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ohnbesckkiden seyn / zm anmaßlicher conaiinzimng der gmttimr iands^Erfordernüssmeinev-imeint- AM-tlung de> Noch zuHüiftzuzichcn > da jkvo»!anv-Alande ihre »Aldirsmgemeinen sanvS-E>sowlrnussm in keme Gleichheir zu itellin-scy-iidc eigen Nutzlichkeii M„dlnas unaußschlich wissen wollen ;zum anderen bt stehet die UnaußsttzUchkm de» Noch so wokiinder -mmmuenoer Gefahr/aisauch tn denen würckitwauffmKopst bemammnKriegs-flammkn:Uno gleichwie die Klugheit einer guter Lands - Regierung nicht die Wurttlichkeit des an»scheinenden Unheyls abwartet / und solches folgende mit vielem Blut-vergiesten / und eusschitliVerderb vieler Lands- Uliterthanm verfechtet / sonderen wie demselben zeitlich vorzuliegen tz,?am mehrijten besorget / und beflissen seyn soll und muß ; also ist ipla rsnune Sc n^uraeme hinlängliche Knegs-Verfassung beyzubehalten höchstnöthig, und ohnumbgänglich/ vn.folglzc!>en aber auch ohnvermeidllich und ohnaußfttzlich / die darzu erfordechche Notthurfft mbesorgen / cum neguc negzie ^rij)enc!iÄUtie --lwmis Uve dvilcAjz^^'
pollinr;
Jndeme nun Land. Stände sich hierunter nicht begriffen/ noch zu Beschaffung dereussetflnöthiger Essordernüssen / allen beweglichen ^monärZrionen ohnerachttt/ versshen wollen/und die annoch aussden Beinen stehen-habende Kriegs-Mannschassr weder ieäuc,rm / wederohne bchöriichen Untc: halt vergeheti lassen konte / so wäre Ich der Lands- Fürst und Her: höchst/und ohnumbgängiich gcmüffigct/ dte Notthurffc cz^v.s me!lorl moäv, jedoch anders auchnicht / als aüffdcn h:ß dahm von vielen Jahren her üblichen / und von Land-Ständen Wmehr mahlen vorgsschiagen - und angerarhenen Außschrnbungs-Fußzu besorgen ; und zwarnumb so viel demehr / als nebst der LxiZsntz die Lzlico-Schuidigkett in lauter unwidensachlichen / und mehreren Theils von Ihnen Land-Ständen aZnoscirt-undunrerschrichmetiWechßet-Brieften bestehet / und daß die dabey anbenahmbte Zahlungs ^erm.nen prom^observ.rt / und b^ourt werden / solches nicht nur die selbst-redmve rechtliche Billigkeit / sWderen auch die p.Wlic-1, und der gemeine LanOs>Oeä>r erheischet ; also/ daß hmnlerweder was oyngewöhnlichcs/ weder was ungebührliches / oder sonst mehr beschwerliches ge,schchen ftye/ als was von alters herbracht ist/ und die eufferste Noch und mcomettM/Ms,Schuldigkeit unaußsetziich erforderen will ; mithin die von mir verlangte UnttmehliMDsaÄi^ omni jure iicmi?l5N!5 belsthen z verfolglich aber der von denen anmaslichen LtMlW
eingeführter l^ocelllizorüinariuz nicht in cxrrsoräinzrium, scilicer Inbibirvnum, öc^liLxe.culivum wider die Eigenschafft der keine Stollung lkydender c^IIeÄen rrsnsmncitt MMMögen ; noch einiger e-tus der vier Fäll anhero äi-oder mäireüe platzgreiftlichseye/MZcddahero bey nrcmer gemeiner Lands-Notthurfft verhengter Landsfürstl- Verfügung MMRecht-undB'.ll'gk itwegen rühsglich / und ohngchmdtlt belassen / und msnuremlt MMmuß ; absonverüch/da Ich vorerwehnter maßen/zeikber meiner LandS-Regierung die lM-Stände Zahr vor Jahr deruffen / Benenstlben die Notthutssl Umbständlich vorjiellm / undwie dieftibe am hinlänglichsten beyzubringen seyn mögle/ wenläuffigconccmren lassen; mit-hin Mich gegen d;e Land-Stände so mild und prvpenäirt bezeigt habe / daß dabey elMr zuviel / als zu wenig geschehen ; und Sie Land-Stände nicht weniger/dan auch das Mtze MMir Ihrem Lands Fürsten und Herzen darumb desto mehr vei pflichtet ftynd/ als keiner in Wred stellen kan/ auch Land - und Nachbahr kündig ist/daß der Lands-Unterthan zeicher MmLands.Regierung mehr menaAiret worden scye/ als in 20. und mehr Jahren dabevomhen ist ; Sie Land-Stände der freyen Relchs-un^ Lands-proreÄion , auch viele ansehen!'iiche Gehälter und allere Nützlichkeiten bloßhin an Landlags-vl«ten mehr als huMltausend Rthlr / hingegen aber Ich der Lands-Zurst und Her? zu meinem eigenen Bchuft weniggenossen habe.
Und dahero Ew. Kayserl. Majest. Allergnädigster Erkantnüs die checikcirte Lands-Er»fordernüssen mit dem widerhohlten unterthänigsten Erbiethen gehorfambst lubmirürt seyn >O/daß / in welchem enntt Ew. Kayserl. Majest. höchst-erlcucht erkennen würden / baß dieSchuldigkeit / und Länds-Essordemüssen abigue cvmmvrione jiublicz , öc periculo ncctöz.riT äLieniioniz außgestellt werden könte / Ich dessen Ertrag dem armen Untenhan gantz Mangedeyen lassen wolle;
Allermaßen Jch/allenfalsauchzuAuffhebung aller vermeintlicher Besctwärden der BGegenseithen so hochaußgestrichenerUnvermögenheltdes cvnrribmreuden Unterthans /w>tnicht weniger auch des so fthr gra virten Keparurions-Fuß / und dessen beschuldigter Unnötig,kelt den in memem Haudt-Bericht gethan-unmaßgeblichen Vorschlag die Keinrrvcluckion PikLvnlum^rtons.^icentm/ wie auch einen lkydentlichen Anschlag der Retter-und FrcyadelWGüter in denen privilegirtesim Türcken-Hülff / und anderen dergleichen Reichs-Crayß-An'lagen allergliädigstzu verstatten / und den Nachtrag zu kiKievÄtwo des in Ansehung der von
> Mein!»