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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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tönte; und wan man denen jenigen / welche auß der Land - Standen Mittel auffeine sokche

v^uräcwn so eyffrig antringen / dergleichen Bemühung auß Liebe des Vatterlands unentgelt-lich zu übernehmen/ zumuchcn solle / sich gewiß niemand zu Hauß finden / sonderen ein jederßch davon entschuldigen würde; Worauß handgreiflich an Tag gehet/ daß selbiger SeithSoasl 'cereils des Vatterlands lediglich im Mnnd / das l^ivarum aber IM Hertzm / und mmg-tlchen zur Absicht geführet werde;

Viertens bewehret der Lxrraöws iub Kum. 26. Pfennings - Meisteret) Rechnung vomJahr - <558. / w:e die zur Zeit gewesene dergleichen Landschastrs veconomis zG:^nte Landstän-bische vejimscion gcwirtschaffet habe / sintemahlen man nebst dem auffm Land» Tag ccmcercir»^(Zuänro annoch emmahl hundert zwey und sibentzlg lausend Reichsthaler außgeschriebenhat / ohne zu finden/ wo dieselbe hmverkommen / oderwguvs Mllspubbcaz sie verwendetseyen : nicht weniger

Fünftens thun die kevei^lis iubi^s. 27. 6c 28. dergleichen Oeconomiftm annoch 50.Jahr d»/. 27«nach grpfiogener Osconomie schäm: oth machen / daß sie zum Nachtheil des Lands'. Fürsten und 28.armen Lands Unterthanen den Pfennings-Meister über 7^12. Reichsthaler guicriret / und denvonövliZS5(iaufl derLands - Pfennings - MeystereyOasta 6224 .Retchstha!crve!<zusliinäe-^oliw abgegeben haben / welche dersilb dem Fürsten /unddemLand liguicie vcl ex cunfelloschuldig / uno Land» Stände reche^jvzzu levlrcn / undzu cleooniren nicht mächtig waren/gantz ftischchätlich / aber heimlich und hintmücklich meiner emztchen wollen / auch wmck-lich eingezogen hätten / wan die Erdgcn. besagten Pfenning» Mcijicrs / und des vonKongos sich darunter nicht beschweret / und dardurch die Sach theils beym hohen GerichtzuCöllm incompeeemer. und theils bey meinem Gülich- und Bergischen geheimben Ralh'scl LcimrzcliÄcznum veranlasset hätten / M'thiN Ich solcher gestalt hintt! so unbilliges unterneh-mm kommen wäre ; zu geschweigm was des mehrereazum pr-vac Nutzen und Vo'thlü einesund anderen auß ihrem Mittel zum merckiichen Schaden und Nachtheil des public, zur selbigenAitgantz unverantwortlich» undstrafidahrer Weiß^"ätic-re!worden / worüberLand Ständeunter sich berns aneinander erwachsen ftu'.d / so ruchtbahr worden / ohne was dessen wegenLange der Zeit ewig vergraben llgtt; Ich will ferner Nicht awegen , und wäre es allzulangundverdrüßlichzu erzehlen / unoanzuhören / was sichehedessen zu RegicrungsZeiten memesHerren Bmderen Lbd. vccsstone dergleichen OtK-rcen ereignet / und m was Ounfustun dieselbeund dwo Lkzr dardurch verfallen gewesen / also daß besagte Se. Lbd.Land» Stände darübernicht mehr hören mögen / es wäre dan daß sie ihre anmapliche Odi le-» versicherten / und darfürangreiftiicheLaimonarjoz darliellkten / welche das nöth ge zu bchörlichm Zeiten anzuschaffenübernehmen thäten / gestalten die Erfahrnus an Tag gelegt / daß man sechige LandständischerSeichs solgends cum <lilper>csio omnis torrunX zum mercklichen Last und Beschwer des Lands/und sonderbahr des gemeinen Oonu-,duemen / indem die R'tttrschasjt sich des Lalt jedesmahlSzu entz'che.i gewust > und solchen dein armen Landman/und gemeinen Bürgeren zu überlassen mei-sterlich bcssessen / allerdings stecken lassen / und wohlgemel. Se» 5bd. / wan sie des steetenßchens / und anlauffens erledigt seyn wollen / vergleichen von Ständen dargestellet P'r-sohnen Lreüirvren auff die anweisen/und darauß / oder sonstcn befriedigen lassenmüssen-

Auß diesen allen ergibt sich nun von selbsten/daß diese der anmaßlichen O^-amen schcinreden/auch fernere rel^ions-und plor.st^lons.AnZagekt zumahlen unerheblich seyen ; und bewehrenbltbeschehme Gegen»Kemolilll anones sub!^. 29. zc>. 6c)». absonderlich aber das unterm 28.chinu ,7l8tm Iahrsihnen Land Ständen eigenhändig zugkferttgttsAntwott Schreiben ülb ,O. Zl.

)!. des mehreren/daß denenselbeniM Jahr »7e7.und, 718 bereits zur Gnüge begegnet-undallvermemtliches Beschwer seinen Umbständen und der Billigkeit nach erlediget worden scye;

Als viel aber die von Gegensetthen luk dL. 50. beygelegte ^emori-Ms einiger LandsUnterthanen anlanget / da will em Überfluß seyn / Mit dergleichen Illegalitäten / undGoltweiß wiezusahmen geklaubten 5cripmren sich zu heiffcn ; nachdemahlen bekand^ und nöthigenfalscrwMichlst / daß diejenige / weiche sich beychren angewiesenen lnstmuen behörend an-gemeldet haben /zur Gnuge gehört / und gestalten Sachen verbescheidct / Mithin das Ora.vzmen der erMi^ Billigkeit nach remecichkt worden skye ; und welche sich annoch wiederRechtUnd Bchigkeir beschwert zu seyn vermeinen / denen stehet annoch der Weg ungespehr-retoffen / zu Mir ihrem Lands- Fürsten , und hoher Obrigkeit ihren recmlum zu nehmen/undgedeyllchen Bescheid zu erhöhten / nicht aber wie bereits bcschehen / cum commvrwnepubllcz zu Land-Ständen sich hinzuwenden; vielweniger aber will diesen Gebühren /dergleichen8uppliczmkN auffzunchmm / und ohne wissn / ob das Orsvamen stenäirt skye / zu lupporri-ttn , undmit solchen Ohmrheblichkeiten Ihren Erbgehüldigten Lands- Fürsten vor der WeltMtz unbefu?gr zu ve: unglimpssm ; devorab da den anmaßlichen Orsvsnren so wenig/als dem

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