Druckschrift 
Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
Seite
89
Einzelbild herunterladen
 

^:?.'..'

'"

(

meinen Land-Ständen geniksstndcr übermässiger Freyheit / desto grösseren Last, tragender Un-terthanen auszugeben / nochmahlen anhcro widerhohlt / und Ew. Kayscrl. Majest. zu aller-gnaviaster reiffltchjier Erwegung unterthänigst inständigst recommcnäire.

Nacbdeme nun auß diesen allen gantz hell und evi6emer hervorleuchtet / daß all das jenige/was da von denen anmaßlichen Lrsvsltten fernerweit hat vorgerücket / und emgeschoben wer-den wollen / aufflammn Ungrund/ undUnglimpft beruhe/deren ketncintgcs Stückfunllanci^m pr^renlam inbibicionem, äejure,0dct äe^czuirare , UNd N0ch Weniger 6eLvnM»ruüonibuz lmperli erheblich/oder sonstjuttikcirlichseye-und fals deren eins/wie ntcht/Rechts-be-. ständig erwiesen werden könte, solches dannoch durch die beschehme unterthänigste Etkiärun-.

" < " gen / und Vorschlägen von sechsten widerumb zerfallet.

Also lebe zu Ew. Kays. Majest. allergereckttster Gemüths-Billiakcit der unterthänigst ge«ttösteter Zuversicht/ und bitte zugleich inständigst und angelegentlichst / auff die widrige ver-unglimpffte fernere Einreden nicht die mindeste Kcilexion zu machen / sonderen die unbefugteHuerukntm ieviglich ab-und zur Ruhe zu verweisen. Womit zu Ew. Kayscrl. Müjcst. Hul-den mich m tleffester Uncerthänigkeit empfehlend verharre

,, ' /

^

Ew. Röm. Kayscrl. und Kömgl- Cathol- Majest.

Allerutttttthänigst!- gehorsambst -getrewcst ^auchvcrpflichtester Diener beständigst biß in meinen^ odt»

Schweywgen den

Lbras 17^0.

Llautuia (Doncerneos ex krorkocollo (Üomiriali

6s ästc» Düsseldorfs den II ttn 7^>N517^0.

M wüsten Landstände übrigens äMiren/daß Ihnen die vongjährige Landtags-I)^» ^ten annoch vorenthalten werden wollen ; thäten dahero unterthänigst bitten / Ew.Chmftnstl Durchl.gnädigst geruhen wollen / die Verordnung ergehen zu lassn,damit Ihnen oberwehnte Gebühmüssm fürdersambst abgeführet / mithm Sie inStand gesetzet werden mögten/zur Haubt-Sache zu schreiten sc.

^ette/5F dM i z.7^. 1720.

WtUß Ihrer Churfürst!. Durch! zu gegenwärtiger Landtags',Handlung gnädigst conitmr»ritten Geheimen Räthen unterm 1^. dieses heraußkommener KeioluciOli acl rclanünemprimzm haben anwesende Gültch-und Bergifche Land--Stände von Rirterschafft/undHaubt-Stätken unter anderen ex doucluüone unterthänigst ersehen / daß Ihnen dieAbführung vorigjähriger Oiotten conäirionacc zugesagt worden / wan sich vorhin Land«Stande m punötv des Einwilligungs-()uanri unterthänigst erklaret hätten.

Gleichwie mm aber es gegen das uraltes Herkommen gerad zuwider lauffet / daß die ge«wöhnliche/ für die Aehrungen denen Land-Ständen compcrirende Viceten / welche vorhinnie!nah/mahnen verweigert worden / Ihnen vorenthalten / und Sie genöthiget worden/auß ihrem Beute! zu zehren / oderaberzu Ihrem höchsten veheN zu sehen / daß von denenWtthm schimpfflich angemahnet werden/ dahe dochkundbarlich vievicetm von letzt abge-halwmm Landtag absonderlich ins Land außgeschrieben worden ; also müssen auch Land-Stande unterthänigst bitten : daß Ihnen die vorjährige Landtags-und Vepursrivns-Vicr-len / als auch die Rennere baar abgeführet werden/ und Sie also nicht genöthiget seyn

Zz Mögen/

/