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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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vielweniger daß dergleichen Himmels-Unglücker beständig seyen; Zumaßen die Erfahrnüs dervoiiMNv d-ßjährigenWetketö Begebenheiten bewähret/daß an Orrh und Plätze / wo ttuckmrund haner steinachttger Grund ist im vorigen Jahr alles durch die grausame Hitze seye verband /und hingegen m nassen und feuchten Gründen eine vollkommene Aerndtc emgescheurcl worden;'wohingegen daS Jahr durch der dieser Orchs beständigst angehaltenen Regens der Himmel dievor-g Jahr gelittene doppelt widerumb gesccgnct /UNd cvnloütt hat ; also/ daß hierunter dMiands-Fürsten und Herren was widriges auffzuiegen / noch unbefugter seye / als Ständenund Unterthanen auffzubürden / warumb sie vom Allerhöchsten Erschöpfter kein bcsjeres Wet-ter erbetten haben ohne gleichwohten/dafj Mir von emer solcher 5^i»lät/ wo die Unterrha-um dergestalt durch Wetter und Wind .^.Ziret worden / daß zu Unterhaltung ihres V-chesohnumbgänglich genöthiget gewesen / ihre eigen Wohnbehausung anzugrelsten / und dieSlwh-Bächer abzm eissm / was bestandiges vorkommen seye 5 und wan Stände solchenOtth werden zu ssecikc.-ircn wissen / so wird sich auch sicher und warhasst finden / daß denen st-nigen Unterthanen/ welche so betrübte barslitätgetroffen hat/ ein anschauliches (^mum anihm Lands-Schuidigkett ftyeremircirtt/ und von MrdemLands-Zursten und Hmcn außandttwcttm eigenen Mitkelen inrcrim seye ersetzet worden ; inmaßen allen nöthigen fais

. Mit gnugsamen Wkißrhumbcn dargethan werden tönte / daß auff dergleichen widrigen Be-

- gcbenhetten währender Zeit metner Lands-Regierung viele lausenden denen Unlerlhatzcti seyn

nachgesehen wowen; ^

.. ./-"''MSlli j ^ ? Ltto/lä ist für erst zu Nomen/ welcher gestalt Land-Stände wegen derangeruhmb-... ter Einwilligung Ksüu^niren; sintemahlen in ihrem anmaßiichen läkello (Zravsminu-i, von

I vierniahlhundert/und sicbentzig lausend: nun aber allem von viermahl hundert tausend Rchir

sprechen ; und fürs änderte ist m meinem Haubt-Bericht angewiesener maßen emecvicjcruxUn-warheit/ daß über die viermahl hundert tausend Rthlr noch dreymahl hundert tausend Rthtr/und also in roro siebenmahl hundert tausend Rthtr zu Behust gemeiner Lands« bxioentz vonmir solten seyn außgeschneben worden ; sonderen bewahret jetzt angezogener Haubk-Beucht/und der dabey gelegter Kgmz exiZLnriX des mehreren / daß, obwohlcn die Erfordernüsien über-steigen/ Ich gleichwohlm die Unterthanen viel lieber / je viel immer thunlich / verschönet / undmeine selbsi-eigene andcrwerke Mttclcn mit angespannet wissen mögte/ als darüber om Un-terthan zu belästigen. ^

Und wan Land-Stande Mit eben solcher Milde / die Veschwardm des/ dem Angeben »ach/

Über vermögen getrückten Unterthans hätten bchertzigen / und in ihren Lanos - Gchälterm / mWexcelliven Landtags« l)i«ttn was nachgeben wollen / jo hätte es bey denen sechsmahl hunderttausend Rthlr sein unveränderliches Bewenden gewinnen können ; wie abtt Land« Standeauffderm ir^mircirren Zahlungen unabwendig beharreten / und vermeinten den Umschauhierzu gnug vermögend zu seyn) mithin / Uckmid ihrer der Land-Ständen ersterer anst den nnmchst'vorigen Jahr 17 »5. gewesenen Landtag erstatteter l<ei^lon lub dlum.^6. chcnoer nichtzu denen Uelibersciunchuz schreiten wollen / biß daran sorhane ihrer der Land-Ständen ^,vacNützlichkeiten entrichtet wären ; auch daraust bey jetz annoch währenden Landlag w-demmbbchändigsi beharret / und aller von meinen commum ten Rächen darunter bcschehener vn bilivt-lichster 8iocerarionenohnerachtct/ die behöl iiche!)el:b?l an^-! mit unverantwortlicher Veran-lagung vieler raufenden vergeblicher Köstmaußgesiellt haben - Besag der Anlagen iul) ^ ^

Z5.;6.)7.;8.)9. 40. 41.^4!. . ^ 5^ s7.

c«

So habe Ich der Lands-Mrstund Her: / zu Beförderung gemeinen Ruhestands/ undEinziehung fernerer Köjren änderst nicht gekönnet / noch vermögt / als hierunter nachzugeben/- "'^ und zu lnüemnchzrwn der vorschiessenoen Pfenmngs'Meijwen den Ertrag außschrelden zu

lassen: also/daß / wan hierbey zu viel/und Umecht geschehen seyn solle/ solches nicht Mn/' ' sonderen Ihnen Land« Ständen selbst zu Verantwortung gci e-chen wolle - bevorab / dahe an

der Abschreibung der sechsmahl hundert tausend Rthlr widerum fünff pro cenro zuErietchte-dtt Unterthanen remmirct / und solcher gestalt in der That selbst meine / denen Unterthanen

Z8.Z5.40. 4t.

42.

; >e ohn außsetzlich zutragende Milde / und properzston comprvbiret habe;

^ >AÜ5>^

Biesän nach nun lctzlichcn / und aust den d-Mim neceMtgris, daß nembbch

kein sogroß antringendc Noth weder im Röm. Reich / w der in denen Hertzoglkumden-' »ch undBerg vorbanden seye / warumb man hätte veranlasset werden können / mit einer Em-

' stithlger Außschreibung sich zu übereylen zu kommen ; Da wäre für erst eine Frag / was mehr

^ prtMnter seye / der Land-Ständen eigen Nützlichkeiten / ihre Lands-Gchäwer / und v^ten?

^Ätliiw oder aber die Unterhaltung der kMtz und Bezahlung der incomettchlen Lands« Schulden ?

^ Gleichwie nun ein jeder halbwitziger Verstand erkennen kan/ und muß / daß diese b tzttte / als

,» wovon des Sandes Wohlfarch / die Bestandiqkeit der Regierung / und der kicke, P-KU-, ein«Mi» verhangek ist/ jenerNützliedkeieen weit j»?r-t°r.ren seyen j also will ja gar

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