ; welchen,nach dan auch Land «Stände die gnädigste Propolicion , und heraußkommene Churfürst!.K.elo!uüon mit unterthäntgsiem P.espe6i beantworten werden.
Lx Loncluso Gülichmnd Bergischer gesambterStanden von Rittcrschafft und Haubt-Stattcn.
foan sacod (oäone NÜlWer RlttLrschchW
?. e. »errmanni Bergischer ^nciicuz.
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den l4- 7 b?" I72-S.
Leichwle in der jüngsthin eröffneter Keloiucion nicht undeutlich zu verstehen gegebenworden / daß Ihre Chmfürstl. Durch!, gnädigst nicht ungeneigt waren/ Landständendie vongjährige Landtags«b)ioetcn nachtragen zu lassen / auch von Dero gnädigstcommmirten Geheimen Räthen hierunter das nöthige bereits anmnum worden/womuff die gnädigste Kewlmwn mu ersten erwartet wird ; alsothurman sich zu denen anwe«f'Mn Güllch-undBergtschen Land-Ständen gäntz'nch versehen / Dieselbe werden darunibdie weiterö nöthige DeUberarione- über die eröffnete gnädigste pc opolmon, und obgedachte tvei,ters gegebene p.elolmion nicht anstehen / sonderen damit commmren / und das Haubt.GesWtBestens zu beschleunigen/ sich eyff«gst angelegen ftyli lassen ;c.
den i L 172.cz»
Leichwie die Nachttagung deren gewöhnlicher vicrten / welche von unvordMWZeiten her emem jeden / der sein Hauß-Wtesen sbÄnNoniren / und etllcheWMverdrießliche Lands^Gcschäfflenauff Ihrer Churfürst!. Durch!, gnädigste BM»bung anr dritten Orth beobachten thut / an statt der Zehrungs-Kösten zugelegt /undbiß dahin memahlen Land> Ständen verweigert / sonderen bey jedem Landtag immerhinMworden feynd / bey dem nunmehr 0 in die vierte Woche hierin währenden Landtag beyden Pfen-nings- Meistern gnugsamb hätte anbefohlen / und von selbigen würcklich verfüget werden kön-nen / wan darzu die erforderliche Veranstaltung in Zeiten gemacht wäre; also werden DeChurfürst!» Durch!. selbst gnädigst ermessen / daß Land-Stände nicht im Stand seyen / dnsveilbersriones fortsetzen zu können / wo verschiedene Glieder von ihren vorherigen GasbGckmunglimpffilch angangm werden :c.
Lx Conclusv gesambter Gülich-und BergischerStanden von der Ritterschafft und Haubtt Stätten.
I.1zc.Qoäon6 Güllschcr 8^näicuz.
?. L. licrtMZNM Betgischer Lynciicu,.
den r 8.7^/1 17^0.
Z9.^^UffdasJmigc/wasGülich-undBerglscheLand.StändedieftnVormittagin punKsDioccarum durch ihre ^ncllcoz übergeben lassen / wird die am Sambstag den l4.Wgedachten Land - Ständen zugestellte keloiuüon anhero widerhohlet; und weilen diedarm angezogene Chmfürstl. gnädigste Verordnung auff den / an Dieselbe erstattetenunterthänigsten Bericht mit mchster Post zuversichtlich einlangen wird / welche also fort com-mumcirt werden solle;
Also thut man sich nochmahlen zu mehrgemeltm Land-Ständen gäntzlich verschen / Mwerden in der Haubt-Sachen vorhin angeregter maßen vermahlen fortfahren / und solche zu Er-spahrung deren täglichs auffgehenden schwären Kösten beschleunigen rc.
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