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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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wiepielRätheErjuBeforderung / und mit Beobachtung der Lands-Nothturfft auffnehmenkönne/ oder möge, oder weme Er dieses/oder jenes Geschäfft zu reffiicijren/absonderlich com-mimren wolle?

Nichtweniger auch ist eine grobe Lalumme, daß jemahlen mit Wissen und Willen Mei-ner / ooer Meines Herzen Brüdern Lbd. der Vermögender vor den Unvermögenden zu be-zahlen sstte seyn angesirenget/ oder die Lands'Bedtenten darauff seyn angewiesen / oder sonstjemand inclebice seye execzuirt worden ;

Was es aber wegen der ^k/ten«Tax/ wie auch dessen / daß die außlandische Ländereyhöher dan d»e einländische angeschlagen werden, und daß ein - so anderes ein altherbragter / auchvon Ständen selbst angerathener, und in der Nachbahrschafft üblicher Brauch seye/ solchesist iandkündig/und bewehren dasselbe die Hieroben lub!^. 7. 8 .9. 10.6c n. angezogene Beyla-gen ; Es wird auch annoch würcklich von Land - Ständen selbst darauff so vest bestanden/vaßman wohl gesichert sey/ daß/ wan dieselbe m Lorpore öc pari numero auß dem Ober» undUntergllzrner Hertzogthumbs Gülich darüber/ und ob gemeint wären / eins oder anders zu gra-vmn/ oder abzustellen / vernohmen werden sollen / wenig oder gar keine sich darzu bekennenwerden / als daß dieses Anziehen ex mero animo ca!uminan6i hergkflossen seyn müsse» Hatauch lonjten daher sem in Rechten und Billigkeit gegründetes kunäsmem / weilen alles auffden Morgen/ oder die Länderey anzuschlagen / dem Ackersmann lediglich zum Beschwer fal-let / und selbiger durch den l^müien-Tax iubleviret wird/ der Außländer in perlonalibu,wenig oder nichts beytraget/und gleichwohl in mil-bu-- gleich dem einländlschen mit gau6iret;In Ansehung dessen dan sothane Länderey, wie von Alters herbragt , und üblich ist, in An-schlag verhöhet werden mögen ; solke aber dabey einige Partheyligkeit mißbrauchet / und jemandwider Recht - und Billigkeit übernahmen werden/ wovon mir jedoch biß dahin nichts vor»kommen / so Nicht so forthgeandet worden / solches will keinem mehr/ dan ihnen Ständenseihst zu verübele» seyn / weiten zu allen Ampts-Keparmionen/ und Hu'ockviüoncn nebst demÄmptmann/ so ein Landstand ist/ annoch zwey Nittcrbüttige Landstände hinzugezogen wer-den / deren gegen des Ends einziehender ansehentiichen/ und an Vieren auff etliche TausendenhiiiaußlauftendenGenußvornembiiche lucumbentz ist/ die Gleichheit zu beförderen/ und alleUntcrschletff abzuwehren / welche dasie dieseihre lncumbentz beohnacvten / mithin pr-rgrsv-mo-u«, undOhngleichheitengetialten/ sich hieran thetlhafftig machen/ und solchen falls dafürhauptsächlich retponlzble und anzusehen ftynd;

Daß auch diein c>/m/^/-^oce/,Sachen austgeMgene Küsten in Begebenheiten / wodtt processu8m^uiiiloril!5 von grosser Beschwärltgkett / undWeitläufftlgkett ist / mithin dievon mir darzu msgesambt gewidmete lttuÄuz IurilMäioniz nicht zulänglich seynd/ Wienicht weniger auff d,e jenige/ welche dem Landsherzen mit Dtenften verpflichtet seynd/ anstatt deren zum Vortheil der dienst-schuldigen die so genante Jagde, und Schwein-Hey-Geldere / Forth zu 5ubiittenl^ der inner Land liegender / undzu dessen vefenüon äek».lNtterLävzllerie, Zottle ins Land außzuschretbm / theilsein altes Herkommen/ und theilsderBMeit gemäß seye/ solches ist ebenfalslandkündtg/ und unwiedersprechlich / und wirdvon Ständen wtederumb mit so weniger Befuegnüß angezogen/ als mehr lcyder m t-6lo wahr/Utid mwmiemlich ist / daß die jenige/ welche auß ihrem der Landständen Mittel im Land gele-gene Unter« Hensihaffcen besitzen / ihre Hintersassen gantz unbescheiden zu gar Mimirirten/und so beschwerlichen Diensten in nzrura anzwingen/ oder sich vielmahlen dieselbe mit so unmäf-sigenGett« Aufflagen bezahlen lassen / daß der armer Hintersaß viel ärger geplaget seye/ alserbärmliche 5cKven / worüber da nöthig gantze convoluca a^orum zum Beweyßthumb bey-dragt werden könten;

Was ferner von Hemmung derpfenmngs-Meiflerey Empfang und Außgab/auch

dmmselben und anderen Lands« Bedienten zugelegten inrerelle gedacht wird / solches ist theilsunwahr/ theils bereits wieder abgeschafft/ und mehreren theils exrrs cognirionem der Stän-den/ welchmalsUnterthanen zumahlen nicht gebühren will/ ihrem Lands-Fürsten und Hmenvorzuschreiben/ was Er seinen Bedienten für Bestallung zulegen solle;

Als viel endlichen die berührte Lehn-und Ritterdienst» anlanget / da ist in denenLchn»Rechten so wohl / als auch von denen Gülich - und Bergischen Vsiällis außschwehrendenM-Pstichten klar außgemacht / daß sie ihren Lehm - Hmen so offt und manigmahl zu dienenschuldig seM / als solches erfordert wird ; Verfolglich haben Stände sich darüber so we-nig zu beschweren/ als em äebiror, daß er seine Schuld bezahle / auch sich vielmehr für diehohe Gnad/ daß ihnen die schuldige Diensten mit Geltzureckmiren gnädigst erlaubet worden/Atttthämgst zu bedancken / mithin sich und ihrer anmaßender unmäßiger Freyheit viel zuzu-schreiben /wan die Bestreitung der Nothturfft dan und wan dem geringen Sandmann zu schwergefallen seyn sötte; jedoch berühren mich alle diese vermeintliche LrAVAmin»alS Sachen fremb-

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