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ihren Zrbgehuldsgten Lands-Fürsten und Herzen zu ^-stommiren / kiäem publicam zut»!li.reu/ mwvasallmqeLandRcgmungS^lttcma zu mvcrrukN/zu confunMm/ und ihren m.äUcreten Gemüll^Bkgiewm zu unterziehen.
Uoer dieses Ms aber ist höchst zu verwunderen / daß die anmaßliche ernten keinen Ent-ficht tragen/ diese ihre ungeziemenoe Absichten durch die anmaßlich inrelponirt-undun<zuM.cute ^ppellznon zu bescheinigen/ und zu beförderen ; da gleichwohien Nichts bekanter / undein nicht nur durch Ew. Kayserl. Majest. im Haubt Bericht exbib-tter Wahl.Lz^icuIzcion,sonderenauch beyden negstvortgm Wahl-Lap^aUllvnen / Ew. Kayserl. Majest. hvchgch,testend relpeÄive freundt.geliebsten Herren Vattercn / und Herzen Bruderen Kayserl.Majest. Majest.GlorwmdigstenAndenckcns/ fortauchden jüngnnReichs-Abscheio §.Be.
nedensssttett 105. eine klare abgemachte Sack ist/ daß in diesen und dergleichen von Land,fassen / und Unterthanen wider Ihren Lands-Fürjjen und Herzen unternehmenden Appells.tivns-Sachennicht leichtlich p.^cellüz erkennet / zu geschweige!! denenseibm einiger LAch.;luspeniivuz zugelegt werden solle ; und zwaren in untergebener Sachen umb so viel deweni-ger/als mehr die Unterhaltung der K5i!itz / Abführung der/ der verwittibrer Frauen EhurfWin-nen zu Pftltz Lbd, zugelegter D -ral-Gelder/Entrichtung der Zäuco-Schuldigkeit / und Be-streitung der Rnchs-Crayß-undCammer.Eriochernus an sich selbsten so scynd/ daßstohne Gefahr vieler verdrießlicher Unruhen keinen Außstand erleyden können noch mögen undohnerwess'lich ni/daß nebst/oder über dergleichen inconrestäbicr/und ohnvermeidtlichen Lands-Bürden unv Erfordernüffen/ zu Meinem des Lands Fürsten und Heuens sclbst-elgmen Be-hust daß mindeste fernerweit seye außgelclMebcn / oder verlangt worden ; Ich auch zu nith,
mge l^ollcio-i der checikc-rrer Erfordernuffen / welche Ew. Kayserl. Majest« allcrgcrechtigßerkennen würden/ daß Lornwvuvne publ,cä, b>ßzubissemi Zeiten außgesteliclwer-den könte/ denenUnmchanen so fort in Abgang sngedeyen lassen wolte ; biß daran aber/UJch dicNotthmsstvon den ftnigen einfordere/ undbesorge / welche darzu zojwohlMMR^chs-Gelätzen / als auch Zuthun und Einwilligung der Land-Ständen verdünnn seynd/dessen bin Ich umb so viel deweniger zu verdencken / als mehr die heylsame ^uüitz / unM i»cumbirende Lands Fürst-Vättttl-Obforg dergleichen Verfügung an Mir dem Landö-Kchnbeständigst und verbündtlichst erfordert ; Dannenhe: o die zu Anfang angezogene sichw-drige Einwendungen ihre Erledigung von felbsten gewinnen / sonderbar aber/MeiAHaubt-Bericht bereits angeführter maßen Land-Stände / allerrrifftiqer und erhebilchstu M.stellungen ohngeachtet / wider diekundtbahkeReichs-Gssätze / und klaren Inhalt des HM-und l)eclsrsriun5-k.eceiles sich zu keinem erklecklichen Beytrag verliehen wollen ; soMkilwie denen Landsfürstl. poiimznz am beständigsten zu comrecsriren wäre / höchst-stussiM/und unverantwortlich sich miteinander verbunden haben ; und bey solcher ÄußschwtMgftnsten weiter nichts eingeführet / oder verübet worden , als was mit denen Land Sml>cnchedessm mehsmah!en cc,ucernrt / und von vielen Jahren her üblich gewesen ; wiedanMan dem nichts neues oder unlvlbges geschehen / daß die saumseclige V-Kenten zur plaMmihrer SchNioigkelt seyen ang-st enger/ und die jemge Beambte/ welche hierunter zu beglichenZeiten ihr Ambt nicht verrichtet/dafür sträffüch angeschen worden seynd ; bevorab/ dalMvoeangezogenen KkunK.M Mb 6^. vonftithcn der widriger Ständen man sich vkimW-lich unterstehen dörffte / dieconrnbuirende Landsfürstl. Unterthanen zu Kenuentz undMzahlung nit nur zu ^imiren / sonderen auch die Beambte in Empsang-und B yttcibuilgvllaußgeschrtebener Lands-Nolthurstt zu behinderen. Daß aber
hierdurch die Unterthanen völlig sotten seyn erschöpsset / und mehralsso^sten beschwäret/ ja gar veranlastet worden/ das Strohc von denen Dächeren hinumurzurchii/umb sich und ihr Viehe zu unterhalten / fort fonst-n das Ihrige mit dem Rücken anzusehen/unvaussund davon zu gehen, solches ist ein unwahres / und Ulchilükcirljches Angeben ; naD>mahlen unvernetnlich Landskündig ist / daß das Land von 20. und mehr Jahren her nit^Niger seye beschwäret gewesen / als zetthcr Meiner angetrettemr Regtemngs-Zeit / auch Bgesichert bin / daß/ wan der Ll^r gemeiner Lands'comribliilender Unteithanen mit dcM^nicht gemeinen Lands-Bül den comrikukender der so genanter Unter-Hmen/ welche zunNhkGülich'und Bergische Land Stände stynd/ eigener Hintersassen dm cbgchmds bilanciret/Muntersucht werden solte / der gemeiner Lands-donrnbuenr sich ungleich vermögender besMdörstte / als diese ; und wan gleich an em-und anderen Orlh wegen M-ßligkeu oerJabr^Beschaffenheit es für dißmah! einem Unterthanen was hart und genau beygebet / so mWjedoch darauß nicht eine gencrsi L^lamität/ und Verwüstung des gcmtzm Lands; undM
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