Druckschrift 
Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
Seite
85
Einzelbild herunterladen
 

»H (85)

supekioriralis rsrnrorisliz competire / und daß die ^ecliae-pioViNcialStände sichabdeM je-Wen/ was der hoher Lands-Obrigkelt anklebig ist/ nichts arrtt^ircn mögen / absonderlich dieGüilchwnd Belgische Land-Stände; indcme dieselbe bey dem dabey angezogenen Mndas Haubt ckltmAmren; übrigens aber / als viel die gemeine Lan0s-l)efcnli<-»n5-Nollhui ffk/unsBestreitung derTürcken-Hüiss/ wie auch ReichS-unv Crayß-Stewren / Cammer. GerichtsUnterhaltung, und andere der gleichen aufs Rsichs-und Crayß-Tägen emgewilligte Om, chu.rione;, und Anlagen erforderen / darüber dem Lands-Fürstm und Herm dergestalt die freyeviipollrtou lasse / wie die Reichs-und Crayß'Satzungen darüber allbemts verordnet haben/«nv mskünfitig durch allgemeine Reichs UNO Erayß-Scdlüsse noch würde gut befunden wer.^ den ; fort auft den ersten e»t,>m auch die Lands Fürst!, eotle^auones bloß und allein dahin

reiiriligirt worden seyenwan nemdlich ein blL. erkleckttches (^lianrum würde seyn eittgewtlli-V geworden ; worzu aber meine Güllch' und Bergische Land-Slände keineswegs zubewegen

gewesen - obwohlen Ich Dieselbe seither den tödtiichen Antritt meines Herzen B udcren/und Ehur-Fürstens Lbd. Gottftel. Gedächtnus Jahr vor Jahr bemffen / bey solcher gemeinfa-merLonvemion die ohnumbgattgliche Lands'Notthurfft/ UNO Erfordcrnüjftn tpecibce, undumbftändiich anweisen lassen auch vermittels kemitt-rung eines Vierten-Thetls des bißoa-hin / nemdlich bzß aussden köstlichen Hintrut wohlgem. memes Arm Brudmn / und Chur-FürstenS Lbd. auffein Jahr-Gang außgeschnebenen c^anri zclachrmM yunderc tausendRthlr/ und Erlassung vieler anderer Austiagcn / und Beschwärdcn nichtnuraiicr ^ands-Fürst-Vätterl. Miloe und propLnüuuwerckthätig überzeuget / sonderen auch handgmfflichangewiesen habe/ daßJchdieLanden/sso viel immer möglich / gantz gern verschönet wissnmögte/ und von denen nichts mehr verlange / als was bloßhm die Unttchalmng der ?dieEntrichtung derLandsch^nLv Schuldigkeit: der verwittibten Frawen Chur-FürstmnmLbd. verschriebene l)c>c.ü. Gelder / und andere dergleichen denen Landen incvmettabllüer m-cumbirende gemeine Lasten ohnvenneidtlich erforderten^ U kund des von Ihnen Land-Ständenselbst lud blum.62 .exb:bt! tm jandsfürzil. lÖeclzrarions -UNd ^UborcsttvnschchuüfeU ;«tichmnd Bergische Land Stände deweniger nicht / und aller dieser mildester Gemüths-Be

und wie mehr Jch der Lands.Fürst und Herz nachgegeben / je mehr sich Dieselbe höchst-stlass-barlich und UlwerantworkUch nut Veranlassung vieler taufenden ohnnöthiger Kösten gegenMicb ihren Lands-Fürstm und Herzen verbunden / und gcfttzet haben ; da gleichwohlen derconmbuir-nder Lanss-Unkerthan Ihnen Land-Ständen nicht mit der mindesten Verbinde-lichkeit zugethan ist/ sonderen immeäl»^ Landsfürstl. eigene Unterthanen seyen ; Und GisLand-Stande von ihren einträglichsten R tter-Sitzen weder in diesen / weder in anderen auchPrivilegs testen Relchs-Crayß / und Lands Bürden gegen Recht und Billigkett das mindestenicht beytragen ; ja gar Nie erhörter Ding nicht verstatten wollen / daß ihre anmaßliche freyeLänderey conlcribirt/ oder sonst eine richtige Lands-o^.'ripricm errichtet werde; unooahe.-omehr smmös und palliDnirt / dan bescheiden seyn wollen / sich hierunter / und in so billigen pc,.lwl^5 Wr dLm lands-Fürsten und Henen sich so widrig zu bezeigen / den so hoch nöthigenOeckl zu verschlagen / und Land / und Leuthe vielen gefährlichen / und höchst schädtZichm Fol-gerungen zu cxpvwren ; warab dan die Lands-Beschwärden/ welche so grosse Anlagen erfor-deren/ theils ex leZs NÄmrX Sczsmium, und theils ex fa6w yr0prici Ihrer der LaNd^StändkN/und deren Zuthun/herrühren ; undJchderLands-Fürst/und Herz daran Nicht den minde-sten Theil trage; auch unerweiß!?ch ist, daß Ich von denen gemeinen LÄnds-domribmisrimund LoZleÄm jemahien das Mindeste zu memem selbst eigenen Bchust verlangt / sonderen dasjenige / undannoch ein weit mehreres / was Jährlich »ä bberam tlilpttllcionem des Lands-Fürsten / zu Behufs obnversehmtlicher Außlagen von undmcklichen Zeitm her pfleget eingewil-? ligetzu werden / an höchss-öchigm und unvermeidtlichen Auß chickungen / Gesandschastten/und vspurzrionen wider nützlich verwendet: unO über deine auß meinen anderwärtm Gefäk-^ lm ein anschemiichks hergejchossen habe : mithin dessen die gantze ehrbare Welt dardmchgantz klar und evi^em überzeuget ist / daß Ew. Kaysert- Majest. Ich in vorerwehtrten meinemHaubt-Ber'icht die Lands Erfordemüffcn ipeciücä angewiesen / und zugleich also mich der aller-' snüdlgsttt l )ecermilu »ri (in mit dem unkerthättigsten Erbiethen iubmirnrt habe / daß / in welchem

Ew. Kayser!. Majest. höchstrichterlich erkennen würden / daß die Schuldigkeit und Er-^ fordernns 2b5nuecommc >ric >ne yilblicz , ^5 ^)?riculo neccü -il'lX i )etenbon!5 außgkstebet werden

,. köme/ Ich dessen Ertrag den lieben Unterthanen gantz gern angedeyen laffenwLile.

. Mts' Also werden auch Ew. Kayftrl- Majcst. von höchst-angestainbter Gemüths-B-lligkeit im-. gen höchst erleucht erkennen / das alles das Zenige / was da unterm Nahmen sambtücher-

/ jO llch.undBergischer Land-Ständen fernervhin hat eingewendet werdmwollen / lauter verun.

' glimpffte luÜWuliiciones seyen / umbvermittels eines solch angesuchttn wklbirvril, gegen Mich

Vy ihren