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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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einreisten thue / solches beweiset lcyder der erbärmliche Augenschein / also daß Ich meines OtthsNicht sehen mag i daß ein einiger dieser Erfordemüfen ress>e<5W einer liguider Lands - Schul»VigkeitmZweissel gezogen/ oder außgestelr werden möge; milhin w.ll in pr^lenri nicht alleinauffdie hinlängliche des Lands Vermögmhett / weiche / im Fall der Ritterlich »und andererFreye Gürher ,n denen Reichst - und Cmyß-Anlagen / forthsonsi der Billigkeit nach conem.riren / mcrckltch erleichtert-und tacüllirct würde/ sonderen auch aujs die Noth und Billigkeitder Erfordernüssen / und die auff ein» und anderen Ermanglunge» Fall zu befahren seyendehöchstschädilche und Lands verderbliche inLonvenienrjcuzureZcÄirenstyn / welches weilen aberLand-Stände / alles trifftigen und beweglichen Kemunstrirms ungehindert/ nie begretffmwollen; als hat man auch auff deren in denen angezogenen kclarliznen und Schreiben ange-führte vermeintliche Einreden weither keine Kegexion nehmen können/ als die einttingmdeNoth das Gesätz geben / und der ohnumbgänglicher nötiger Lands-Oeäirerieydcn und äste-riren mögen; es zerfallet dahero von sechsten / was anmassendeLrsvsmez hierunter fernerweichvon einer Einwilligung von viermahl hundert und siventzig tausend Rhtr- / und daß dieselbedie Lands-Schuldigkeit weich übersteigen solte / fotth daß zu ehemahligen beschwerlichenKriegs Zeiten em so grosses nie angefordert / noch emgewilliget worden sepe / gantz

ungereiint / und ausser aller Vernunft dahin schreiben ; Smtemahlen / wan das Landtkeine mehrere Beschwerden anst sich ersitzen hätte/ alsbloßhin der Klllitz. Unterhaltung/ alsdaader Sachen damit bey nahe abgeholfen seyn mögte; indeme aber / obangewtesener maffm/andere Erfordernüssen mehr seynd/ die das Land eben so sehr preziuen/ als auch die Unterhal-tung der Schlitz; so willjä sehr unbescheiden seyn / sich dergleichen Ausszügligketten zu bedienen/uow unbescheidener aber gegenwärtige Zeiten / deren übliche Kriegs- Verfassungen/ und dermah-ligen des Lands beschwerten Zustand / mit dem damahls erledigten zu vergleichen und in l>^lel!zustellen; unowandieanmaffcndcersvsmez was näher in sich gegangen wären der Sechentiefer nachdcnckend / so würden sie sicher gefunden haben / daß ihnen gar schlechter Ruhm zu-kommen wolle / dardmch oer gantzcn Welt zu ofenbahren/ daß sie wegen ihre? s6e6wter?sr.limotue, urwdardurch behinderter nöhttgcr Kriegs »Verfassung Schuld daran seyen / daßzu selbiger Zeich das Land auf emen Sommer mehr verdorben/ und rmmret worden ftye/ alsden gantzm jüngeren Krieg hindurch; zugeschweigen der aussdas Land / und die Cammer-G^fälle zu selbigen Zeiten aufgenohmmer schwärer Lapi^lien/ Weichesich so hoch ersteigen/ daßwan Ich auß übrigen meinen Landen keine Beyhülffhätte/ darauf meine Hoffstatt nicht zurHaibschetd vermögt? zu halten; allermassen in dessen Erwegung Stände sich bereits hierobenmit Anlagen läb. i. 2. z. erwiesener Massen m denen Jahren 1649. und 1681.schuldig erkennet haben / sothaneCzpirslien zu übernehmen/ und auß Lands-Mitcclen relun.t^iren zu lassen / ohne aber daß die anerkante Schuldigkeit biß dahin einigen sonderbahren Er-folg erreichet habe; dannenhero nur aber nicht zugemuthet werden kan / auch wan schon gernwoue/ einepure ohnmöglichkeit ist/ das Land in seinen Beschwernüffen auß meinen Cammer-Gefallen zu i^bleviren / absonderlichen davon denen ehemahligen LandS-Herzschafftm verschie-denen auß Mittel der Ritterschaft ansehcntlichc von ihren Erbfolger?« deren dcrmahligen Land-Sländen annoch geniessende Stücken zu Lehen aufgetragen / da keine eröffnete Lehen zuVerbesserung des Lamcrsl. 8csm5 eingezogen / sonderen gleichmässig denen von der R'ttcttschafft ex nvva Zr-Zl!2 verliehen worden / aber diese mnelke^Lands - Gefalle / wegen der täglichtn Lands-Gebrechen erwachsender Proccsz-Köstenstarck mit hergenshmen werden;

Was annoch weiter von denen anmaßlichen Qrsvsnren von einem bcschchenenObKrv m-mahl hunderttausend Rhlr./underbiethen,darmitdasLandt-^lilchLonrinAenrper vspmscvz,wievonalters ieoerzeit geschehen sein solte/ zu bestreiken / und richtig zahlen zu lassen/ ange»reget wird / ist wiederum!) eine verblümbte Scheinrede/umd ihre über des Lands - Fürsteneigene/ und Landständen mit keinem Schatten einiger odkiUmergebenheitvel-

Hafftete Unterthanen im Gemüth führende Regierungs Begierde / und imre-sim Absichten vorder Wett zu bemäntele» / und den Lands-Regenten mehr und mehr emzuschräncken ;deine vor erst die Lands - Lxigentz odangewiesener massm nicht bloßhin in Unterhalt der Kl'i'ßbesiehet; Zweytens eine grosse Frage ist / wo dan unter ihnen dergleichen tüchtige Oeconv-Ml zu finden / welche die Lands - Fürst!, Mltlrsire Oeconomie besser zu führen / und aufrechtzu kalten im Stande / ernfolgltch von Lands-Fürst!. Ambts wegen ihnen anzuvertrauen seynMögte; wenigstens seynd mir dieselbe noch zur Zeit unbekandt.

Drittens würde diese vepm-mon dem gewöhnlichen Brauch nach/Gülischtt seiths in vierRmerbüttigen und zwey Stättischm auß Mittel der Land-Ständen / so dan BergischerSeichs in eben soviel Persohnen und also nebst beyden LynMcjs-n 14. Persohnm bestehen/und ctimpursnclo vie tägliche Olosren 4. Reichsthaler per cspirs, auff ein Jahriang unnöthl-ger Dingensoviel coutumiren/ daß man daraussen eine gute Anzahl Troupven unterhalten

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