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müssen / wegen des solchemnach bey denen Kauss- und Handels - Leuthen abgehenden / vonaltcrs herbragten / vermög des Haubt -Kecek bestättlgtcn / und annoch stets üblichen Ge-7. wmnund Gewerbs Anschlags / wie auch des von Standen / besag schunÄ.lubn.7.8.9.8.5. lv. io.(> I I.anno 1705. 1708.. und foigends mehrmahlen in plenis (7c)mirijL selbst vorgx,I I. schlag?nen.ffaml!lsn-Tai0es viele Kauffleuthe/ und sonst andere inner Lands Nahrung« uns)Handelschastt-treibende Einwohnere zum gemeinen Beytrag bekäntlich sehr starck/ und fHhoher / als andere leabcer angesessene beerbte m-tzuaczogen werden/ welche nicht für ein Fueßtmitjm jand puüetstvniretseynd / undwan ste schon angesessen seind / dannoch nebst dnydarab schuldigen realen Beytrag äyarreausf Gewinn - und Gewerb /^H^chre?- angeschlagenwerden; noch grösseres l^raclaxon aber ist dabey die biß dahin Mim re Lvands -behörig errichtet zu äepiXcicl-ren/ und darnach als eine gedeylichste Richtschnur das alimgesStewr-und Lonciibunvnz- Wesen zu re^Mren; nachdemahlen von deren Rechts - bestän-diger Errichtung nichts erweißliches beybrmglich ist und dei en Unrichtigkeit von Standen selbstin mehr angerühmbtem Haudt-Kecelz §. Zum vrereen:c° allbereits anerkent / derenstlpM,ret worden / auch dargegen von vielen Aemdleren / und Lands - eingesessenen annoch coczche solcher gestalt Zraviret Wird / das Stände selbst handgmffliche, Unglelchhett Überzugt/ vorvielen Jahren bereits bey öffentlichen Land- Tagen für allerdings billig und nötig erachtet / die.selbe zu moäistciren / und deren damahliger Lands-Mruarion mehr ähnlich zu panilciren/auHsolchem annoch srischthäng beym Land-Tag vom Jahr, 681. vermög ihrer selbst eigener AnlagMb num. 46. mtiTlirethaben/ und ergibt stcb die Ungleichheit darauß von selbstm/daß jolbkum. wohl Inhalts der alten ^lsriicul Mb num. 12.. Als auch 5ub(iivilion5 lVMriicnl einer milliviiliibl». IZ. num I Z. dann das Oberquartier Gu!iä)/al6 nemblich die Aembrer GinymZ und Remagm/Nsvenahr / Tomberg / Mönstereyfelt / jLusklrchen / ^ermbacd / NldeMn/57lorwemch / Statt Deuren / samvt denen darumb gelegenen vier Gertchckren / umbein Drittel höher angeschlagen stehen / als das Unterquartier Gulich: Dahe gletchwohienriocorium, und unverneinlich ist/ auch es der untne.gliche Augenschein bewehret / daß das Ober,quartier durchgehends in sehr schlechter und sandige: Länderey / welche aufs das zweyte / Mdritte Jahr erst harte Frucht traget / hingegen das an grösse fast nicht ungleiches Unkerquamin schwerer und alle Jahr harte Winterfrucht außtragender Länderey bestehet / und nebstlwoccLÜone seiner auff dem Maaß-Strohm / und denen Holländischen Quartiern hingcllMvortheilhastter stciiarion ungleich mehr Gelegenheit zu commer^ren an sieb sechsten hat / alsjenes.
Gleichwie auß diesen allen erhellet / daß sothan - des Lands - Fürsien Unternehmungen inaller rechtlicher Billigkeit / und selbst eingehen Anrathm / Gmsinden / und zuthun derLand -Ständen bestehen; also will das jemge / was darwiedcr von anmasscnden Lravan-tenobmoviret worden/nicht nur allerdings fuegloß seyn / sonderen auch einen schicken KeammQ,lummX nach sich Ziehen / sonderbahr aber dahe in denenRechten kundbarticd außgemactt ist/
quiliber co^irariones üisz eö äiiiZere ctebeat, ur^ar öc T^ualis illzrioniz ob-
tervcruriorms,
7. (7. lie tt/ö.
f^eculrra moichmLcchiischsjzolirionem quizonererur 6c yrimscur.z. (7o/i. eo/i.
()iiia nbi Tgualis rcij). necetstraz est , ibi Tyuale omnium chbiiclii refrigsrium
eile ciebear.
11. (7. lie
i. 2 . rbo/i. e/eM?.
?.r riibilXczmraricoliveliienrliiz est, czuam czucicl pro^orrionalirer Mbcütt cvlleiIencm,Zc binc cisncla ell»ne ^uiäam ^raviüs, ^niclsm veio leviüs csiiticenrur.
z. 15 tie
4. (7. c/v. Mtttt/c//?.
daryz.ov. /. 4. r/r. 10. 72.6^/^^.
^rsver. con/. 19^. 9.
Locer. (7.12. ».16.
^'.iZmvis ä vereii öc uilrzrc) cvlleAarionizmoäo non Meile str stisceäem.lum» nibilominu!
ramen miiar, vyorrer, öcäecer, stille Zolles, rem^oribus mursris mcon^mu;,
iiiunliZ, Lc incolersbüisi'chev. z.i/eci/i 216.
Mithin will ebenfals auch das fernere Anregen wegen des Rriegs-und Steur-cwM-/Iltchrsumb so unerheblicher Zufallen / als weniger Land-Ständen geziemen will / auch vollselbigen niemahlen angemasset worden/ dem Lanosfürsten und Hmen vorzuschreiben / ob/ und
tvst