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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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(II)

juwenren Mi'tquvristret / und coNeÄiret wtrdcn sollen; bevorab / da die ehemahlige Feldkzüge der Landsassen und Ritter / wodurch der gemeine Bauersman vcrthätiget / und in WestenErwegung die Freyheit cunceälret worden / hcunges Tags bekanter Masten ohnzulänglich

seind / und Nichts billigers ist / g^amczlLvclccllsnrecsnzä, erism cellstc. «.lebest ejlis esteÄus;

Daß sonsten eine gute Kriegö-Verfassung allen Reichen / Provmtzien / und banden einehöchstnützliche/ und fast eine ohnumbgängliche Nothmrsst styc/ und wo dieselbe unterlassenwird / kein Reich/ kem l<ec;Imelit / kein Land / noch Regierung auffrecht bestehen könne;darabhat die ohnnachdenckliche Vorwelt so wohl/ als auch die gegenwärtige Zeit so viele be-trübte und empfindliche Lxempls hinterlassen / und resscQlve forthm bewürcket / daß einhaidwitziger daran nicht zweiffelen möge/ und ist dessen annochctne leyvige Zeug/ rornchmb-lich in denen Gülich-und Bergischen Landen / die darin m der Menge ruinnt-und clelbultteso ^andsfmstl.als piivsreSchlöster undHäußer/ abgebränte Kirchen/ und Ciöster/ sorchandere cielalchs mehr/ welche bey ehmahligm Zeiten die ebenöfals pr-rrexurte Unvermögmheit/und dahero entkrästtete Lcmdö-Regierung / schlechte Verfassung / und verabsaumbte zeitlicheG^enwehr denen banden gantz verderblich / und so erbärmlich zugezogen hat / daß der Land-Mannsambt den Landsassen / Hauß/ und Hoff/ ja gar das Leben/ und alles was gehabt/dem Brand/ Raub und Plünderung allerhand liederlichen schelm-und diebischen Gesinde!!/zugeschweigen einem feindlichen Anj'all / und Gewaltthat dargebm/ und auff-und darvongehen müssen/ mithin hundertmahlmehr cingebüffet hat/ alschnm eine ecwan hmlänglichettBeysteuer hätte incommocliren / oder beschweren können ;

In dessen reyfflicher Erwegung / und absonderlichen Mitbetracht der bey ehevorigen nichtweniger/ van auch jüngeren gemeiltm Reichs-Krieg ergangenen allergnädigstcn Käyserl. chcl.borcsrorien/ und gemeinen Reichs^Schlüssen haben Wcyl. meines mehrgemeltenHenen Brus-deren und Churstrstens Lbd. der gemeiner Sachen ersprißlicher/ und oewLand und Leulhettgerathener erachtet/ alles in möglichen Ochemlons-Stand zu setzen/ und zu solchem Behuestden Unterthan was härter nmanzuM issen / als sich samdt Land und Unterthanen / wo die nech-steNachbahrschastt das erste Kriegs- Feuer allezeit angezündet/ ausj einmahl übechaustenwrrf-fm/ und vertreiben zu lassen; Und/ wie sie bereits eine zimbliche Anzahl Mannschastraus-bragt/ m denen Jahren 1^98. 6c 1695. dero Landstände/ umd / welcher gestalt die erforderslicheNothturfftam hinlänglichsten beyzubringen ftmmögte/ mitJhrozu clebberiren/ beruf-ftn lassen: Dieselbe aber kein anders Mittel vorzuschlagen gewust / oder vorschlagen wol»len/ als die erheischende ^entz nachdem Fmßgewiffer/ zwarm so genanter alter/ jedochMahlen unrichtig - befundener Ä.ands^^nctt/ aust die gemeine Bauers-Güther der Mor-gcn>Zahinachzu repsrnrm/ undoan erwehntm meines Henen Bruders Lbd. von derLxpe.rientz herezschen/ und erfahren / baß nach dem Fueß so unrichtiger kisttlculdas gusntumte-psmclim ohn zumahlen Verderb verschiedener Äembler Nicht crzwlNgiich wäre/ So seindDieselbe nicht unbillig bewogen worden auß Lands Fmit. Vätterlicher Obsorg von selbst aussmehr hmläfigitchere / auch T^-iitsblere Mitcelen zu gedcnckcn/ und zwarcn anst ein solches/welches besag der Anlag lub^um6. bey ehemahligen Zeilen mchrmahlen von Ständen selbstmitin üibmljnmvorgeschlagen / angerarhen/ und viele Jahren hindurch prs^isirt worden /keiner D/pw^vrcion, noch lnjuliiiz unterwsrsten / sonde'.cn den Reichen/ gleich den ?irmen/nach Proportion ihres Vermögens / Lstacs, und darab verheizter ()s?nsumpr^n ex kaÄO ^°o>privgleichlaWgaottsirct/ Undhahero nichtnmvon dem bewehrten Pins LonsMeo

UiMerc, scl Lri'uv.^ 50. t/t. 1 89.

In denen Churfürsimwumden Brauvettdurg / und Braunschweig - ^ünenbmglummocumfruÄucivivm sc i'iillicOl um löblich eingefühltl zu seyn deständigö iccommeucbret / sonde-rn auch von denen gescheidesten Lands - Regenten annoch heutiges Tags üblich pl'2^istret wird/

N"Nh!?cheneM?6M/ttM^/o»^^ce^ zu u.uo6uciren / UNd hingegen den äilprvpomonüttN

Mh ftst jnex^uib!m.^^rrjcu!6» Anschlag per Morgen sambt ailm übrigen sonst üblich einge-subtten Lands - Aussagen theils abzuschaffen / und theils Zu mOckstc,: en: und dieses zwarumbsovieldemchr zum Vortheil desgemmren Land - Wesens /daßzuftldigen Jahren ober-mel.Se. Lbd. nicht nur den mchristen Theil ihrer selbst eigener / sonderen auch eine starke Anszahl holländischer Huxllisr- l'rouppezbey sich in dero Rchdentz - Stakt Oullisclor^ / Vestung /undHanbtstatt Gulich / und sonsten aussm Laist) hin - und wieder emgu?nirtt igm hatten/wodurch ohne Nachtheil der Lands - Unterthanen die (Am Mmprion zum besten des Trsrü publiciverstärket würde - verfolglich istein gewaltig mißschlägliches paracloxo,« / was darwiedervon Venen anmassenden(^r.<v2nren ex cspire pr^cenÜL cülprvpvrnonjs dks Lonüunprlonz, Bey-^gs / respe«(iii des Anschlags nach dem Morgen hat obmovlret werden wollen; bevorab^solchmfals/ und wan bey der <^ioriümon der doncriburzvr^ - Beytrag zumahlen nicht anstmcingescffmcn Vermögen/ sonderen bloßhin anst die Morgen- Zahl solteresteÄirxt werdm

L c ^ müssn/